Stellungnahme - 0001/07-SN
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt - Mittel für die Hinrichsdorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Stellungnahme
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Sitzungstermin |
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Ausgangssituation:
Das
Vorhaben „Erneuerung und Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße“
(Haushaltsstelle 02.6650.9460.0002), ist eine vertraglich ratifizierte
Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin
(SBA Schwerin), mit der Hansestadt Rostock. Grundlage bildet die
Kostenteilungsvereinbarung gemäß Bundesfernstraßengesetz/Straßen-Kreuzungsricht-linien
vom 26.04.2001 (Bürgerschaftsbeschluss-Nr. 0056/01-BV).
Diese
Verkehrsbaumaßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2006 eingeordnet:
Verpflichtungsermächtigung:
2006 1.710.000
EUR
(Ermächtigung
von Auftragsvergaben) (Band II. S. 721)
mit
Zahlungsverpflichtung
(Band I, S. 281)
für
2008 950.000 EUR
2009 760.000 EUR
Die
Maßnahme wird in Bauabschnitten nach Prioritätensetzung des Bundes realisiert.
Zur
Finanzierung dieser Verkehrsbaumaßnahme wurden durch das Land zweckgebundene Fördermittel
in Aussicht gestellt, die zeitlich nicht definiert werden konnten.
Aus
diesem Grunde wurde ein Zweckbindungsvermerk (Zweckbindungsring 041) bei dieser
Haushaltsstelle (Band II, S. 721) angebracht, der bei Mehreinnahmen
(zweckgebundene Landeszuweisungen) zu Mehrausgaben in gleicher Höhe für diese
Maßnahme berechtigt.
1.
Wie hoch sind die Kosten für die Hinrichsdorfer Straße (L 22) insgesamt, gibt
es dafür zweckgebundene Fördermittel und in welcher Höhe?
Grundlage
der Planausarbeitung 2006 war die Kostenteilungsvereinbarung vom 26.04.2001
sowie die Bereitschaft des Landes, diese Maßnahme aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ zu fördern.
Kosten
der Gesamtmaßnahme (Stand SBA Schwerin 08/2006):
Gesamtkosten: 12.705.474,00 EUR
Anteil
SBA Schwerin 6.980.423,00
EUR
Anteil
HRO 5.725.051,00
EUR
dav.
Fördermittel für HRO 2.169.166,00
EUR
2.
Welche Mehreinnahmen gab es bei der Haushaltsstelle 6650 361 000 02, woher
kamen diese Einnahmen und gab es eine Zweckbindung?
3.
Gab es andere Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt, aus welchem Grund und woher
kamen sie und gab es dazu eine Zweckbindung?
4.
Wenn es keine Mehreinnahmen gab, aus welchen Mitteln wird das Vorhaben
Hinrichsdorfer Straße finanziert?
In
der Haushaltsdurchführung 2006 wurde durch das SBA Schwerin der
Teilbauabschnitt „Neubau der südwestlichen Verbindungsrampe“ aus
Gründen der Verkehrssicherheit vorgezogen. Laut Kostenteilungsvereinbarung
beträgt der Anteil der HRO:
1.251.381,00
EUR.
Das
Land fördert durch zweckgebundene Einnahmen aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 536.100,00 EUR den Eigenanteil
(Haushaltsstelle: 02.6650.3610.0002 / 02.6650.9460.0002) der HRO.
Weitere
Haushaltsmittel wurden am 17.10.2006 durch eine überplanmäßige Bewilligung von
Ausgaben in Höhe von 420.000,00 EUR im Hauptausschuss genehmigt. Diese Mittel
wurden aus Haushaltsausgaberesten der Maßnahme „Sanierung Seepromenade
Warnemünde“ gedeckt, nachdem das Wirtschaftsministerium die Förderung
dieser Maßnahme für 2007 in Aussicht stellte.
Der
restliche Eigenanteil in Höhe von 295.281,00 EUR wurde aus dem
Haushaltsausgaberest des Vorhabens „Erneuerung und Ausbau L 22,
Hinrichsdorfer Straße“ (Haushaltsstelle 02.6650.9460.0002) finanziert.
5.
Warum wurde das Vorhaben vorgezogen, obwohl die Stadt bis Ende November keinen
Haushalt hatte, dann eine totale Haushaltssperre folgte und sogar in anderen
Bereichen des Vermögenshaushaltes Vorhaben gestrichen wurden mit der
Begründung, dass geplante Zuweisungen nicht erfolgten?
Die
Prioritätensetzung der Realisierung dieser Verkehrsbaumaßnahme wird durch den
Bund getroffen. Die Hansestadt Rostock ist gemäß Bundesfernstraßengesetz/Straßen-Kreuzungsrichtlinien
an dieser Maßnahme zu beteiligen.
Peter
Grüttner