Informationsvorlage - 0024/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Umsetzungsbericht für das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock/ "Umweltbarometer"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.04.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
27.03.2008
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.04.2008
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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2.
Umsetzungsbericht für das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock/
"Umweltbarometer" |
|
Am 07.09.2005 hat die Bürgerschaft das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock als wichtigen Beitrag der Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen und gleichzeitig eine jährliche Berichterstattung und Information festgelegt (Beschluss Nr. 0721/05-BV). Der Berichtszeitraum sieht hier jeweils das zurückliegende Jahr vor, in diesem Bericht also das Jahr 2007. Die Umweltqualitätsziele basieren in erster Linie auf Rechtsgrundlagen und auf wissenschaftlich fundierten Kenngrößen für die konkrete Rostocker Situation. Außerdem berücksichtigen sie politische Vorgaben, wie z.B. beim Klimaschutz. Die zur Beschreibung der Rostocker Umweltsituation herangezogenen Standards bzw. Indikatoren wurden für die Bereiche Bodenschutz, Lärmbekämpfung, Stadtklima, Luftreinhaltung, Globales Klima/Energie, Elektromagnetische Wellen, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, Kommunaler Wald, Biotop- und Artenschutz sowie Kreislaufwirtschaft aufgestellt und decken damit die wichtigsten Themenschwerpunkte des Umweltschutzes in der Hansestadt Rostock ab. Am Ende des Berichtes steht das so genannte Rostocker Umweltbarometer, ein Übersichtsdiagramm, das in einer dreistufigen Bewertung über die Zielerreichung bei den Standards der einzelnen Handlungsfelder informiert: - Standards vollständig erreicht, - Standards nur teilweise erreicht, - Standards nicht erreicht. Wenn bei mehreren
Standards eines Handlungsfeldes einige erfüllt und
einer oder
mehrere nicht erfüllt sind, wird noch von teilweiser Erfüllung des
Handlungsfeldes ausgegangen. Abweichend hiervon werden Standards gehandhabt, die der
Gesundheitsvorsorge dienen bzw. auf gesetzlichen Vorgaben des Gesundheitsschutzes
basieren;
so bei Luftschadstoffen, Lärmbekämpfung und Elektromagnetischen Feldern. Hier wird bereits Nichterfüllung des Handlungsfeldes
eingeschätzt, wenn ein Standard überschritten ist. Trotz aller Bemühungen der Umweltverwaltung (Ämter 73, 67 und 83) wird aber auch deutlich, dass es Abweichungen gab, die am stärksten bei den Handlungsfeldern Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung waren. Hier ist aus Gründen der Gesundheitsvorsorge eine schnelle Abhilfe gegen die Überschreitung der Lärmwerte sowie die Feinstaubbelastung speziell an der Straße Am Strande (L22) erforderlich. Mit dieser Vorlage wird die Rostocker Bürgerschaft über den Stand der Zielerreichung der gesetzten und beschlossenen Umweltqualitätsziele im Jahr 2007 informiert. Roland Methling ANLAGE 2. Umsetzungsbericht für das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock, Umweltbarometer |
2.
Umsetzungsbericht für das
Umweltqualitätszielkonzept
der
Hansestadt Rostock
Umweltbarometer Rostock
Dezember 2007
Berichtsjahr 2007
Gliederung
1.
Einleitung
2.
Stand der Zielerreichung 5
2.1.
Bodenschutz 5
2.2.
Lärmbekämpfung 7
2.3.
Stadtklima 9
2.4.
Lufteinhaltung 11
2.5. Globales
Klima/ Energie 12
2.6.
Elektromagnetische Felder 14
2.7.
Gewässerschutz 14
2.8.
Grundwasserschutz 16
2.9.
Hochwasserschutz 17
2.10.
Kreislaufwirtschaft 18
2.11. Biotop-
und Artenschutz 19
2.12.
Kommunaler Wald 23
3.
Zusammenfassung der Zielerreichung 26
Das Material wurde erarbeitet durch:
Amt für Umweltschutz
unter Mitwirkung von:
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege,
Stadtforstamt,
Amt für Stadtplanung.
Dem Bericht liegen eine Reihe von Fachgutachten und gutachterlichen Beiträgen zugrunde, die bei den jeweiligen Fachämtern eingesehen werden können. Überwiegend fanden die Auswertungen GIS-gestützt auf der Basis aktuell vorhandener Daten statt.
1. Einleitung
Am 07.09.2005 hat die Bürgerschaft das
Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock als wichtigen Beitrag der
Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen und gleichzeitig eine
jährliche Berichterstattung festgelegt. Mit diesem Bericht wird in ähnlicher
Weise wie für das Umweltbarometer Deutschland des Umweltbundesamtes
zusammenfassend der Stand der Zielerreichung beurteilt.
Der Berichtszeitraum sieht jeweils das
zurückliegende Jahr vor, in diesem Bericht also das Jahr 2007.
Bei einigen Standards bzw. Indikatoren bestanden
noch Unsicherheiten oder es fehlten Daten. Für ein Handlungsfeld (Biotop- und
Artenschutz) wurden mit Bericht 2006 die Standards umsetzungsorientiert
verändert. So wird es im Laufe der Berichterstattung stetige inhaltliche bzw.
methodische Fortschritte geben, so dass sich das Rostocker Umweltbarometer in
ständiger Weiterentwicklung befindet.
Die zur Beschreibung der Rostocker Umweltsituation
herangezogenen Standards bzw. Indikatoren wurden für die Bereiche Bodenschutz,
Lärmbekämpfung, Stadtklima, Luftreinhaltung, Globales Klima/Energie, Elektromagnetische
Wellen, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, Kommunaler Wald,
Biotop- und Artenschutz sowie Kreislaufwirtschaft aufgestellt und decken damit
die wichtigsten Themenschwerpunkte des Umweltschutzes in der Hansestadt Rostock
ab.
Die Umweltqualitätsziele basieren in erster Linie
auf Rechtsgrundlagen und auf wissenschaftlich fundierten Kenngrößen für die konkrete
Rostocker Situation. Außerdem berücksichtigen sie politische Vorgaben, wie z.B.
beim Klimaschutz.
Mit dem jährlichen Bericht über die Entwicklung der
Umweltsituation anhand weniger, aber aussagekräftiger Standards bzw. Indikatoren
soll nicht nur der Umweltschutz stärker ins Bewusstsein gerückt, sondern auch
die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Planungen und Entscheidungen
dokumentiert werden.
Am Ende des Berichtes steht das so genannte
Rostocker Umweltbarometer, ein Übersichtsdiagramm, das in einer dreistufigen
Bewertung über die Zielerreichung in den einzelnen Handlungsfeldern informiert:
-
Standards
vollständig erreicht,
-
Standards
nur teilweise erreicht,
-
Standards
nicht erreicht.
Wenn bei mehreren Standards eines Handlungsfeldes
einige erfüllt und einer oder mehrere nicht erfüllt sind, wird noch von
teilweiser Erfüllung des Handlungsfeldes ausgegangen. Abweichend hiervon werden
Standards gehandhabt, die der Gesundheitsvorsorge dienen bzw. auf gesetzlichen
Vorgaben des Gesundheitsschutzes basieren; so bei Luftschadstoffen, Lärmbekämpfung
und Elektromagnetischen Feldern. Hier wird bereits Nichterfüllung des
Handlungsfeldes eingeschätzt, wenn ein Standard überschritten ist. Damit wird
dem Umstand Rechung getragen, dass die Werte nicht erst durch ihr Zusammentreffen
gesundheitsschädigend wirken, sondern jeder für sich genommen zu Beschwerden
oder Krankheiten führen kann.
Den ersten Bericht gab es für das Jahr 2006. Hier
konnte konstatiert werden, dass die Standards weitgehend eingehalten bzw. einige
noch teilweise eingehalten werden.
Trotz aller Bemühungen der
Umweltverwaltung (Ämter 73, 67 und 83) wird aber auch deutlich, dass es
Abweichungen gab, die am stärksten bei den Handlungsfeldern Lärmbekämpfung und
Luftreinhaltung waren. Hier ist aus Gründen der Gesundheitsvorsorge eine schnelle
Abhilfe gegen die Überschreitung der Lärmwerte, insbesondere bei besonders
schutzbedürftigen Einrichtungen sowie die Feinstaubbelastung speziell an der
Straße Am Strande (L22) erforderlich.
2. Stand der Zielerreichung
Im Folgenden werden die Umweltstandards für die
einzelnen Handlungsfelder dargestellt. Soweit es sinnvoll und möglich ist, wird
die zeitliche Entwicklung dieser Parameter aufgezeigt.
