Informationsvorlage - 0122/05-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss-Nr. 0848/04-A
Umgang mit den sogenannten Modrow-Verkäufen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.02.2006
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Umgang mit den
sogenannten Modrow-Verkäufen |
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Gemäß Beschluss-Nr. 0848/04-A
vom 03.11.2004 wird über dessen Umsetzung wie folgt informiert:
Aufgrund
der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 17.09.2004 (V ZR 339/03) hatte
die Hansestadt Rostock die Nachzahlungsforderungen zunächst ausgesetzt. Das Urteil
wurde sodann ausgewertet, die Anwendbarkeit geprüft. Soweit
Grundstückseigentümer zur Nachzahlung aufgefordert waren, wurden diese über den
Inhalt des Urteiles informiert und ihnen mitgeteilt, dass die Hansestadt
Rostock keine Nachzahlungsansprüche mehr erhebt. In zwei Fällen wurden an die
Hansestadt Rostock zuvor Nachzahlungsbeträge geleistet. Diese wurden den
Eigentümern nach Prüfung des Urteiles zurückerstattet.
In
allen weiteren Fällen, welche ursprünglich durch den Landesrechnungshof und das
Innenministerium beanstandet wurden, erfolgte jeweils eine Einzelfallprüfung.
Jeder Vorgang wurde mit einem Prüfvermerk versehen. In nahezu allen Fällen
konnte festgestellt werden, dass die Entscheidung des BGH übertragbar ist.
Noch
zu klären ist lediglich ein Vorgang, dem eine gewerbliche Nutzung und keine
Wohnnutzung zugrunde liegt, so dass eine Vergleichbarkeit mit dem vom BGH
beurteilten Sachverhalt nicht vorliegt. Es
handelt sich insoweit um einen Sonderfall, der derzeit noch bearbeitet
wird.
Alle
anderen Sachverhalte wurden mit dem abschließenden Ergebnis, von Käufern keine
Nachzahlungsbeträge zu beanspruchen, geprüft. Die Bearbeitung ist damit
abgeschlossen.
Roland Methling