Informationsvorlage - 0122/05-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0122/05-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

62

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

05.01.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

VI, gez. Grüttner

 

 

beteiligt

Beschluss-Nr. 0848/04-A

Umgang mit den sogenannten Modrow-Verkäufen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß Beschluss-Nr. 0848/04-A vom 03.11.2004 wird über dessen Umsetzung wie folgt informiert:

 

Aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 17.09.2004 (V ZR 339/03) hatte die Hansestadt Rostock die Nachzahlungsforderungen zunächst ausgesetzt. Das Urteil wurde sodann ausgewertet, die Anwendbarkeit geprüft. Soweit Grundstückseigentümer zur Nachzahlung aufgefordert waren, wurden diese über den Inhalt des Urteiles informiert und ihnen mitgeteilt, dass die Hansestadt Rostock keine Nachzahlungsansprüche mehr erhebt. In zwei Fällen wurden an die Hansestadt Rostock zuvor Nachzahlungsbeträge geleistet. Diese wurden den Eigentümern nach Prüfung des Urteiles zurückerstattet.

In allen weiteren Fällen, welche ursprünglich durch den Landesrechnungshof und das Innenministerium beanstandet wurden, erfolgte jeweils eine Einzelfallprüfung. Jeder Vorgang wurde mit einem Prüfvermerk versehen. In nahezu allen Fällen konnte festgestellt werden, dass die Entscheidung des BGH übertragbar ist.

Noch zu klären ist lediglich ein Vorgang, dem eine gewerbliche Nutzung und keine Wohnnutzung zugrunde liegt, so dass eine Vergleichbarkeit mit dem vom BGH beurteilten Sachverhalt nicht vorliegt. Es  handelt sich insoweit um einen Sonderfall, der derzeit noch bearbeitet wird.

Alle anderen Sachverhalte wurden mit dem abschließenden Ergebnis, von Käufern keine Nachzahlungsbeträge zu beanspruchen, geprüft. Die Bearbeitung ist damit abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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01.02.2006 - Bürgerschaft