Stellungnahme - 0001/07-SN

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0001/07-SN

 

Stellungnahme

Amt

 

66,20

 

Datum

zur Anfrage Nr.  0218/06-AM

d. Frau/Herrn/Fraktion/Ortsbeirates

05.01.2007

Ingrid Guiard (Fraktion Rostocker Bund)

Genehmigungsvermerk

 

VI, gez. Grüttner

 

 

federführend

 

 

VI

Gegenstand

beteiligt

Vermögenshaushalt - Mittel für die Hinrichsdorfer Straße

 

 

 

Verteiler

Sitzungstermin

 

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

 

 

Ausgangssituation:

Das Vorhaben „Erneuerung und Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße“ (Haushaltsstelle 02.6650.9460.0002), ist eine vertraglich ratifizierte Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin (SBA Schwerin), mit der Hansestadt Rostock. Grundlage bildet die Kostenteilungsvereinbarung gemäß Bundesfernstraßengesetz/Straßen-Kreuzungsricht-linien vom 26.04.2001 (Bürgerschaftsbeschluss-Nr. 0056/01-BV).

Diese Verkehrsbaumaßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2006 eingeordnet:

 

Verpflichtungsermächtigung: 2006                                       1.710.000 EUR

(Ermächtigung von Auftragsvergaben) (Band II. S. 721)

mit

Zahlungsverpflichtung (Band I, S. 281)

für 2008                                                                                    950.000 EUR

     2009                                                                                    760.000 EUR

 

Die Maßnahme wird in Bauabschnitten nach Prioritätensetzung des Bundes realisiert.

 

Zur Finanzierung dieser Verkehrsbaumaßnahme wurden durch das Land zweckgebundene Fördermittel in Aussicht gestellt, die zeitlich nicht definiert werden konnten.

Aus diesem Grunde wurde ein Zweckbindungsvermerk (Zweckbindungsring 041) bei dieser Haushaltsstelle (Band II, S. 721) angebracht, der bei Mehreinnahmen (zweckgebundene Landeszuweisungen) zu Mehrausgaben in gleicher Höhe für diese Maßnahme berechtigt.

 

1. Wie hoch sind die Kosten für die Hinrichsdorfer Straße (L 22) insgesamt, gibt es dafür zweckgebundene Fördermittel und in welcher Höhe?

 

Grundlage der Planausarbeitung 2006 war die Kostenteilungsvereinbarung vom 26.04.2001 sowie die Bereitschaft des Landes, diese Maßnahme aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu fördern.

Kosten der Gesamtmaßnahme (Stand SBA Schwerin 08/2006):

 

Gesamtkosten:                      12.705.474,00 EUR

Anteil SBA Schwerin                                                             6.980.423,00 EUR

Anteil HRO                                                                            5.725.051,00 EUR

dav. Fördermittel für HRO                                                                                        2.169.166,00 EUR

 

 

2. Welche Mehreinnahmen gab es bei der Haushaltsstelle 6650 361 000 02, woher kamen diese Einnahmen und gab es eine Zweckbindung?

3. Gab es andere Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt, aus welchem Grund und woher kamen sie und gab es dazu eine Zweckbindung?

4. Wenn es keine Mehreinnahmen gab, aus welchen Mitteln wird das Vorhaben Hinrichsdorfer Straße finanziert?

 

In der Haushaltsdurchführung 2006 wurde durch das SBA Schwerin der Teilbauabschnitt „Neubau der südwestlichen Verbindungsrampe“ aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgezogen. Laut Kostenteilungsvereinbarung beträgt der Anteil der HRO:

                                                                                              1.251.381,00 EUR.

 

Das Land fördert durch zweckgebundene Einnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 536.100,00 EUR den Eigenanteil (Haushaltsstelle: 02.6650.3610.0002 / 02.6650.9460.0002) der HRO.

 

Weitere Haushaltsmittel wurden am 17.10.2006 durch eine überplanmäßige Bewilligung von Ausgaben in Höhe von 420.000,00 EUR im Hauptausschuss genehmigt. Diese Mittel wurden aus Haushaltsausgaberesten der Maßnahme „Sanierung Seepromenade Warnemünde“ gedeckt, nachdem das Wirtschaftsministerium die Förderung dieser Maßnahme für 2007 in Aussicht stellte.

Der restliche Eigenanteil in Höhe von 295.281,00 EUR wurde aus dem Haushaltsausgaberest des Vorhabens „Erneuerung und Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Straße“ (Haushaltsstelle 02.6650.9460.0002) finanziert.

 

5. Warum wurde das Vorhaben vorgezogen, obwohl die Stadt bis Ende November keinen Haushalt hatte, dann eine totale Haushaltssperre folgte und sogar in anderen Bereichen des Vermögenshaushaltes Vorhaben gestrichen wurden mit der Begründung, dass geplante Zuweisungen nicht erfolgten?

 

Die Prioritätensetzung der Realisierung dieser Verkehrsbaumaßnahme wird durch den Bund getroffen. Die Hansestadt Rostock ist gemäß Bundesfernstraßengesetz/Straßen-Kreuzungsrichtlinien an dieser Maßnahme zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

Peter Grüttner

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