Informationsvorlage - 0119/05-IV
Grunddaten
- Betreff:
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Standort Kiosk in der Klopstockstraße
Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Nr. 0348/05-A vom 04.05.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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19.01.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.02.2006
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Standort Kiosk in der
Klopstockstraße Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0348/05-A vom
04.05.2005 |
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Bezug nehmend auf die Stellungnahme Nr. 0119/05-SN zum Antrag Nr. 0348/05-A von Andreas
Engelmann, 1. stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung sowie der Stellungnahme Nr. 0266/05-SN zur Kleinen Anfrage Nr. 00129/05-KA von Franz Laube (CDU-Fraktion) wird die Bürgerschaft zum aktuellen Sachstand wie folgt informiert:
Ausgehend von der seinerzeit durch das ehemalige Ordnungs- und heutige Stadtamt erteilten Sondernutzungsgenehmigung im Sinne eines Provisoriums bis zu einer zukünftigen Rekonstruk- tion oder Umgestaltung der Fläche, kann der jetzige Standort dauerhaft nicht erhalten bleiben.
Bereits
am 07.07.2005 wurden Frau Jerneitzig in einem persönlichen Gespräch die
bauordnungsrechtlichen Belange bezogen auf den Standort in der Klopstockstraße
erläutert.
Die
Empfehlung seitens der Verwaltung, im unmittelbaren Umfeld eine feste Immobilie
anzumieten, wurde jedoch von Frau Jerneitzig bisher nicht weiter verfolgt bzw.
abgelehnt.
In Abstimmung mit den Vorhabensträgern für die Baumaßnahmen „Straßenbahnnetzerweiterung S1“ sowie „Umgestaltung des Knotens Schröderplatz“ ist die Sondernutzungsgenehmigung des jetzigen Standortes für den Kiosk in der Klopstockstraße bis zum Beginn der Realisierung der Grünausgleichsmaßnahmen im Zuge des Bauabschnittes „Gleisdreieck Schröderplatz“ bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert worden.
Mit Schreiben vom 26.07.2005 wurde Bezug nehmend auf die bis dahin geführten Gespräche Frau
Jerneitzig über die Verlängerung der Sondernutzungsgenehmigung bis Ende 2006 informiert.
In einem weiteren persönlich mit Frau Jerneitzig am 24.11.2005 im Tief- und Hafenbauamt geführten Gespräch wurde seitens der Verwaltung der Sachverhalt erneut dargestellt und auf die
Verlängerung der Sondernutzungsgenehmigung bis Ende 2006 verwiesen.
Frau Jerneitzig nahm dies zur Kenntnis. Da auch seitens der Betreiberin des Kioskes in Bezug auf die Verlagerung an einen anderen Standort oder die Anmietung einer Gewerbefläche im unmittelbaren Umfeld keinerlei Aktivitäten erfolgten, konnte eine dauerhafte Lösung noch nicht gefunden werden.
Roland Methling