Informationsvorlage - 0029/04-IV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0029/04-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

10

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

05.05.2004 16:00

26.04.2004

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Pöker

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Schröder

 

 

beteiligt

Anpassen des Aufgabengliederungsplans einschließlich des Geschäftsverteilungsplans

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie durch Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0807/03-EV vom 21.01.2004 beauftragt, lege ich Ihnen hiermit den angepassten Aufgabengliederungsplan einschließlich Geschäftsverteilung (Anlage) vor.

 

Die Aufgabensammlung im Aufgabengliederungsplan (AGP) wurde inhaltlich und formell dem aktuellen Stand der Aufgabenerledigung durch die Verwaltung angeglichen. Damit wurden die Aufgaben gemäß gesetzlichen Vorgaben neu geordnet und formuliert. Gleichzeitig erfolgte die Aktualisierung der jeweiligen Geschäftsverteilung, Zuständigkeit (federführende Organisationseinheit) und Mitwirkung. Der Aufgabengliederungsplan und der Geschäftsverteilungsplan sind jetzt als ein Dokument zusammengeführt.

 

Die Neufassung wird jetzt an die Organisationseinheiten zur aufgabenkritischen Betrachtung übergeben. Nach erfolgter Aufgabendiskussion und Aufgabenkritik wird der neuen Bürgerschaft der Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan erneut zur Kenntnis gegeben.

 

 

Erläuterungen zum Aufbau

 

1.  Der AGP fasst in Anlehnung an die Empfehlungen der KGSt die Aufgaben der Verwaltung nach Art, Artverwandtschaft und Zweckbestimmung wie bisher zu Aufgabenhauptgruppen (AHG) 1 bis 8

z. B.    1 = Allgemeine Verwaltung

            3 = Recht, Sicherheit und Ordnung

und anschließend zu Aufgabengruppen (AG)

z. B.    11 = Personal

            33 = Einwohner- und Meldewesen

zusammen.

Die so gebildeten Ziffern der Aufgabengruppen sind nicht zu verwechseln mit dem oft gleichen Kurzzeichen eines Amtes
z. B. AG 53 = Gesundheit, aber Kurzzeichen des Amtes 53 = Gesundheitsamt.


 

Bei der Neufassung sind die Aufgaben nicht wie bisher in z. T. zusammenhangloser Aufzählung dargestellt, sondern die Strukturierung der Aufgaben erfolgt maximal in 5 Gliederungsstufen. Die 1. und 2. Gliederungsstufe (AHG+AG) bilden zusammen die Aufgabengruppe. Die Formulierung der 3. Gliederungsstufe, Aufgabenuntergruppe (AUG), ist gleich oder ähnlich der Aktenuntergruppe des Aktenplans. Somit sind die Beziehungen zwischen AGP und Aktenplan hergestellt, und die Zuordnung von Aufgaben ist eindeutiger.

Die weitere Gliederung in Unteraufgaben (UA1) oder (UA2) kann, muss aber nicht immer erfolgen. Diese ist jedoch dann wichtig, wenn die Mitwirkung oder Federführung einer anderen Organisationseinheit erforderlich ist, die auch in der Geschäftsverteilung zum Ausdruck kommen muss.

2.    Die Aufgabenbeschreibung ist in der Spalte „Aufgabe“ formuliert.

3.    In der nächsten Spalte „Erläuterungen/Beispiele“ sind zum näheren Verständnis einige Inhalte der Aufgabe beschrieben. Diese können je nach Bedarf ergänzt werden.

4.    Die Kennzeichnung des Aufgabentyps erfolgt in Spalte „Typ“ und zeigt an, ob es sich um Aufgaben des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises handelt. Im eigenen Wirkungskreis hat die Stadt pflichtige Aufgaben nach Gesetz (p) oder freiwillige Aufgaben ggf. nach einem Beschluss der Bürgerschaft o. ä. (f) zu erfüllen. Im übertragenen Wirkungskreis hat die Stadt Pflichtaufgaben nach Weisung (ü) auszuführen. Diese Aufgaben werden dann auch durch ein besonderes Gesetz den kreisfreien Städten bzw. dem Oberbürgermeister übertragen.

5.    Bei den übertragenen Aufgaben ist der genaue Paragraph und die Kurzbezeichnung des Gesetzes sowie die Fundstelle (vorwiegend im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V) in der folgenden Spalte „RGL“ (Rechtsgrundlagen) angegeben. Bei den freiwilligen bzw. pflichtigen Aufgaben sind als Hinweis nur einige wesentliche Gesetze erforderlich.

6.    In die folgende Spalte „OE“ ist die Organisationseinheit eingetragen, die federführend die Aufgabe wahrnimmt.

7.    In der Spalte „Mitwirkung“ sind die mitwirkenden Organisationseinheiten nach dem jetzigen Kenntnisstand benannt.

 

 

Mit Vorgenanntem wird ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der unter III. 1.1 bis III.1.4. in 2002 beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zur Fortführung des Prozesses der Stellenreduzierung in der Hansestadt Rostock geleistet.

 

 

 

 

Arno Pöker

 

Anlage (liegt in Papierform vor)

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