Stellungnahme - 0002/09-SN

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0002/09-SN

 

Stellungnahme

Amt

 

50

 

Datum

zur Anfrage Nr.  0198/08-AM

d. Frau/Herrn/Fraktion/Ortsbeirates

04.02.2009

Wolff (Fraktion Bündnis 90)

Genehmigungsvermerk

 

III, gez. Dr. Melzer

 

 

federführend

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Sachstand im Bereich Jugendhilfe der Hansestadt Rostock

 

 

 

Verteiler

Sitzungstermin

 

Bürgerschaft

04.03.2009 16:00

 

 

 

zu Frage 1: Wie viele Einwohner wohnen aktuell in den einzelnen Stadtteilen der Hansestadt Rostock?

zu Frage 2: Wie viele Kinder und Jugendliche leben aktuell in den einzelnen Stadtteilen?

 

Bevölkerung mit Hauptwohnung der Hansestadt Rostock nach Stadtbereichen insgesamt 

sowie ausgewählten Altersgruppen

 

 

 

 

Stand September 2008

 

 

 

 

 

Stadtbereiche

Anzahl der Bevölkerung insgesamt *

 

Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 0 bis unter 21 Jahre *

Warnemünde

8.296

894

Rostock - Heide

1.590

201

Lichtenhagen

13.497

2.201

Groß Klein

12.877

2.310

Lütten-Klein

16.837

2.101

Evershagen

16.367

2.961

Schmarl

7.530

1.375

 

 

 

NORDWESTEN

76.994

12.043

 

 

 

Reutershagen

18.184

2.346

Hansaviertel

8.598

1.247

Gartenstadt

3.280

726

Kröpeliner-Tor-Vorstadt

18.510

2.799

Südstadt

14.390

1.399

Biestow

2.979

600

Stadtmitte

17.467

2.908

Brinckmansdorf

8.193

1.647

 

 

 

STADTMITTE

91.601

13.672

 

 

 

Dierkow-Neu,Ost u.West

12.658

2.208

Toitenwinkel

12.609

2.432

Gehlsdorf

3.780

663

Rostock-Ost

1.248

213

 

 

 

NORDOSTEN

30.295

5.516

 

 

 

 

 

 

Hansestadt Rostock

198.890

31.231

 

* Die Bevölkerungszahlen basieren  auf Daten der kommunalen Statistikstelle und stammen aus dem Einwohnermelderegister

 

zu Frage 3: Wie viele Fälle Hilfen zur Erziehung sind 2008 in den einzelnen Stadtteilen zu verzeichnen?

zu Frage 4: Wie viele sind jeweils davon Fremdunterbrigungen?

 

Angaben zum Stand September 2008 nach Stadtbereichen und Hansestadt insgesamt

 

 

 

Stadtbereiche

Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt

davon: Stationäre Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 41 i. V. m. §§ 33, 34 und 35 SGB VIII)

Warnemünde und Rostock Heide

8

2

Lichtenhagen

132

55

Groß Klein

244

85

Lütten-Klein

116

53

Evershagen

137

54

Schmarl

83

33

 

 

 

NORDWESTEN

720

282

 

 

 

Reutershagen

47

21

Hansaviertel und Gartenstadt

7

2

Kröpeliner-Tor-Vorstadt

24

4

Südstadt und Biestow

28

7

Stadtmitte

49

12

Brinckmansdorf

6

3

 

 

 

STADTMITTE

161

49

 

 

 

Dierkow-Neu,Ost u.West

78

35

Toitenwinkel

90

50

Gehlsdorf und Rostock Ost

2

2

 

 

 

NORDOSTEN

170

87

 

 

 

Hansestadt Rostock

1051

418

 

 

 

Fallzahlen : alle laufenden Hilfen zum Stichtag September 2008 - entnommen den amtsinternen Statistiken

 

 

 

 

 

Zu Frage 5  Wie viel finanzielle Mittel wurden 2008 im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit über                     den Jugendhilfeausschuss für die einzelnen Stadtteile bereitgestellt?

 

Im Haushaltsjahr 2008 wurden über den Jugendhilfeausschuss im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit (incl. Schulsozialarbeit) für die einzelnen Sozialräume nachfolgende finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2008 bereitgestellt:

 

Sozialraum

Gesamtkosten der Projekte

in Euro

Warnemünde

57.793,36

Lichtenhagen

458.500,00

Lütten-Klein

387.000,00

Evershagen

427.865,31

Groß-Klein

289.728,00

Schmarl

503.300,00

Reutershagen, Gartenstadt, Hansaviertel

484.000,00

KTV, Stadtmitte, Brinckmansdorf

175.519,35

Südstadt, Biestow

198.241,53

Dierkow

348.379,16

Toitenwinkel

466.299,05

 

 

Zu Frage 6 Welche Leistungen welcher Träger werden in der Prüfung der Jahresrechnung, Schlussbericht                  2007 benannt (Auszüge) und welche nachhaltigen Maßnahmen werden ergriffen, um den                           Beanstandungen abzuhelfen?

 

Im Schlussbericht der Jahresrechnung 2007 wurde das Prüfungsergebnis des Jugendberufshilfeprojektes „You:Act“ des Trägers AFW gmbH dargelegt. Hier wurde die Feststellung getroffen, dass die Kapazitätsauslastung des Projektes unbefriedigend sei.

 

Getroffene Maßnahme durch das Amt für Jugend und Soziales:

Es gab massive Veränderungen, vor allem im Zusammenhang mit der Zuweisungspraxis.

 

Des Weiteren wurden Mängel bei der Verwendungsnachweisprüfung 2006 dieses Projektes aufgezeigt. Es wurde u. a. festgestellt, dass die Verwaltungspauschale weit über dem vereinbarten Maß lag. Im Hinblick auf die Verwaltungspauschale konnte keine Ordnungsmäßigkeit bescheinigt werden.

 

Getroffene Maßnahme durch das Amt für Jugend und Soziales:

Der Ansatz für die Verwaltungsgemeinkosten wurde im Förderjahr 2008 weitgehend gesenkt.

 

Im Bericht wurde die Problematik der eindeutigen Zuordnung der Finanzfälle aufgrund der gleichzeitigen Teilnahme von Jugendlichen des Projektes „You:Act“ und einer weiteren Maßnahme des AFW (Flexibles Modell zum Nachholen des Hauptschulabschlusses für Nichtschüler) dargestellt.

 

Getroffene Maßnahme durch das Amt für Jugend und Soziales:

Im Förderjahr 2008 wurden beide Projektinhalte mit konkreten Teilnehmerplätzen festgelegt und in einer Maßnahme vereinigt.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

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