In den Darlegungen werden durchgängig die gleichen
Aspekte berücksichtigt:
-
Zunächst
werden rechtliche Grundlagen für das
betreffende Handlungsfeld dargestellt, um deutlich zu machen, dass das
Umweltqualitätszielkonzept für die Hansestadt Rostock nicht isoliert, sondern
als Entsprechung und Erweiterung einer Hierarchie von EU-, Bundes- und Landesregelungen
zu sehen ist.
-
In
einem weiteren Abschnitt werden die Umweltqualitätsziele
in Kurzform genannt und die Umweltstandards, also die Messgrößen zur
Beurteilung der Umweltsituation, dargelegt.
-
Der
dritte Abschnitt zeigt den tatsächlichen Stand, ggf. mit zeitlicher Entwicklung auf.
-
Schließlich
wird im letzten Abschnitt ein Fazit
gezogen, indem die Entwicklung bewertet wird, Verursacher benannt und ggf.
Maßnahmen für die weitere Entwicklung vorgeschlagen werden.
2.1. Bodenschutz
Gesetzliche Grundlagen und weitere Vorgaben zum Bodenschutz
-
Bundes-Bodenschutzgesetz
-
Bodenschutz-
und Altlastenverordnung
-
Bundesnaturschutzgesetz
-
Baugesetzbuch
-
Bodenschutzkonzept
der Hansestadt Rostock, 2007
Umweltqualitätsziele
für den Bodenschutz in der Hansestadt Rostock
-
Flächenrecycling von städtischen
Brachflächen, Teilflächenentsiegelung und Nutzbarmachung heute ungenutzter Siedlungsflächen,
Sanierung von Altlasten und Altablagerungen,
-
Die
Lebensraumfunktion der hochwertigen natürlichen Böden ist zu sichern (Extremstandorte).
Böden mit hohem Retentionspotenzial erfüllen die Regelungsfunktion für den
Wasserhaushalt in besonderem Maße. Diese Funktion ist zu sichern
(Niedermoorböden, Moor-, Anmoor- und Humusgleye).
-
Die
Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt hinsichtlich Grundwasser ist zu sichern
(vor allem Podsole, Braunerden).
-
Die
Archivfunktion seltener natürlicher Böden (Strandrohgleye) oder von Böden als
Zeugen der Kulturgeschichte (z.B. Rigosole, ur- und frühgeschichtliche Denkmäler)
ist zu sichern.
-
Die
Produktionsfunktion für Kulturpflanzen ist an ertragreichen Standorten zu sichern.
-
Schädliche
Bodenveränderungen durch Verdichtung sind abzuwehren,
-
Es
ist Vorsorge gegen erhöhte Schadstoffgehalte zu treffen, die die Vorsorgewerte
der BBodSchV nach Anhang 2 Nr. 4 übersteigen (z.B. bei Bodenverunreinigungen,
Havarien etc.). Ausnahme bilden Standorte mit siedlungs- und naturbedingten
höheren Hintergrundwerten.
-
Neuversiegelung
entsprechend 2006 beschlossenem Flächennutzungsplan (Brutto bis 2020: 640 ha
Siedlungsfläche)[1]
-
Schutz
hochwertiger natürlicher Böden, außerdem
sind die Niedermoorböden mit einer Schutzzone von mindestens 60m von
baulichen Maßnahmen freizuhalten
-
Standard
für die stoffliche Belastung: Die Werte der BBodSchV sollen eingehalten sein.
Entwicklung der Umweltstandards zum Bodenschutz
Im Zeitraum von 2004 bis
2007 nahm das Amt für Umweltschutz an dem europäischen Interreg IIIc
Fördermittelprojekt BERI teil, das speziell auf Möglichkeiten und Strategien
zur Wiedernutzbarmachung städtischer Brachflächen und Altlaststandorte
gerichtet war.
Beispielhaft wurden unter
diesem Ansatz für die Hansestadt Rostock die ehemalige Neptunwerft NIR, die
Silohalbinsel und das
AKER-Werftgelände näher betrachtet und Vorschläge und Wertungen der internationalen
Partner und Experten hinsichtlich der Überplanung der Flächen entgegengenommen.
Unterdessen erfahren alle drei Flächen eine Revitalisierung.
Der wichtigste, für unsere
Stadt bleibende Erfolg des Projektes ist das geknüpfte Netzwerk der
Teilnehmerstädte und der damit verbundene dauerhafte Erfahrungsaustausch.
Versiegelung
Mit der
Flächennutzungsplanung der Hansestadt Rostock werden innerhalb des Planungszeitraums
bis zum Jahr 2020 ca.
640 ha zur Neuausweisung als Baufläche dargestellt. Davon sind insgesamt nachfolgend
dargestellte Größenordnungen der Flächeninanspruchnahme für Wohnungsbau,
Handel, Hafen sowie weitere gewerbliche und industrielle Nutzung verbunden.
Weitere sonstige Nurtzungen bleiben unberücksichtigt.
Seit der Beschlussfassung des FNP sind eine Reihe von Bauflächen in
eine weiterführende Planungs- oder Umsetzungsphase geführt worden, z.B. die
Wohnbauflächen in Lichtenhagen und Biestow. Die Untersuchungen aufgrund des
Bürgerschaftsbeschlusses 0376/06-A zur Änderung des FNP durch Ausweisung
weiterer Wohnbauflächen ergaben auf der Grundlage einer aktuellen Bevölkerungsprognose
für den Stadt-Umlandraum Rostock, dass es für den Prognosehorizont bis 2015
keine weitere Nachfrage nach Wohnungsbauflächen für Einfamilien-, Doppel- oder
Reihenhäuser gibt bzw. der Bedarf mit dem bestehenden und geplanten Angebot
abgedeckt werden kann.
Abweichend vom FNP wurde für
die Zentralisierung und Erweiterung des Standortes von NORDEX das GVZ nach
Süden auf einer Ausgleichsfläche in einem Umfang von 3,1 ha erweitert. Außerdem
wurde aus begründetem Bedarf und als Beitrag der angestrebten Innen- vor
Außenentwicklung von Bauflächen ein FNP-Änderungsverfahren für drei Grünflächen
im Bereich des Überseehafens zur Umwandlung in SO Hafen eingeleitet. Der
Gesamtumfang dieser Flächennutzungsplanänderung beträgt 22,6 ha.
Im Bereich des GVZ wurden
8,7 ha gewerbliche Baufläche zugunsten von Grünfläche zurückgenommen. Daraus
ergibt sich insgesamt zwar eine negative Bilanz von 17 ha im Zusammenhang mit Bauflächenausweisung.
Der Standard ist dennoch eingehalten, da die Nutzungsänderungen im Überseehafen
und dem Güterverkehrszentrum einem begründeten Bedarf entsprechen, der an
anderer Stelle nicht gedeckt werden kann.
Als Anhaltspunkt für die
tatsächlich stattgefundene Versiegelung im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock
kann ein Abgleich der Automatisierten Liegenschaftskarten (ALK) von 2005 und
2007 dienen. Hier ergab sich ein Flächenzuwachs von 35 ha für Gebäude ab
60 m² Grundfläche.
Fläche geschützter Böden
Insgesamt nahmen die besonders geschützten Böden in der Hansestadt
Rostock im Jahr 2005 einen Anteil von ca. 14 % ein. Das sind ca. 2.282 ha der
Gesamtfläche von 16.388 ha aller Böden mit natürlichen Bodenfunktionen. Der
Flächenzuwachs für Gebäude zwischen den Jahren 2005 und 2007 nahm ca.
3.200 m² besonders geschützte Böden in Anspruch. Den Hauptanteil macht
hier der Verlust von ca. 2.000 m² Humusgley aus Sand aus, der allerdings in
bestehenden, bereits beplanten Industriegebieten (Überseehafen und Neptun
Werft) anstand.
Mit den Änderungen im Hafen und im GVZ wird eine maximale
Inanspruchnahme von 9,4 ha besonders schutzwürdiger Böden vorbereitet. Auf zwei
der Änderungsflächen ist der 60-Meter-Puffer zum Schutz von Niedermoorböden zu
beachten. Die Pufferzone resultiert allerdings aus den Niedermoorböden
innerhalb der Änderungsflächen und entfällt bei einer Überplanung der
Moorböden. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit ist anzumerken, dass es sich
bei den hochwertigen Flächen aus Sicht des Bodenschutzes um kleine Splitter-
oder Restmoorflächen handelt.
Ob die Flächen im prognostizierten Umfang tatsächlich in Anspruch
genommen werden, wird Gegenstand der weiteren Berichterstattung sein.
