Stellungnahme - 0002/08-SN

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0002/08-SN

 

Stellungnahme

Amt

 

20

 

Datum

zum Antrag Nr.  1004/07-A

d. Frau/Herrn/Fraktion/Ortsbeirates

21.01.2008

Vorsitzende der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90

Genehmigungsvermerk

 

II, gez. Scholze

 

 

federführend

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Ergebnisse HASIKO 2006 zum Klinikum Südstadt

 

06

 

Verteiler

Sitzungstermin

 

Bürgerschaft

30.01.2008 16:00

 

 

In der Bürgerschaftssitzung am 01. Februar 2006 wurde das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 (Beschluss Nr. 0738/05-BV) beschlossen mit der Maßnahme 2006/3/17 zum Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock. Darin wurde der Oberbürgermeister beauftragt, ein umfassendes, neutrales Unternehmensgutachten über das Klinikum Südstadt in Auftrag zu geben und anschließend das Klinikum Südstadt zunächst dem Land Mecklenburg-Vorpommern anzudienen.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung nach erfolgter Ausschreibung die DK Deutsche Kommunal Consult mbH beauftragt, eine Unternehmensbewertung einschließlich eines Markttestes für das Klinikum vorzunehmen, vor dem Hintergrund, weitere Zukunftsoptionen für das kommunale Krankenhausunternehmen auszuloten. Der Markttest hat ergeben, dass sich der Marktwert des Klinikums Südstadt Rostock zwischen 40,0 und 55,0 Mio. EUR beziffern ließe.

 

Die Hansestadt Rostock hat mit Schreiben vom 26. September 2006 eine Voranfrage zur beabsichtigten Fusion des Südstadtklinikums und des Universitätsklinikums gestellt. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2006 hat das Kartellamt diese Voranfrage zur möglichen Fusion mit dem Universitätsklinikum Rostock als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt.

 

In Vorbereitung eines Gesprächstermins zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0738/05-BV, Maßnahme 2006/3/17, wurde dem Finanzministerium das Gutachten der DK Deutsche Kommunal Consult GmbH zur Verfügung gestellt. Am 4. Januar 2007 fand ein Gespräch mit der Finanzministerin unter Beteiligung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt. Ziel des Gespräches seitens der Hansestadt Rostock war, dass sich das Land auf Grundlage des Wertgutachtens zu möglichen Ankaufbedingungen für das Südstadtklinikums positioniert. Eine Positionierung des Landes zum Ankauf ist bisher nicht erfolgt. Das Land hält trotz der unverbindlichen Auskunft des Kartellamtes, die von einer kartellrechtlichen Untersagung ausgeht, wohl an dem Ziel einer Fusion fest.

 

Das Finanzministerium erwartet, dass die Hansestadt Rostock kurzfristig keine Aktivitäten zum Verkauf des Klinikums Südstadt unternimmt (Schreiben des Finanzministeriums vom 20. November 2006). Das Land beabsichtigt, Klage gegen die Entscheidung des Kartellamtes zur Fusion der Kliniken Greifswald und Wolgast einzureichen. Das Klageverfahren kann jedoch bis zu drei Jahren dauern.

 

 

 

Der Schriftverkehr zwischen der Hansestadt Rostock und dem Finanzministerium hat bisher zu keinem Ergebnis hinsichtlich einer Einigung zum Klinikum Südstadt Rostock geführt.

 

Weitere Schritte und die zeitliche Planung im Umgang mit dem Klinikum werden sich voraussichtlich aus der Umsetzung der Maßnahme 2.4 Vermögensaktivierung aus dem Haushaltssicherungskonzept 2008 – 2011 (Beschluss Nr. 0817/07-BV) ergeben.

 

 

 

Georg Scholze

 

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