Informationsvorlage - 0029/04-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassen des Aufgabengliederungsplans einschließlich des Geschäftsverteilungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2004
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Anpassen
des Aufgabengliederungsplans einschließlich des Geschäftsverteilungsplans |
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Wie durch Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0807/03-EV
vom 21.01.2004 beauftragt, lege ich Ihnen hiermit den angepassten
Aufgabengliederungsplan einschließlich Geschäftsverteilung (Anlage) vor.
Die Aufgabensammlung im Aufgabengliederungsplan (AGP)
wurde inhaltlich und formell dem aktuellen Stand der Aufgabenerledigung durch
die Verwaltung angeglichen. Damit wurden die Aufgaben gemäß gesetzlichen
Vorgaben neu geordnet und formuliert. Gleichzeitig erfolgte die Aktualisierung
der jeweiligen Geschäftsverteilung, Zuständigkeit (federführende
Organisationseinheit) und Mitwirkung. Der Aufgabengliederungsplan und der
Geschäftsverteilungsplan sind jetzt als ein Dokument zusammengeführt.
Die Neufassung wird jetzt an die
Organisationseinheiten zur aufgabenkritischen Betrachtung übergeben. Nach
erfolgter Aufgabendiskussion und Aufgabenkritik wird der neuen Bürgerschaft der
Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan erneut zur Kenntnis gegeben.
Erläuterungen zum Aufbau
1. Der AGP fasst in Anlehnung an die Empfehlungen
der KGSt die Aufgaben der Verwaltung nach Art, Artverwandtschaft und
Zweckbestimmung wie bisher zu Aufgabenhauptgruppen (AHG) 1 bis 8
z.
B. 1 = Allgemeine Verwaltung
3 =
Recht, Sicherheit und Ordnung
und anschließend zu Aufgabengruppen (AG)
z.
B. 11 = Personal
33 = Einwohner- und Meldewesen
zusammen.
Die so gebildeten Ziffern der Aufgabengruppen sind nicht zu verwechseln
mit dem oft gleichen Kurzzeichen eines Amtes
z. B. AG 53 = Gesundheit, aber Kurzzeichen des Amtes 53 = Gesundheitsamt.
Bei der Neufassung sind die Aufgaben nicht wie bisher
in z. T. zusammenhangloser Aufzählung dargestellt, sondern die Strukturierung
der Aufgaben erfolgt maximal in 5 Gliederungsstufen. Die 1. und 2.
Gliederungsstufe (AHG+AG) bilden zusammen die Aufgabengruppe. Die
Formulierung der 3. Gliederungsstufe, Aufgabenuntergruppe (AUG), ist gleich
oder ähnlich der Aktenuntergruppe des Aktenplans. Somit sind die Beziehungen
zwischen AGP und Aktenplan hergestellt, und die Zuordnung von Aufgaben ist
eindeutiger.
Die weitere Gliederung in Unteraufgaben (UA1) oder
(UA2) kann, muss aber nicht immer erfolgen. Diese ist jedoch dann wichtig, wenn
die Mitwirkung oder Federführung einer anderen Organisationseinheit
erforderlich ist, die auch in der Geschäftsverteilung zum Ausdruck kommen muss.
2. Die Aufgabenbeschreibung ist in der Spalte
„Aufgabe“ formuliert.
3. In der nächsten Spalte
„Erläuterungen/Beispiele“ sind zum näheren Verständnis einige
Inhalte der Aufgabe beschrieben. Diese können je nach Bedarf ergänzt werden.
4. Die Kennzeichnung des Aufgabentyps erfolgt in Spalte
„Typ“ und zeigt an, ob es sich um Aufgaben des eigenen oder
übertragenen Wirkungskreises handelt. Im eigenen Wirkungskreis hat die Stadt
pflichtige Aufgaben nach Gesetz (p) oder freiwillige Aufgaben ggf. nach einem
Beschluss der Bürgerschaft o. ä. (f) zu erfüllen. Im übertragenen Wirkungskreis
hat die Stadt Pflichtaufgaben nach Weisung (ü) auszuführen. Diese Aufgaben
werden dann auch durch ein besonderes Gesetz den kreisfreien Städten bzw. dem
Oberbürgermeister übertragen.
5. Bei den übertragenen Aufgaben ist der genaue Paragraph
und die Kurzbezeichnung des Gesetzes sowie die Fundstelle (vorwiegend im
Gesetz- und Verordnungsblatt M-V) in der folgenden Spalte „RGL“
(Rechtsgrundlagen) angegeben. Bei den freiwilligen bzw. pflichtigen Aufgaben
sind als Hinweis nur einige wesentliche Gesetze erforderlich.
6. In die folgende
Spalte „OE“ ist die Organisationseinheit eingetragen, die
federführend die Aufgabe wahrnimmt.
7. In der Spalte
„Mitwirkung“ sind die mitwirkenden Organisationseinheiten nach dem
jetzigen Kenntnisstand benannt.
Mit Vorgenanntem wird ein
weiterer Beitrag zur Umsetzung der unter III. 1.1 bis III.1.4. in 2002 beschlossenen
Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zur Fortführung des Prozesses der
Stellenreduzierung in der Hansestadt Rostock geleistet.
Arno Pöker
Anlage (liegt in Papierform
vor)