Schadstoffe in Böden
Zur langfristigen Überwachung und Abschätzung der Veränderung von
Bodenzuständen und Bodenfunktionen im urbanen Raum wurde im Jahr 2003 am
Holbeinplatz eine Boden-Dauerbeobachtungsfläche (BDF) eingerichtet. Die dort
erfassten Werte gelten für die Standards des Umweltqualitätszielkonzeptes als
Indikatoren für die stoffliche Bodenbelastung.
Nach einer detaillierten Ersterfassung des Bodenzustandes an der BDF
wird zur Gewinnung von Vergleichsdaten in den kommenden Jahren weiter beprobt.
Für das Jahr 2003 waren die Vorsorgewerte der BBodSchV für die Bodenschadstoffe
Blei und Zink an diesem Standort überschritten. Die Prüfwerte der BBodSchV
wurden nicht erreicht. Die Überschreitung der Vorsorgewerte ist auf den
anthropogen vorbelasteten innerstädtischen Aufschüttungsboden der BDF
zurückzuführen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Eine erneute Beprobung der BDF
fand seither nicht statt.
Fazit
Die Standards des UQZK für das Handlungsfeld Boden sind vollständig
erreicht.
Die Neuversiegelung ist von dem durch die Bürgerschaft beschlossenen
und vom Bauministerium M-V 2006 genehmigten Flächennutzungsplan abgewichen. Die
Flächenentwicklung entspricht jedoch einem nachgewiesenen Bedarf, der zum
Zeitpunkt der FNP-Aufstellung nicht absehbar war und auf den zu reagieren ist.
Die ermittelte Inanspruchnahme besonders schutzwürdiger Böden vollzieht
sich in bestehenden Industriegebieten. Mit der beschriebenen
Flächennutzungsplanänderung wird eine Inanspruchnahme besonders geschützter
Böden vorbereitet. Die tatsächliche Entwicklung wird im nachfolgenden Bericht dokumentiert.
Die Vorsorgewerte der BBodSchV werden zwar bei zwei Parametern an der
Boden-Dauerbeobachtungsfläche überschritten, die Prüfwerte jedoch noch nicht
erreicht. Die Überschreitung ist als anthropogene Hintergrundbelastung zu
werten, die in zukünftigen Beprobungen nicht überschritten werden darf.
2.2. Lärmbekämpfung
Gesetzliche Grundlagen und
weitere Vorgaben zur Lärmbekämpfung
-
Bundes-Immissionsschutzgesetz
-
Beiblatt
1 der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
-
16.
BImSchV (Verkehrslärmverordnung)
-
TA
Lärm
-
18.
BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
-
34.
BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung)
Umweltqualitätsziele
für die Lärmbekämpfung
Reduzierung der
Lärmeinwirkungen in den unterschiedlichen Flächennutzungen auf ein für die
Gesundheit unschädliches Maß
Standards
Der Ansatz der Standards geht von einer Gleichbehandlung aller
Lärmquellen aus, berücksichtigt jedoch die besondere Bedeutung nächtlichen
Verkehrs (zweiter Wert in der Spalte). Ermittelt wird die Anzahl der Einwohner
pro Lärmklasse.
|
Zielwerte
(dB(A) |
|||||
Nutzungsgebiet |
2010 |
2015 |
2020 |
|||
|
Tag |
Nacht |
Tag |
Nacht |
Tag |
Nacht |
Misch-, Dorf-, Kerngebiete |
65 |
55 |
65 |
55/50 |
60 |
50/45 |
Wohngebiete |
65 |
55 |
60 |
50/45 |
55 |
45/40 |
besonders schutzwürdige Gebiete |
65 |
55 |
55 |
45/40 |
50 |
40/35 |
Entwicklung der Umweltstandards zur Lärmbekämpfung
EU-Lärmkartierung 1. Stufe
Am 01.10.2007 wurden in der
ersten Stufe der europarechtlich geforderten Lärmkartierung des Umgebungslärms
durch das Landesumweltamt LUNG M-V die Lärmkarten für die Bundes- und
Landesstraßen in der Hansestadt Rostock mit mehr als 16.400 Fahrzeugen pro Tag
an die Hansestadt Rostock übergeben. Mit der Lärmkartierung werden sowohl die
Lärmsituation in 5 dB(A) Isophonen-Bändern als auch die Überschreitung von
Auslösewerten, bei deren Erreichen Aktionen zur Lärmbekämpfung eingeleitet werden
müssen, ermittelt und dargestellt. Für die Beschreibung des Umgebungslärms
wurden Lärmindizes eingeführt. Die Auslösewerte sind nicht verbindlich
vorgegeben. Das Umweltbundesamt geht zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren von
Werten für den 24-Stunden Lärmindex LDEN von 65 dB(A) und den Nachtindex LNight von 55 dB(A) aus.
Im übertragenen Sinn sind
diese Werte auch gemäß UQZK bis zum Jahr 2010 zu erreichen.
Die Auslösewerte werden
abschnittsweise an allen untersuchten Landes- und Bundesstraßen überschritten.
Schwerpunktbereiche mit den meisten Betroffenen sind die
-
L 22/ B 105,
-
L 191/ Tessiner Straße, A 19 und
-
L
132/ Nobelstraße.
Abb.:
Bereiche mit Überschreitung der Auslösewerte
Insgesamt sind von den
Überschreitungen des LDEN 1.979 Einwohner und des LNight 2.025 Einwohner betroffen.
An Schulen oder
Krankenhäusern des Untersuchungsbereiches wird der LDEN nicht überschritten.
Lärmkartierung Innenstadt
Aus Anlass der 2.
Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Stadtzentrum Rostock
hat die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co KG 2007 im Rahmen einer
vergleichenden Schallimmissionsberechnung für die Zeithorizonte 1997 2005 -
2020 die Lärmbelastung im Hauptstraßennetz innerhalb der Innenstadt untersucht.
Hierdurch wurde es möglich, die in Folge der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen erzielten Lärmminderungen darzustellen.
Zwischen 1997 dem Zeitraum
der letzten Rahmenplan-Fortschreibung und 2005 wurden folgende Änderungen im
Hauptstraßennetz realisiert:
-
Fertigstellung
Haupttangentensystem mit A 20, Westzubringer A 20 und Warnowtunnel
-
Verkehrsberuhigung
Friedhofsweg durch Neubau A.-Bernhard-Str. und Ausbau A.-Bebel-Str.
-
Sperrung
Neuer Markt für Kfz-Verkehr
-
Umgestaltung
Steinstr.
-
Abbinden
Fischerbruch/Warnowstr. vom Mühlendamm (aus bautechnischen Gründen)
Abb.:
Lärmpegeldifferenz-Darstellung 2005 zu 1997
(grüne
Flächen zeigen eine Entlastung, gelbe und rote Flächen eine Mehrbelastung an)
Die Änderungen im
Verkehrsverlauf und in den Verkehrsmengen im Zeitraum von 1997 bis 2005 führten
für den überwiegenden Bereich des Innenstadtgebietes zu einer Minderung der
Beurteilungspegel um 1 bis 5 dB(A).
Im Zeitraum zwischen 1997
und 2005 hat sich die Anzahl der Einwohner, welche Lärmpegeln > 55 dB(A) am
Tage ausgesetzt sind, um 640 Einwohner verringert. Besonders die extrem hohen
Lärmpegel von > 75 dB(A) sind deutlich zurückgegangen, aber auch die Betroffenheiten
der Einwohner, die Pegeln jenseits des Gesundheitsschwellenwertes von 65 dB(A)
ausgesetzt waren, sind um 5,5 % zurückgegangen.
Fazit
Die Standards für das
Handlungsfeld Lärmbekämpfung für den Zielzeitraum 2010 werden in den genannten
Bereichen nicht eingehalten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um für die
betroffenen Einwohner Abhilfe zu schaffen. Hierzu dient die Lärmaktionsplanung.
Ein erster wichtiger Schritt in Richtung Lärmaktionsplanung war die Durchführung
des Lärmforums am 14.11.2007. In der Folge sind geeignete Maßnahmen zur
Lärmminderung abzustimmen und bis zum 18.07.2008 ein Lärmaktionsplan durch die
Hansestadt Rostock aufzustellen.
Die Tatsache, dass eine so
große Bevölkerungszahl von Lärm betroffen ist, kennzeichnet die Lärmproblematik
als eine vordringlich zu lösende Angelegenheit des städtischen Umweltschutzes.
