Informationsvorlage - 0103/04-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0103/04-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

67,20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

13.12.2004

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

 

 

Gegenstand

federführend

Bau eines Kolumbariums auf dem Neuen Friedhof Rostock

 

I, gez.i.V. Schillen

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

 

 

2005: HH-Stelle 7510.9400 0012     25.000,00 € Planungsleistungen

2007: HH-Stelle 7510.9400 0012   263.000,00 € Bauleistungen

 

Deckung:  erwirtschaftete Abschreibungen UA 7510

 

1.      Erweiterung des Dienstleistungsangebotes

 

Die Hansestadt Rostock ist auch im Bereich Friedhofswesen steht’s bemüht, für die Bürgerinnen und Bürger das Dienstleistungsangebot qualitativ und quantitativ zu erweitern.

Dies geschieht vor dem Hintergrund sich ständig verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, welche auch bei der Friedhofskultur in den letzten Jahren zu einem deutlichen Wandel führten. Der Trend zu Feuerbestattungen (2003; 86%) sowie zur Beisetzung in Gemeinschaftsanlagen ist ungebrochen. Die Ursachen liegen wohl vor allem in einer höheren Mobilität unserer Bevölkerung verbunden mit einer deutlichen Lockerung der Familien- und Ortsbindung. Daraus erwächst das Bedürfnis, sich einerseits nicht langfristig mit aufwendiger Grabpflege festzulegen, andererseits gibt es aber doch ein großes Bedürfnis zu würdigen Bestattungsformen mit sinnvollen Alternativen zur drohenden absoluten Anonymität und Belanglosigkeit. Dabei entstehende zusätzliche Kosten werden von den Kunden anerkannt, wenn sich daraus wirklich eine erkennbare Qualitätsverbesserung im Sinne des würdigen Gedenkens an die Verstorbenen erkennen läßt.

 

Die Hansestadt Rostock hat bereits in den letzten Jahren mit neuen bzw. modifizierten Dienstleistungsangeboten (z.B. Urnengemeinschaftsanlage mit Namensstele) auf die beschriebenen Trends reagiert.

In Fortsetzung dieser Bemühungen beabsichtigt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege die Errichtung eines Kolumbariums auf dem Neuen Friedhof. Unter einem Kolumbarium versteht man eine anspruchsvolle räumliche Möglichkeit (Raum oder eigenständiges Gebäude) zur oberirdischen Aufbewahrung (regalartige Nischen) von Urnen.

 

2.      Architektonisch-landschaftsgestalterische Abrundung des Friedhofsensembles

 

Mit der Errichtung des Kolumbariums wird neben der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes das Ziel der architektonisch gestalterischen Abrundung des historischen Friedhofsensembles angestrebt.

      Mit der Planung des Neuen Friedhofes am Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die

      Hauptachse, mit dem möglicherweise geplanten Hauptzugang, zunächst von der zentralen

      Gebäudegruppe Richtung Stadt orientiert. Später nahm der Friedhof eine andere räumliche

      Entwicklung in Richtung Süden, so dass die repräsentative Hauptachse von dem

      Feierhallenkomplex kommend bis heute an ihrem Ostende keine adäquate architektonische

      Antwort (Point d‘ vue) erhielt.

 

 

      Die Aufgabenstellung für das neue Gebäude fordert einerseits

      eine proportionale und räumliche Einordnung mit Akzeptanz der historisch gewachsenen

      landschaftsarchitektonischen Situation, aber andererseits eine eigenständige, moderne

      Architektursprache ohne historisierende Nachahmung.

 

Eine von der Hansestadt Rostock im Jahr 2004 in Auftrag gegebene Studie (Bürogemeinschaft freier Architekten Hass und Briese) zeigt, dass mit dem geplanten Kolumbarium sowohl die angestrebte architektonische Abrundung des Friedhofsensembles als auch eine repräsentative Erweiterung des Dienstleistungsangebotes möglich ist.

Die Planer wählten dafür die Architekturform einer begehbaren Pyramide mit einer Grundfläche von 60,84 m² und einer Höhe von 12,30 m.

Im Inneren befinden sich 100 Urnenaufstellplätze (weitere Angaben siehe Anlage).

 

3.   Bauliche und betriebswirtschaftliche Umsetzung

 

Das Bauvorhaben soll aus heutiger Sicht im Jahr 2007 realisiert werden und ist so im mittelfristigen HH-Plan eingeordnet. Es umfasst ein grob ermitteltes Investvolumen von 263.000,00 €. Die anteiligen Planungskosten werden im Jahr 2005 (HH-Stelle 7510.94000012) in Höhe von 25.000,00 €  bereitgestellt.

 

Die Friedhöfe werden seit 1993 als kostenrechnende Einheit im Haushalt geführt. Diese Regelung verpflichtet entsprechend Kommunalabgabengesetz zur Bildung von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen, diese Kosten werden im Verwaltungshaushalt ausgewiesen und in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einbezogen.

Das Wesen der Abschreibungen besteht darin, die Kosten eines Anlagegutes entsprechend seiner Nutzungsdauer auf die einzelnen Abrechnungsperioden zu verteilen.

Finanzwirtschaftliche Funktion der Abschreibung ist es, das investierte Geld wieder in Geldkapital umzuwandeln.

Diese Finanzierungsfunktion der Abschreibung soll es ermöglichen, dass zu einem späteren Zeitpunkt aus den der Einrichtung mittels Gebühr zufließenden Abschreibungswerten eine Ersatzbeschaffung verbrauchter Wirtschaftsgüter bzw. neue Investitionen über den Vermögenshaushalt durchgeführt werden können.

Die Zweckbindung der Mittelverwendung (Einordnung der Kosten im Verwaltungshaushalt – Ausgabe der Mittel im Vermögenshaushalt) wird seit längerem über die Haushaltspläne realisiert.

Die jährlichen Abschreibungen im Verwaltungshaushalt der kostenrechnenden Abteilung Friedhofswesen im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege Unterabschnitt 7510 Bestattungswesen, Friedhöfe betragen ca. 400.000,00 €  diese Summe steht im genannten Unterabschnitt 7510 Vermögenshaushalt für investive Zwecke zur Verfügung.

 

Die Einführung der neuen Dienstleistungsart erfordert eine Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung. Die vorgesehene Nutzungsgebühr für einen Urnenstellplatz im neuen Kolumbarium soll 2.650,00 EURO betragen. Bei der Ermittlung wurde von folgenden Prämissen ausgegangen:

 

·         Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist für eine Urne beträgt 20 Jahre.

·         Die Gesamtkapazität des Kolumbariums beträgt 100 Urnenstellplätze.

·         Wir gehen davon aus, dass im Jahr ca. 5 bis 10 Urnen beigesetzt werden.

·         Für die jährliche Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren festgelegt d.h. nach 40 Jahren hat sich die Anlage amortisiert.

 

 

 

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Ida Schillen

Erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters                   (Anlagen liegen nur in Papierform vor)

 

 

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26.01.2005 - Bürgerschaft