Stellungnahme - 0002/08-SN
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse HASIKO 2006 zum Klinikum Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2008
- Vorlageart:
- Stellungnahme
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Sitzungstermin |
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In
der Bürgerschaftssitzung am 01. Februar 2006 wurde das
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 (Beschluss Nr. 0738/05-BV) beschlossen
mit der Maßnahme 2006/3/17 zum Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock. Darin
wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein umfassendes, neutrales
Unternehmensgutachten über das Klinikum Südstadt in Auftrag zu geben und
anschließend das Klinikum Südstadt zunächst dem Land Mecklenburg-Vorpommern
anzudienen.
In
Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung nach erfolgter Ausschreibung
die DK Deutsche Kommunal Consult mbH beauftragt, eine Unternehmensbewertung
einschließlich eines Markttestes für das Klinikum vorzunehmen, vor dem
Hintergrund, weitere Zukunftsoptionen für das kommunale Krankenhausunternehmen
auszuloten. Der Markttest hat ergeben, dass sich der Marktwert des Klinikums
Südstadt Rostock zwischen 40,0 und 55,0 Mio. EUR beziffern ließe.
Die
Hansestadt Rostock hat mit Schreiben vom 26. September 2006 eine Voranfrage zur
beabsichtigten Fusion des Südstadtklinikums und des Universitätsklinikums
gestellt. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2006 hat das Kartellamt diese Voranfrage
zur möglichen Fusion mit dem Universitätsklinikum Rostock als nicht
genehmigungsfähig eingeschätzt.
In
Vorbereitung eines Gesprächstermins zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses
Nr. 0738/05-BV, Maßnahme 2006/3/17, wurde dem Finanzministerium das Gutachten
der DK Deutsche Kommunal Consult GmbH zur Verfügung gestellt. Am 4. Januar 2007
fand ein Gespräch mit der Finanzministerin unter Beteiligung des Ministeriums
für Soziales und Gesundheit und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur statt. Ziel des Gespräches seitens der Hansestadt Rostock war, dass sich
das Land auf Grundlage des Wertgutachtens zu möglichen Ankaufbedingungen für
das Südstadtklinikums positioniert. Eine Positionierung des Landes zum Ankauf
ist bisher nicht erfolgt. Das Land hält trotz der unverbindlichen Auskunft des
Kartellamtes, die von einer kartellrechtlichen Untersagung ausgeht, wohl an dem
Ziel einer Fusion fest.
Das
Finanzministerium erwartet, dass die Hansestadt Rostock kurzfristig keine
Aktivitäten zum Verkauf des Klinikums Südstadt unternimmt (Schreiben des
Finanzministeriums vom 20. November 2006). Das Land beabsichtigt, Klage gegen
die Entscheidung des Kartellamtes zur Fusion der Kliniken Greifswald und
Wolgast einzureichen. Das Klageverfahren kann jedoch bis zu drei Jahren dauern.
Der
Schriftverkehr zwischen der Hansestadt Rostock und dem Finanzministerium hat
bisher zu keinem Ergebnis hinsichtlich einer Einigung zum Klinikum Südstadt
Rostock geführt.
Weitere
Schritte und die zeitliche Planung im Umgang mit dem Klinikum werden sich
voraussichtlich aus der Umsetzung der Maßnahme 2.4 Vermögensaktivierung aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2008 – 2011 (Beschluss Nr. 0817/07-BV)
ergeben.
Georg
Scholze