2.3. Stadtklima
Gesetzliche
Grundlagen und weitere Vorgaben für das Stadtklima
-
Raumordnungsgesetz
-
Bundes-Immissionsschutzgesetz
-
Bundesnaturschutzgesetz
-
Baugesetzbuch
-
UVPG
Umweltqualitätsziele für das Stadtklima
-
Freihaltung
von Frischluftbahnen
-
Vermeidung
der Ausbildung bzw. Verschärfung vorhandener klimatischer Belastungsbereiche
-
Erhalt
wichtiger Frischluftentstehungsgebiete, Vernetzung von Ausgleichs- und
Belastungsflächen
-
Erhaltung
städtischer Freiflächen mit einer Vielfalt unterschiedlicher Mikroklimate
Standards
-
Vorhandensein
von Freiflächen mit lokaler Ausgleichsfunktion für angrenzende Siedlungsgebiete
-
Vorhandensein
wichtiger Luftleitbahnen (Vernetzung von Ausgleichs- und Belastungsflächen)
-
Frischluftversorgung
belasteter Siedlungsbereiche
-
Charakterisierung
der klimatischen Belastung (Temperaturniveau, Luftfeuchte/Verdunstung, Neigung
zur Nebelbildung, Immissionsniveau, Luftstau, Windböigkeit, Albedo)
Entwicklung der
Umweltstandards zum Stadtklima
Flächenanteile mit Kalt- bzw. Frischluftproduktion
Mit dem im Jahr 2006 durch
die Bürgerschaft beschlossenen Flächennutzungsplan wird planerisch durch die
Ausweisung von neuen Bauflächen entsprechend der Tabelle auf diese
Flächenanteile Einfluss genommen.
Klimatoptyp |
Fläche in
ha |
Verlust
durch Planung in ha |
||
Wohnungsbau |
Gewerbe/
Industrie |
sonstige
Bauflächen |
||
Feuchtflächen-Klimatop |
2.697 |
- |
1 |
36 |
Freiflächen-Klimatop |
15.847 |
67 |
69 |
48 |
Gewässer-Klimatop |
5.696 |
- |
- |
3 |
Bauflächen
gemäß FNP
Diese Ausweisungen stellen
die zulässige Obergrenze der Inanspruchnahme von lokalklimatisch bedeutsamen
Flächen dar.
Im Zusammenhang mit den
beabsichtigten Änderungen des FNP im Bereich des Überseehafens und des
Güterverkehrszentrums (vgl. Handlungsfeld Boden), ist die Inanspruchnahme von 7
ha kaltluftproduktiver Flächen verbunden. Sie verteilen sich auf die
Klimatoptypen in folgender Weise.
Klimatoptyp |
Fläche in
ha |
Verlust
durch Planung in ha |
||
Wohnungsbau |
Gewerbe/
Industrie |
sonstige
Bauflächen |
||
Feuchtflächen-Klimatop |
2.697 |
- |
1 |
36/ +10 |
Freiflächen-Klimatop |
15.847 |
67 |
69 |
48/ -3 |
Gewässer-Klimatop |
5.696 |
- |
- |
3 |
Entwicklung
neuer Bauflächen (/ + oder -)
Die Abweichungen vom
Flächennutzungsplan entsprechen einem nachgewiesenen Bedarf. Durch die
Rücknahme der Sondernutzung im nordöstlichen Bereich des GVZ ergibt sich für
Freiflächenklimatope eine positive Bilanz von 3 ha. Demgegenüber steht die
negative Bilanz von 10 ha zusätzlicher Inanspruchnahme von
Feuchtflächenklimatopen durch die Änderung des FNP im Überseehafen.
Flächenanteil kleinklimatisch wichtiger siedlungsnaher Grünflächen (ab
1 ha)
Von den o.g. dargestellten
Flächen sind im Sinne der Produktionsfunktion aufgrund ihrer Nähe zum
Siedlungsraum ca. 14.500 ha besonders bedeutsam (Thermisch-hygrische Karte der
Klimafunktionskartierung), die in drei Kategorien unterteilt sind:
thermisch-hygrische
Funktion |
Fläche FNP
2005 |
Fläche FNP
2007 |
Frischluftproduktion, kühl, feucht, O2-reich |
7.332 ha |
-10 ha |
Frischluftproduktion, mäßig kühl, mäßig feucht, O2-Bildung
vorhanden |
1.851 ha |
- |
Kaltluftproduktion, kühl, feucht, O2-arm |
5.307 ha |
- |
å |
14.490 ha |
-10
ha |
Die mit der
Flächennutzungsplanänderung einhergehenden Flächenanteile sind in oben
stehender Tabelle verdeutlicht.
Anzahl bedeutsamer Frischluftbahnen
Insgesamt sind 13 für den überörtlichen Luft-austausch wirksame Bahnen
im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock ausgeprägt. Abb.: klimatisch wirksame Windsysteme
Sie tragen zur Be- und
Entlüftung des innerstädtischen Raumes wesentlich bei und sind
von Hindernissen und
Schadstoffeinträgen freizuhalten.
Aber auch kleinräumig kommt
es in Stadtbereichen mit stark ausgeprägten Temperaturunterschieden zum
Auftreten durchlüftungswirksamer lokaler Windsysteme. Beispielhaft hierfür sind
der Lindenpark und die KTV sowie der Schwanenteich und Reutershagen.
Gegenüber dem Stand von 2006
gibt es im Hinblick auf die bedeutsamen Frischluftbahnen im Stadtgebiet keine
Veränderungen.
Fazit
Von den Standards des UQZK
für das Handlungsfeld Stadtklima wird zwar geringfügig abgewichen. Die
Abweichungen entsprechen jedoch einem nachgewiesenen Bedarf, so dass der
Standard als eingehalten gelten kann.
So ist über den Rahmen des
durch die Bürgerschaft beschlossenen und durch das Bauministerium M-V
genehmigten Flächennutzungsplans hinaus eine Inanspruchnahme von ca. 6 ha
klimatisch bedeutsamer Flächen vorgesehen.
Das Verschlechterungsverbot
der 13 Windsysteme mit besonderer Bedeutung für die Durchlüftung belasteter
innerstädtischer Bereiche wurde in der Planung berücksichtigt.
2.4. Luftreinhaltung
Gesetzliche
Grundlagen und weitere Vorgaben zur Luftreinhaltung
-
Bundes-Immissionsschutzgesetz
-
TA
Luft (2002)
-
22.
BImSchV (Umsetzung der EU-RL in nationales Recht)
-
WHO Air Quality Guidelines Europe
-
MIK-Werte
der Kommission Reinhaltung der Luft (VDI-Richtlinie 2310)
-
LAI-Werte
(Krebserzeugende Stoffe)
Umweltqualitätsziele für die
Luftreinhaltung
-
Keine
gravierende Zunahme der Immissionen im ländlich geprägten Umland der Stadt
-
Abbau
der lokalen verkehrsbedingten Belastungsspitzen in der Innenstadt
-
Begrenzung
der Luftbelastung aus Gewerbe und Industrie
Standards
Werte der verkehrsbedingten Luftschadstoffe:
§
Benzol,
§
Schwebstaub
(PM 10),
§
Stickstoffoxide
(Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid).
Luftschadstoff Angaben in µg/m³ |
Zeithorizont |
||||
2010 |
2015 |
2020 |
Zeitintervall |
Empfindlichstes Schutzgut |
|
Benzol |
5 |
2,5 |
< 1,3 (Min) |
Jahresmittel |
Mensch |
Partikel PM 10 |
40 |
20 |
< 20 (Min) |
Jahresmittel |
Mensch |
Stickstoffdioxid |
40 |
20 |
< 20 (Min) |
Jahresmittel |
Mensch |
Stickoxide*) |
30 |
15 |
< 15 (Min) |
Jahresmittel |
Vegetation |
*)
Stickoxide als Summe von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid
ausgedrückt als Stickstoffdioxid
Die Abkürzung Min bedeutet, dass langfristig die
Schadstofffrachten zu minimieren sind, denn nur ein Minimierungsgebot gewährleistet
einen umfassenden Schutz vor schädlichen Folgen für die menschliche Gesundheit
und die Ökosysteme, auch gerade was mögliche Kombinationswirkungen
verschiedener Schadstoffe anbelangt.
Entwicklung der Umweltstandards
zur Luftreinhaltung
In der Hansestadt Rostock werden seit 1992 über zwei
Messstationen am Holbeinplatz und in Stuthof Daten von Luftschadstoffen
erfasst. Seit 2006 betreibt das LUNG eine zusätzliche Messstelle zur Erfassung
des städtischen Hintergrunds in Warnemünde (ehemaliges IHS-Gelände) und eine
verkehrsbezogene Messstation an der Straße Am Strande, an der kontinuierlich
NO2 und Feinstaub (PM10)
erfasst werden.
