Informationsvorlage - 0103/04-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Kolumbariums auf dem Neuen Friedhof Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.01.2005
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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26.01.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Bürgerschaft |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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Bau eines Kolumbariums auf dem Neuen Friedhof Rostock |
I, gez.i.V. Schillen V, gez. Dr. Nitzsche |
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beteiligt |
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2005:
HH-Stelle 7510.9400 0012 25.000,00
€ Planungsleistungen 2007:
HH-Stelle 7510.9400 0012 263.000,00
€ Bauleistungen Deckung: erwirtschaftete Abschreibungen UA 7510 1.
Erweiterung
des Dienstleistungsangebotes Die
Hansestadt Rostock ist auch im Bereich Friedhofswesen steht’s bemüht,
für die Bürgerinnen und Bürger das Dienstleistungsangebot qualitativ und
quantitativ zu erweitern. Dies
geschieht vor dem Hintergrund sich ständig verändernder gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen, welche auch bei der Friedhofskultur in den letzten Jahren
zu einem deutlichen Wandel führten. Der Trend zu Feuerbestattungen (2003;
86%) sowie zur Beisetzung in Gemeinschaftsanlagen ist ungebrochen. Die
Ursachen liegen wohl vor allem in einer höheren Mobilität unserer Bevölkerung
verbunden mit einer deutlichen Lockerung der Familien- und Ortsbindung.
Daraus erwächst das Bedürfnis, sich einerseits nicht langfristig mit
aufwendiger Grabpflege festzulegen, andererseits gibt es aber doch ein großes
Bedürfnis zu würdigen Bestattungsformen mit sinnvollen Alternativen zur
drohenden absoluten Anonymität und Belanglosigkeit. Dabei entstehende
zusätzliche Kosten werden von den Kunden anerkannt, wenn sich daraus wirklich
eine erkennbare Qualitätsverbesserung im Sinne des würdigen Gedenkens an die
Verstorbenen erkennen läßt. Die
Hansestadt Rostock hat bereits in den letzten Jahren mit neuen bzw.
modifizierten Dienstleistungsangeboten (z.B. Urnengemeinschaftsanlage mit
Namensstele) auf die beschriebenen Trends reagiert. In
Fortsetzung dieser Bemühungen beabsichtigt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz
und Landschaftspflege die Errichtung eines Kolumbariums auf dem Neuen
Friedhof. Unter einem Kolumbarium versteht man eine anspruchsvolle räumliche
Möglichkeit (Raum oder eigenständiges Gebäude) zur oberirdischen Aufbewahrung
(regalartige Nischen) von Urnen. 2.
Architektonisch-landschaftsgestalterische
Abrundung des Friedhofsensembles Mit
der Errichtung des Kolumbariums wird neben der Erweiterung des
Dienstleistungsangebotes das Ziel der architektonisch gestalterischen
Abrundung des historischen Friedhofsensembles angestrebt. Mit der Planung des Neuen Friedhofes am
Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Hauptachse, mit dem möglicherweise
geplanten Hauptzugang, zunächst von der zentralen Gebäudegruppe Richtung Stadt
orientiert. Später nahm der Friedhof eine andere räumliche Entwicklung in Richtung Süden, so dass
die repräsentative Hauptachse von dem Feierhallenkomplex kommend bis heute an
ihrem Ostende keine adäquate architektonische Antwort (Point d‘ vue) erhielt. Die Aufgabenstellung für das neue
Gebäude fordert einerseits eine proportionale und räumliche
Einordnung mit Akzeptanz der historisch gewachsenen landschaftsarchitektonischen Situation,
aber andererseits eine eigenständige, moderne Architektursprache ohne historisierende
Nachahmung. Eine
von der Hansestadt Rostock im Jahr 2004 in Auftrag gegebene Studie
(Bürogemeinschaft freier Architekten Hass und Briese) zeigt, dass mit dem
geplanten Kolumbarium sowohl die angestrebte architektonische Abrundung des
Friedhofsensembles als auch eine repräsentative Erweiterung des
Dienstleistungsangebotes möglich ist. Die
Planer wählten dafür die Architekturform einer begehbaren Pyramide mit einer
Grundfläche von 60,84 m² und einer Höhe von 12,30 m. Im
Inneren befinden sich 100 Urnenaufstellplätze (weitere Angaben siehe Anlage). 3. Bauliche und betriebswirtschaftliche
Umsetzung Das
Bauvorhaben soll aus heutiger Sicht im Jahr 2007 realisiert werden und ist so
im mittelfristigen HH-Plan eingeordnet. Es umfasst ein grob ermitteltes
Investvolumen von 263.000,00 €. Die anteiligen Planungskosten werden im
Jahr 2005 (HH-Stelle 7510.94000012) in Höhe von 25.000,00 € bereitgestellt. Die
Friedhöfe werden seit 1993 als kostenrechnende Einheit im Haushalt geführt.
Diese Regelung verpflichtet entsprechend Kommunalabgabengesetz zur Bildung
von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen, diese Kosten werden im
Verwaltungshaushalt ausgewiesen und in die Kalkulation der Friedhofsgebühren
einbezogen. Das
Wesen der Abschreibungen besteht darin, die Kosten eines Anlagegutes
entsprechend seiner Nutzungsdauer auf die einzelnen Abrechnungsperioden zu
verteilen. Finanzwirtschaftliche
Funktion der Abschreibung ist es, das investierte Geld wieder in Geldkapital
umzuwandeln. Diese
Finanzierungsfunktion der Abschreibung soll es ermöglichen, dass zu einem
späteren Zeitpunkt aus den der Einrichtung mittels Gebühr zufließenden
Abschreibungswerten eine Ersatzbeschaffung verbrauchter Wirtschaftsgüter bzw.
neue Investitionen über den Vermögenshaushalt durchgeführt werden können. Die
Zweckbindung der Mittelverwendung (Einordnung der Kosten im
Verwaltungshaushalt – Ausgabe der Mittel im Vermögenshaushalt) wird
seit längerem über die Haushaltspläne realisiert. Die
jährlichen Abschreibungen im Verwaltungshaushalt der kostenrechnenden
Abteilung Friedhofswesen im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und
Landschaftspflege Unterabschnitt 7510 Bestattungswesen, Friedhöfe betragen
ca. 400.000,00 € diese Summe
steht im genannten Unterabschnitt 7510 Vermögenshaushalt für investive Zwecke
zur Verfügung. Die
Einführung der neuen Dienstleistungsart erfordert eine Ergänzung der
Friedhofsgebührensatzung. Die vorgesehene Nutzungsgebühr für einen
Urnenstellplatz im neuen Kolumbarium soll 2.650,00 EURO betragen. Bei der
Ermittlung wurde von folgenden Prämissen ausgegangen: ·
Die gesetzlich
vorgeschriebene Ruhefrist für eine Urne beträgt 20 Jahre. ·
Die
Gesamtkapazität des Kolumbariums beträgt 100 Urnenstellplätze. ·
Wir gehen davon
aus, dass im Jahr ca. 5 bis 10 Urnen beigesetzt werden. ·
Für die
jährliche Abschreibung wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren festgelegt d.h.
nach 40 Jahren hat sich die Anlage amortisiert. ___________________ Ida Schillen Erste Stellvertreterin des
Oberbürgermeisters
(Anlagen liegen nur in Papierform vor) |