Stellungnahme - 0024/04-SN
Grunddaten
- Betreff:
-
Belebung des Einzelhandels durch kostenloses Parken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.03.2004
- Vorlageart:
- Stellungnahme
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Datum |
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d. Frau/Herrn/Fraktion/Ortsbeirates |
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CDU-Fraktion, v. 06.01.2004 |
Genehmigungsvermerk |
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federführend |
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S-3 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Verteiler |
Sitzungstermin |
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In den baulich hoch
verdichteten Bereichen Stadtzentrum und Warnemünde ist eine Abdeckung der
maximalen theoretischen Parkraumnachfrage auf Grund des damit verbundenen
finanziellen Aufwandes und der begrenzten Leistungsfähigkeit der
Zufahrtsstraßen nicht erreichbar. Deshalb wurde im Rahmen des durch die
Bürgerschaft beschlossenen integrierten Gesamtverkehrskonzeptes festgelegt,
neben einer verträglichen Erweiterung der Stellplatzkapazitäten mit dem knappen
öffentlichen Parkraum wirtschaftlich umzugehen und eine flächendeckende
gebührenpflichtige Bewirtschaftung umzusetzen. Die Voraussetzungen für diese
Entscheidung behalten unabhängig von der Änderung des § 6a des
Straßenverkehrsgesetzes ihre Gültigkeit.
Die nunmehr in Kraft
getretene Gesetzesänderung schafft die Rechtsgrundlage für den gewünschten
Handlungsspielraum für alle Kommunen zur Bewirtschaftung öffentlicher
Parkflächen. Unter verkehrs- wie auch umweltpolitischen Gesichtspunkten gibt
der Gesetzgeber jedoch auch zu bedenken, dass sich die Möglichkeit, Kurzparkern
evtl. eine gebührenfreie Inanspruchnahme des Parkraumes einzuräumen, nicht
vollständig mit dem Ziel, die Verkehrssituation (z.B. Park-Such-Verkehre) in
den Innenstädten zu verbessern, in Einklang bringen lässt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einnahmen für den Kernbereich in Warnemünde belaufen sich auf ca. 440.000,- € jährlich, für das Stadtzentrum auf ca. 560.000,- € jährlich. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Parkdauerbeschränkungen sowie einer durchschnittlichen Verweilzeit von 2 Stunden würde sich bei kostenlosem Parken von max. ½ Stunde eine Reduzierung der Einnahmen in Warnemünde um 140.000,- € jährlich (ca. 32 % der Einnahmen) sowie im Stadtzentrum um 260.000,- € jährlich (ca. 46 % der Einnahmen) ergeben. Insgesamt würden die Einnahmeverluste ca. 400.000,- € jährlich (ca. 40 % der Einnahmen) betragen.
Zusätzlich wären die Kosten
von ca. 26.000,- € für die Umprogrammierung von 52 Parkscheinautomaten
sowie Kosten für einen erhöhten
Kontrollaufwand zu tragen.
Bei einer kostenlosen
Parkzeit von 1 Stunde würden sich die Einnahmeverluste nochmals etwa
verdoppeln, bei 2 Stunden kostenlosem Parken entfielen alle Einnahmen für das
Stadtzentrum und ca. 75 % der Einnahmen für den Bereich Warnemünde.
Durch die zu erwartenden
Einnahmeverluste würden sich die Defizite bei der Instandhaltung/Instandsetzung
von Fahrbahnen, Geh-/Radwegen, Parkplätzen, bei der Unterhaltung/Betrieb von
Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen sowie bei der Unterhaltung von
Brücken und Durchlässen weiter vergrößern.
Nach Rücksprache mit dem
City-Kreis Rostock e.V., der WIRO sowie
verschiedenen Einzelhändlern (wie z.B. Kaufhof, Minimal, P & C ,
Centermanagement Rostocker Hof)
ist festzustellen, dass keine
besonderen Synergieeffekte durch das kostenlose Kurzzeitparken erwartet werden.
Zum einen wird das bezahlte Parken für eine ½ Stunde in der Langen Straße für
kurze Erledigungen gut angenommen, zum anderen wird durch den Einzelhandel
vorrangig auf eine Zielgruppe mit der Parkzeit von 2 Stunden orientiert. Des
Weiteren verfügen der Kaufhof und Einkaufspassagen über Parkhäuser, deren
Auslastung dann zurückgehen würde. Gegenwärtig gibt es schon Vergünstigungen in
den Parkhäusern wie z.B. die 1. Stunde kostenloses Parken beim Einkauf im
Minimal im Friedhofsweg oder bei einem Einkauf im Kaufhof über 100,- €
kostenloses Parken für unbegrenzte Zeit bzw. bei einem Wert unter 100,- €
für 2 Stunden zum halben Preis.
Die Möglichkeit des
kostenlosen Parkens bei besonderen Aktionen im Zusammenwirken mit allen
Parkplatz- bzw. Parkhausbetreibern hingegen hält der City-Kreis Rostock e.V.
für sinnvoll.
Dieter Schörken