Im Jahr 2006 kam es an der Luftmessstation Am
Strande/L22 zu Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte für die Luftschadstoffe
Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). In der Konsequenz ist
durch das LUNG M-V, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, bis zum 31.10.2008 ein Luftreinhalte-/Aktionsplan zu
erarbeiten und an die Europäische Union weiterzuleiten. Tatsächlich
wurde im vergangenen Jahr der Feinstaubgrenzwert von 50 µg/m³ (Tagesmittelwert),
der zum Schutz der menschlichen Gesundheit nur an 35 Tagen im Jahr überschritten
werden darf, an 58 Tagen überschritten.
Im Jahr 2007 wurden an der Straße Am Strande 13
Überschreitungen und am Holbeinplatz 10 Überschreitungen des Grenzwertes
registriert.
An den anderen Messstationen Holbeinplatz, Stuthof
und Warnemünde wurden die Zielwerte für das Jahr 2010 für alle im UQZK geführten
Luftschadstoffe im Jahresmittel eingehalten.
Als Grundlage für die Erstellung des Luftreinhalteplans
wurde für das Jahr 2006 ein Immissionskataster für das Stadtgebiet der
Hansestadt Rostock modelliert. In einem 200 m x 200 m Raster wurde
die Immissionsbelastung für NO2 und PM10 quellenbezogen durch
Verkehr, Schiffsverkehr sowie Industrie und Gewerbe berechnet und digital
aufbereitet.
Danach liegen die Belastungen durch Gewerbe und
Industrie mit 2 µg/m³ auf einem niedrigen Niveau.
Alarmierende Belastungen infolge des Straßenverkehrs
wurden neben der Straße Am Strande auch in der Grubenstraße und am
Mühlendamm berechnet.
Beachtenswerte NO2 und PM10-Belastungen
infolge des Schiffsverkehrs sind im Nahbereich der Schiffsliegeplätze, der
Hafenein- und -ausfahrt sowie in den Randlagen von Warnemünde und Hohe Düne zu
verzeichnen.
Abb.: NO2-Belastung in
Randbereichen von Warnemünde und Hohe Düne (LUNG 2006)
Fazit
An den Messstationen Warnemünde, Stuthof und
Holbeinplatz werden die Jahresmittelwerte des UQZK, die zugleich auch die Grenzwerte
der EU-Luftreinhalterichtlinie sind, für den Betrachtungszeitraum 2006/2007
eingehalten. Messungen an der Straße Am Strande
weisen nach wie vor Überschreitungen der Grenzwerte für NO2 und Feinstäube (PM10) auf. Die Messwerte
sind vor allem auf das sehr hohe Verkehrsaufkommen in diesem Bereich
zurückzuführen. Insgesamt muss geschlussfolgert werden, dass die Standards
nicht eingehalten werden.
Die Stärkung des
Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) durch vielfältige Aktivitäten der
Verwaltung und der Träger des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein
wichtiger Beitrag zur Luftverbesserung. Das Amt für Umweltschutz beteiligte
sich daher von 2004 bis 2007 am EU-Fördermittelprojekt Baltic Sea Cycling. Am
Projekt wirkten 22 Partnergemeinden aus sechs Nationen zusammen. Zentrales
Anliegen des Fördermitteleinsatzes war, das Bewusstsein für Fahrräder als alltägliche
Verkehrsmittel zu stärken. Hierzu wurde u.a. in eine verbesserte und sichere
Infrastruktur investiert. Als politisches
Ziel ist eine Anteilserhöhung des Radverkehrs am Modal split auf
20% bis 2015 mit vielen gesellschaftlichen Kräften öffentlich diskutiert (Fahrradforum)
und in der Bürgerschaft beschlossen worden.
2.5. Globales Klima/Energie
Gesetzliche Grundlagen und
weitere Vorgaben zum globalen Klimaschutz
-
Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von Rio, 1992
-
Verpflichtung
der Hansestadt Rostock im Klimabündnis, die CO2 -Emissionen bis 2010 einwohnerbezogen zu halbieren
Umweltqualitätsziele für den
globalen Klimaschutz
-
Rationelle
Energieverwendung von Wärme und Strom
-
Emissionssenkungen
bei den Kraftwerken, verstärkte Erdgasverstromung, Ausbau der
Fernwärmeversorgung und Gasversorgung, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzung
regenerativer Energieträger
-
Senkung
des Energieverbrauchs im Sektor Verkehr, z.B. durch Aufwertung des ÖPNV, Ausbau
des Radwegenetzes
Standard
Senkung der CO2-Emissionen bis zum Jahr
2010 auf 3,8 t pro Einwohner und Jahr
Entwicklung der Umweltstandards
zum Globalen Klimaschutz
Um den Rostocker Zielwert zu erreichen, müssen die
CO2-Emissionen gegenüber dem
gegenwärtigen Stand (Bilanz aus 2006) von 4,15 Tonnen je Einwohner um 0,35
Tonnen d.h., um 2 %, pro Jahr gesenkt werden. Nachstehendes Diagramm zeigt die
Verteilung der Energieverbräuche.
Im Energiemix zeigt sich der Anteil regenerativer
Energiequellen nach einem anfänglich starken Wachstum seit 2001 annährend konstant.
Die Entwicklung ist untenstehendem Diagramm zu entnehmen.
Ausgewählte
Beiträge der Stadtverwaltung
Am 28.9.2007 fand im Rostocker Rathaus die siebente
Kommunale Klimaschutz-Konferenz des Klima-Bündnis Europäischer Städte mit 120
Vertretern aus 55 Städten statt. Im Mittelpunkt der Kommunalen
Klimaschutz-Konferenz stand die Energieversorgung in Deutschland. Die im
Klimaschutz engagierten Klima-Bündnis-Städte und Gemeinden wollen dem geplanten
Neubau von mehreren Kohlekraftwerken in Deutschland eine eigene Position
gegenüber stellen. Diese Vorhaben stehen dem Klima-Bündnis-Ziel, alle fünf
Jahre die CO2-Emissionen um zehn Prozent zu reduzieren, entgegen.
Weitere Themen waren der moderne Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten,
Fernwärme als Basisenergie - am 29.10.2007 trat die neue Fernwärmesatzung der
Hansestadt Rostock in Kraft -, oberflächennahe Geothermie, umweltfreundliche
Beschaffung sowie Beiträge zur Fahrradregion Rostock.
Der Energiesparwettbewerb an öffentlichen Schulen
der Hansestadt Rostock wurde nach 2000, 2002 und 2004 im Jahr 2007 zum vierten
Mal durchgeführt. Der Wettbewerb umfasst in erster Linie Maßnahmen zur Einsparung
von Elektroenergie, Raumwärme und Wasser. Die Energieteams der beteiligten
Schulen erhalten während des gesamten Prozesses fachliche Anleitung, die
altersgerecht und methodisch auf den Wettbewerb abgestimmt sein wird. Teilweise
konnten die Bemühungen der Schulen durch das Umweltamt vor Ort sowie durch die
kostenlose Bereitstellung von Schaltersteckerleisten unterstützt werden.
Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS wird im
Amt für Umweltschutz seit 2000 angewandt und alle drei Jahre mit einer
umfassenden Zertifizierung evaluiert. Im Jahr 2007 wurde die dritte große
Zertifizierung vorbereitet, die Anfang 2008 durch einen externen Prüfer
durchgeführt wird.
Ein erster zusammenfassender Zwischenbericht zum
betrieblichen Umweltmanagementsystem in der Stadtverwaltung zeigte auf, dass es
einen positiven rückläufigen Trend beim Energieverbrauch an Schulen gibt sowie
der Einsatz von Recyclingpapier in der Stadtverwaltung weiter zugenommen hat.
Im ersten Quartal 2008 wird die Hansestadt Rostock
eine Klimaschutzleitstelle mit zunächst zwei zusätzlichen Personalstellen im
Amt für Umweltschutz einrichten. Damit wird auf den dringend gebotenen Wechsel
bei der Primärenergiebasis sowie auf die offen gelegten enormen
Einsparpotenziale im öffentlichen Energieverbrauch reagiert. Die Klimaleitstelle
hat zwei wesentliche Aufgaben:
1.
Senkung
und Optimierung des Energieverbrauchs der Stadtverwaltung, u.a. durch
Beeinflussung des nutzerbedingten Verhaltens; dadurch werden auch finanzielle
Einsparungen in Größenordnung erwartet.
2.
Moderation
und Organisation stadtweiter Klimaschutz- und Energiewendeaktivitäten; dadurch
sollen mit Hilfe regionaler Energie- und Wirtschaftskreisläufe nachhaltige
Energiestrukturen aufgebaut werden.
Fazit
Nach den anfänglichen starken Reduzierungen
unmittelbar nach 1990 müssen nun schrittweise die Empfehlungen des Klimaschutz-Rahmenkonzeptes
der Hansestadt Rostock von 2005 umgesetzt werden, um die für die Zielerreichung
notwendigen Reduzierungen von ca. 2% pro Jahr zu realisieren. Der Schwerpunkt
liegt nach wie vor auf Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffektivität.
Berücksichtigend, dass der Umweltstandard einer
zeitlichen Entwicklung unterworfen und bis 2010 zu erreichen ist, wird der
Standard als teilweise erreicht bewertet.
2.6. Elektromagnetische Felder
Gesetzliche Grundlagen und weitere
Vorgaben für elektromagnetische Felder
-
-
Bundes-Immissionsschutzgesetz
-
26.
BImSchV mit LAI-Hinweisen zur Durchführung
Umweltqualitätsziele zu elektromagnetischen Feldern
-
Belastung
durch elektromagnetische Felder in Rostock auch in Quellennähe deutlich unter
den Grenzwerten der 26. BImSchV
-
Einhaltung
von Mindestabständen zu den Emittenten (orientiert am Einwirkbereich)
Standards
-
maximal
1% der gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV innerhalb von Wohnungen sowie
Aufenthaltsorten empfindlicherer Bevölkerungsteile
-
Niederfrequente
Strahlungsquellen: Wohnungen sowie die genannten Aufenthaltsbereiche sollen
mindestens einen Schrägabstand von 25 m zum nächstgelegenen Freileiter
aufweisen
-
Hochfrequente
Strahlungsquellen: Zu Wohnbereichen und anderen nicht nur dem vorübergehenden
Aufenthalt von Personen dienenden Bereichen ist ein vertikaler Mindestabstand
von 3m zur Antennenunterkante und 50m in Hauptstrahlrichtung (i.d.R.
Hauptstrahlrichtung bei Mobilfunksendern 10 Grad unter Horizont) einzuhalten.
Entwicklung der Umweltstandards zu Elektromagnetischen
Feldern
·
Hochfrequenz
(Mobilfunkanlagen)
Die bis zum Jahr 2006 registrierten 145 Mobilfunkanlagen
sind im Jahr 2007 um drei Anlagen erweitert worden.
Der für größtmögliche Sicherheit angesetzte 10fache
Sicherheitsabstand zum Schutz der Bevölkerung vor Einflüssen elektromagnetischer
Strahlung durch Mobilfunksender führt dazu, dass im Hauptstrahl der Antennenanlage
mit weniger als 0,2% der Grenzwertfeldstärke zu rechnen ist.
Die drei neuen Anlagen liegen außerhalb des 10fachen
Sicherheitsabstandes zu Wohngebäuden. Damit bleibt es bei 28 überwiegend der
Wohnnutzung dienenden Gebäuden im 10-fachen Sicherheitsabstand der jeweils
ausstrahlenden Antenne. Damit verbindet sich zwar nicht automatisch eine
Gefährdung der Bewohner; langfristig wäre jedoch eine Standortoptimierung
anzustreben.
Niederfrequenz
Hochspannungs-Freileitungen
Bei der Neuplanung von Baugebieten wurde weiterhin
der Sicherheitsabstand beachtet und eingehalten. Im Bestand liegen 12
Wohngebäude im Sicherheitsabstand zu 110 kV-Leitungen, die insgesamt eine Länge
von ca. 25 km im Stadtgebiet aufweisen. Angesichts des zu DDR-Zeiten
einzuhaltenden Abstandes von 23 m ein nicht überraschendes Ergebnis.
Handlungsbedarf besteht nicht, da auch hier im Hinblick auf die Einwirkintensität
mit einem 10fachen des üblichen Mindestabstandes zur Einhaltung der Grenzwerte operiert wird.
Fazit
Der Umweltstandard für Elektromagnetische Felder
wird als teilweise erreicht bewertet. Während die Sicherheitsabstände bei der
Neuausweisung von Baugebieten regelmäßig Beachtung finden, lassen sie sich in
bestehenden Siedlungsgebieten nicht immer einhalten.
2.7. Gewässerschutz
Gesetzliche
Grundlagen und weitere Vorgaben zum Gewässerschutz
-
Wasserhaushaltsgesetz
-
Landeswassergesetz
-
Bundesnaturschutzgesetz
-
Bundes-Immissionsschutzgesetz
-
Umweltziele
der EU-Wasserrahmenrichtlinie
-
Richtlinie
76/464/EWG Liste I und II mit nachfolgenden Tochterrichtlinien (82/176 EWG,
83/513 EWG, 84/156 EWG, 84/491/EWG und vor allem 86/280/EWG)
-
Gewässerqualitätszielverordnung
M-V
-
Landesnaturschutzgesetz
Umweltqualitätsziele
für die Gewässerreinhaltung
-
naturnahe
Gewässer erhalten und entwickeln
-
Freihaltung
der Küsten- und Gewässerrandstreifen mit einem Abstand von 200m für die Ostsee
sowie 100m für die Warnow und Stillgewässer über 1ha Größe
-
Erhöhung
der Selbstreinigungskraft und Reduzierung der stofflichen Einträge
-
Schad-
und Fremdstoffeinträge in die Ostsee verringern
-
Schonung
der Ober- und Unterwarnow sowie des Breitlings vor weiterem Verbau der Ufer-
und Flachwasserzonen und Reduzierung der stofflichen Einleitungen in den
Wasserkörper und das Sediment
-
Entsprechend
den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind die natürlichen und naturnahen
Gewässer bis 2015 in einen guten biologischen und ökologischen Zustand und die
künstlichen und überprägten Gewässer in einen guten chemischen Zustand mit
gutem ökologischen Potenzial zu versetzen
-
Vergrößerung
der Überflutungsbereiche als wichtigen Lebensraum
-
Verbesserung
der ökologischen Funktionalität und Leistungsfähigkeit und Erreichung von mehr
Naturnähe, z.B. durch unterschiedliche Besiedlungsstrukturen (Steine, Sand,
Altholz), Beschattung (reduziert auch den Pflegeaufwand)
-
Erarbeitung
von Gewässerunterhaltungs- und -pflegeplänen
Standards
-
Oberflächenwasserkörper
schützen, verbessern und sanieren mit dem Ziel, bis 2015 einen guten
ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen
-
Gewässerschutzstreifen
nach §19 LNatG mit einer Breite von 200 m von der Ostseeküste sowie
100 m von der Warnow und Stillgewässern über 1ha von Bebauung freihalten
-
Schaffung
extensiv genutzter Randbereiche von 7 m Breite ab Böschungsoberkante an
Fließgewässern
Entwicklung der Umweltstandards zum Gewässerschutz
Für die wenigsten städtischen Gewässer sind die Gewässergütedaten
bekannt. Die Datenerfassung soll in den folgenden Jahren stetig weiter
ausgebaut werden.
Daneben werden als Indikatoren für die Freihaltung der
Gewässerschutzstreifen die Länge der überplanten Gewässer und die Länge der
renaturierten Gräben erfasst.
Wasserqualität
Fünf Fließgewässer im Rostocker Stadtgebiet haben ein Einzugsgebiet von
mehr als 10 km² und unterliegen damit der Berichtspflicht der
Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Für den Peezer Bach, den Prahmgraben,
die Carbäk, den Radelbach und den Schmarler Bach gilt es, bis 2015 einen guten
ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Die Zuständigkeit für
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme liegt beim Staatlichen Amt für
Umwelt und Natur Rostock, die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Trägerschaft
des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow/Küste.
Im Zusammenhang mit Untersuchungen am Schmarler Bach und dem Laakkanal
wurde insgesamt ein unbefriedigender Zustand dieser Gewässersysteme
festgestellt. Es zeichnet sich weiterer Untersuchungsbedarf ab, der einen
komplexen Ansatz verfolgen wird. Dabei steht nicht nur der reine Wasserabfluss
im Fokus, sondern u.a. auch Einleitungen, Schadstoffeinträge und
Grundwasserstände, die ggf. auch Auswirkungen auf die Unterwarnow haben. Die
Untersuchungen werden langfristig auf alle nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie
berichtspflichtigen Gewässer ausgeweitet.
Länge überplanter und
renaturierter Gräben
Insgesamt nehmen die Rostocker Stadtgräben eine Länge von 204 km ein.
Davon sind 171 km offen geführt, 33 km Gewässerlänge sind verrohrt oder
verlaufen durch einen Durchlass.
Gewässersituation |
Länge in km |
offener
Verlauf |
171 |
Verrohrung |
29 |
Durchlass |
4 |
Name |
Jahr |
Länge im m |
Schutower
Graben |
2000 |
1.300 |
Grenzgraben |
2002 |
1.600 |
Schmarler
Bach |
2003 |
2.160 |
Klostergraben |
2003 |
650 |
Rönngraben |
2004 |
650 |
Carbäk |
2006 |
1.400 |
å |
7.760 |
Seit dem Jahr 2000 wurden bedeutende Renaturierungsmaßnahmen wichtiger
Rostocker Stadtgräben auf einer Gesamtlänge von 6.360m verwirklicht.
Nachfolgende Tabelle und Diagramm veranschaulichen die Entwicklung.
Im Jahr 2006 wurde die Renaturierung eines Abschnittes der Carbäk
abgeschlossen.
Die Freihaltung des 7 m Bewirtschaftungsstreifens an
Fließgewässern ist in neuen Plangebieten eine Selbstverständlichkeit. In
bestehenden Siedlungsgebieten ist allerdings eine ungenügende Selbstdisziplin
einiger Gewässeranrainer zu verzeichnen, was u.a. solche katastrophalen
Auswirkungen wie die am Liepengraben in Krummendorf im Jahr 2006 begünstigte. Das
Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband bemüht
sich verstärkt, durch Aufklärungsarbeit bis hin zu Ordnungsverfügungen, die
Schutzabstände zu gewährleisten.
Dies ist unter anderem auch ein Ziel des Fördervorhabens Hochwasserentlastung
Liepengraben, das auf eine leistungsfähige Vorflut gerichtet ist.
Fazit
Soweit Daten für die Beurteilung der Standards vorlagen kann
eingeschätzt werden, dass eine teilweise Erfüllung vorliegt. Insbesondere im
Hinblick auf die Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes der
Gewässer zeichnet sich über den geprüften Zeitraum sowie zukünftig zwar ein
deutlich positiver Trend ab. Es besteht allerdings langfristig
Untersuchungsbedarf im Hinblick auf die Erfassung von Gewässergüte, hydraulischer
Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit von Retentionsflächen.
Die vereinzelten Verstöße gegen die Freihaltung des
Gewässerschutzstreifens führen nicht zu einer weiteren Abwertung in diesem
Handlungsfeld.
2.8. Grundwasserschutz
Gesetzliche Grundlagen und
weitere Vorgaben des Grundwasserschutzes
-
Wasserhaushaltsgesetzes
-
Bundesnaturschutzgesetz
-
Wassergesetz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
-
Wasserrahmenrichtlinie
(2000/60/EG)
-
stoffliche
Belastung Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA 1994)
-
Trinkwasserverordnung
Umweltqualitätsziele für den
Grundwasserschutz
-
Wasserentnahme
aus einem Grundwasserkörper darf nicht größer als seine Neubildungsrate sein
-
stoffliche
Belastung des Grundwassers darf sich nicht verschlechtern; Unterschreitung der
Prüfwerte der LAWA-Richtlinie soll langfristig erreicht werden
Standards
-
Grundwasserneubildung
> Grundwasserentnahme,
-
untere
Prüfwerte der LAWA-Leitparameter für die Hauptuntersuchung von Grundwasser
ergänzt durch einzelne Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.
Entwicklung der Umweltstandards
zum Grundwasserschutz
Der Einfluss der Grundwasserentnahme auf das
Grundwasserdargebot wird quantitativ nicht erfasst. Jedoch ist eine Entnahme
nur dann zulässig, wenn ein hydrogeologisches Gutachten Aussagen zu Kapazität
und Einzugsgebiet des betreffenden Grundwasserleiters trifft. Mittels einer
berechneten Neubildungsrate wird die Entnahmemenge pro Tag bzw. Jahr begrenzt.
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des
Wasserrechts für die Grundwasserfassung der fünf Brunnen in Rostock Toitenwinkel
durch die HERO, wurde im August 2006 durch das Büro HSW ein Gutachten zur Bewertung
dieser Grundwasserfassung erarbeitet. Die Grundwasserfassung wird für die
Gewinnung von Brauch- und Trinkwasser für die Schiffe betrieben.
Im Ergebnis der Untersuchungen wurde ersichtlich,
dass nach einer Standzeit der Brunnen von 35 Jahren aufgrund der aufgetretenen
Korrosionen der Filter- und Ausbaurohre eine schrittweise Erneuerung der
Brunnen erforderlich ist.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für 135.000 m³
Entnahmemenge wurde unter Zugrundelegung von Einzugsgebiet, Versickerungsrate
und Grundwasserneubildung erteilt. Die Gewinnung dieser Menge ist nachgewiesen
nachhaltig gesichert.
Stadtweit kann quantitativ der Anteil versiegelter
Fläche als Indikator für den Einfluss auf die Grundwasserneubildung angesehen
werden. Die entsprechenden Aussagen können dem Abschnitt Bodenschutz entnommen
werden. Daraus lässt sich allerdings nicht genauer ableiten, wie die Wirkung
der Versiegelung auf die verschiedenen Grundwasserstockwerke ausfällt.
Fazit
Grundsätzlich können die
Standards des Handlungsfeldes Grundwasserschutz als eingehalten betrachtet
werden.
2.9. Hochwasserschutz
Gesetzliche Grundlage und weitere
Vorgaben des Hochwasserschutzes
-
-
Landeswassergesetzes
(LWaG) M-V
-
Hochwasserschutzkonzeption
des Landes M-V
Umweltqualitätsziele für den Hochwasserschutz
Das Umweltqualitätsziel für den Schutz des Menschen
vor dem Hochwasser wird hier definiert als Sicherung von Siedlungsflächen vor
Hochwasser.
Standards
Der besonderen Spezifik der Überflutungsgebiete wird
dadurch nachgekommen, dass drei unterschiedliche Standards für diese Flächen definiert werden:
-
Für
Flächen, die in der Hochwasserschutzkonzeption des Landes enthalten sind, wird
diese Konzeption umgesetzt (Bebauung von Warnemünde und Hohe Düne,
Überseehafen, Marienehe, Bramow, Stadthafen, Weißes Kreuz).
-
Wird
in einem überflutungsgefährdeten Bereich, der nicht in dieser Konzeption
enthalten ist, ein B-Plan aufgestellt, bewältigt dieser planerisch den Hochwasserschutz
(Laak-Niederung, Markgrafenheide, Schmarl und Lichtenhagen, Toitenwinkel, Große
Zingelwiese, Niederung der Oberwarnow).
-
In
Niederungen/Überflutungsbereichen, die aus ökologischer Sicht besonders
empfindlich sind, wird auf Wohnungsbau und gewerbliche Nutzung verzichtet. Hier
sind keine Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich (Stromgraben-Niederung,
Peezer Bach, Klostergrabenniederung, Langenorter Niederung, Herrenwiese,
Riekdahler Wiese).
Entwicklung der Umweltstandards
zum Hochwasserschutz
Ausgehend vom Bemessungshochwasser
(BHW), welches für die Außenküste der Hansestadt Rostock auf 2,75 mHN und für
die Unterwarnow südlich des Breitlings auf 2,90 mHN festgelegt ist, wurde die
Umsetzung des Generalplans Küstenschutz fortgeführt.
Seit Ende des Jahres 2007
stehen an der Außenküste und an der Unterwarnow Sturmflutschutzanlagen in
folgender Größenordnung zur Verfügung:
Ortsteil |
Schutzabschnitt |
Bauwerkslänge (in m) |
Hohe Düne |
1 |
4.600 |
Markgrafenheide |
1 |
4.240 |
Otternsteig |
3 |
1.100 |
Schmarl |
8 |
2.450 |
Warnemünde |
10 |
2.550 |
Gesamt |
|
14.940 |
Der größte Teil dieser
Anlagen wurde durch das Land M-V errichtet.
Die Erweiterung bzw.
Errichtung von Buhnen sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.
Abb.: Bestand der Sturmflutschutzanlagen
im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock
Um die schadlose Abführung
von Binnenhochwasser der Oberwarnow zu sichern und die dafür erforderlichen
Retentions- und Rückhalteräume zur Verfügung zu stellen, läuft ein
Festsetzungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet Warnowniederung zwischen
Klein Raden (Landkreis Güstrow) und der Hansestadt Rostock (ÜSG WarnowVO).
Bis zum In-Kraft-treten der
Verordnung gilt eine Veränderungssperre für dieses Gebiet. Die Verordnung über
die Veränderungssperre legt auf der Grundlage des § 36 a Abs. 1 Satz 1
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fest, dass auf dem mit der Veränderungssperre belegten
Gebiet wesentliche wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens
(ÜSG Warnow VO) erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden
dürfen.
Fazit
Die
Hochwasserschutzkonzeption des Landes M-V wird weiterhin kontinuierlich schrittweise
umgesetzt. Das Anlagensystem der Schutzabschnitte Warnemünde und Groß Klein
Marienehe wurde weiter ausgebaut.
Die abschließende
Vervollkommnung dieser Schutzabschnitte befindet sich jeweils in der
Planungsphase.
Die mit der Bebauungsplanung
getroffenen Festsetzungen zum Hochwasserschutz werden konsequent umgesetzt, wie
z.B. die Anhebung der Baufelder beim Wohngebiet Holzhalbinsel.
In Niederungsgebieten wurden
keine Planungen vorgenommen bzw. sind auch zukünftig nicht vorgesehen.
Obwohl das
Festsetzungsverfahren zur ÜSG Warnow VO in Verzug geraten ist, orientiert sich
die Hansestadt Rostock bei ihren Planungen weiterhin an den Verboten der Veränderungssperre.
Die Standards des
Umweltqualitätszielkonzeptes können als vollständig eingehalten eingeschätzt
werden.
2.10. Kreislaufwirtschaft
Gesetzliche Grundlagen und weitere
Vorgaben der Kreislaufwirtschaft
-
-
Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
-
Abfallwirtschafts-
und Altlastengesetz für Mecklenburg-Vorpommern (AbfAlG M-V)
-
Abfallsatzung
(AbfS) der Hansestadt Rostock
-
Abfallwirtschaftskonzept
(AWK) der Hansestadt Rostock (Beschluss Nr.
0807/02-BV vom 02.04.2003)
Umweltqualitätsziele für die
Kreislaufwirtschaft
-
Erhöhung
der Erfassungsquote der Abfälle zur Verwertung,
-
Verringerung
der Abfälle zur Beseitigung,
-
Optimierung
des Erfassungssystems in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur und dem
Abfallaufkommen,
-
maximale
Auslastung des Behältervolumens.
Standards
Zielsetzung für die
Entwicklung des Abfallaufkommens in kg/Einw.*a (Grundlage Abfallwirtschaftskonzept
der Hansestadt Rostock):
Abfallfraktion |
2007 |
2012 |
Abfälle
zur Verwertung |
328,3 |
341,1 |
Abfälle
zur Beseitigung |
231,7 |
236,3 |
Entwicklung der Umweltstandards
zur Kreislaufwirtschaft
In der Hansestadt Rostock fallen unterschiedliche Abfallfraktionen an,
die hinsichtlich der Menge in den
verschiedenen Stadtbereichen variieren können. Dies hat seine Ursache in der
unterschiedlichen Siedlungs- und Bebauungsstruktur, aber auch in der
Einstellung der Bevölkerung zu dem Handlungsfeld Kreislaufwirtschaft.
Durch das erfolgreiche
Management der letzten Jahre ist der Anteil am
Abfallaufkommen für die Abfälle
zur Verwertung deutlich höher als der für die Abfälle zur Beseitigung.
Abfallfraktion |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Abfälle
zur Verwertung |
309,6 |
310,0 |
299,0 |
291,3 |
Abfälle
zur Beseitigung |
237,6 |
240,1 |
236,9 |
239,5 |
Angaben in
kg/Einwohner*Jahr
Zum 01.01.2004 erfolgte der Ausbau der haushaltsnahen Erfassung für
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) auf 100 % und Optimierung des Bringsystems
auf 140 Standorte. Dadurch wurde eine Verbesserung der erfassten
Papierqualitäten, Verschönerung des Stadtbildes und eine Erhöhung der Sauberkeit
erzielt. Im Ergebnis der Neuausschreibung zur Erfassung von PPK wurden ab Januar
2007 die Bringsysteme auf 85 Stück reduziert. Fünf Unterflursammelsysteme für
Glas und Papier wurden in städtebaulich sensiblen Gebieten eingesetzt. Ende
2007 wurde der sechste Standort am Alten Markt in Betrieb genommen. Zur
Akzeptanzförderung wurden im II. Halbjahr 2007 an 59 Standorten für die
Altglassammlung die Container mit Einwurfklappen nachgerüstet. Ziel ist eine
deutliche Reduzierung der Lärmemissionen.
Der in kommunaler Verantwortung anfallende Sperrmüll wird zu 100 %
einer Sortieranlage, mit dem Ziel der weitestgehenden stofflichen und
energetischen Verwertung zugeführt.
Zur Optimierung der Verwertung der Organikfraktion wurde für die 2005
in Betrieb genommene RABA I eine Nassvergärungsanlage nachgerüstet. Durch die
Vergärung in einem Fermenter entsteht aus der Biomasse Biogas, aus dem über ein
gasmotorisch betriebenes BHKW Strom und Wärme gewonnen werden. Die im BHKW
erzeugte Energie beträgt 10.030 MWh/a.
Die Fertigstellung der RABA II als sogenanntes
Sekundär-Brennstoff-Kraftwerk ist für das 2. Halbjahr 2008 geplant.
Fazit
Die Standards des Handlungsfeldes Kreislaufwirtschaft sind eingehalten.
Zu berücksichtigen ist bei der Darstellung der Mengen in kg pro Einwohner die
Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Hansestadt Rostock. Die Abfallgebühren
in der HRO erfüllen ihre Lenkungswirkung entspr. § 6 Abs. 4 Nr. 3 AbfAlG M-V.
2.11. Biotop- und Artenschutz
Gesetzliche Grundlagen und weitere Vorgaben des Biotop- und
Artenschutzes
-
-
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
-
Landesnaturschutzgesetz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(LNatG M-V)
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Landschaftsprogramm
Mecklenburg-Vorpommern
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Gutachterlicher
Landschaftsrahmenplan Region Mittleres Mecklenburg/Rostock
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Landschaftsplan
Umweltqualitätsziele für den
Biotop- und Artenschutz (ab 2006)
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Die
Biotope der Hansestadt Rostock werden zu einem möglichst durchgängigen
Biotopverbundsystem für die Verbünde Gewässer, Gehölze sowie Grünländer
entwickelt.
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In
den konkreten Lebensraumtypen der Hansestadt Rostock werden die lokal vorkommenden,
insbesondere auch gefährdeten und/oder geschützten Tier- und Pflanzenarten in
einem möglichst breiten Artenspektrum erhalten und ihre Vorkommen langfristig
stabilisiert.
Standards (ab 2006)
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Die
Lebensräume des Biotopverbundsystems (Gewässerverbund, Gehölzverbund,
Grünlandverbund) sollen in den Teillandschaftsräumen
1
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Diedrichshäger Land
2
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Evershäger Fluren
3
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Vorwedener Land
4
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Biestower Feldflur
5
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Warnow-Hellbach-Gebiet
6
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Carbäk-Umland
7
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Hechtgraben-Gebiet
8
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Nienhäger Fluren
9
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Rostocker Heide
nicht weiter als 200 m
voneinander entfernt liegen.
Abb.:
Teillandschaftsräume
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Die
gesetzlich geschützten Biotope sollen im Geltungsbereich von B-Plänen der
Hansestadt Rostock, soweit dies nicht gesetzlich geregelt ist, durchgängig eine
Saumbreite von 2 m, einen Mindestabstand von 30 m zu intensiver Nutzung sowie
von 60 m zur Bebauung aufweisen.
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Darüber
hinaus fordert das Landesnaturschutzgesetz M-V an Gewässern erster Ordnung
(Warnow mit Breitling) sowie Seen und Teichen ab einer Größe von einem Hektar
einen land- und seewärtigen Abstand baulicher Anlagen von jeweils mindestens
100 m. An Küstengewässern ist entsprechend ein Abstand von 200 m von der
Mittelwasserlinie einzuhalten.
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Das
Landeswassergesetz M-V regelt auf Steilufern innerhalb eines Bereiches von
fünfzig Metern landwärts der oberen Böschungskante weitgehende Nutzungsverbote.
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Bei
der Aufstellung und Umsetzung von Bebauungsplänen ist den Naturschutzbelangen
im Zuge eines Monitorings von geeigneten Arten Rechnung zu tragen.
Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
1.
Der
Landschaftsplan nennt Ziele und Maßnahmen für den Naturschutz für die einzelnen
Gebiete der Hansestadt.
2.
Die
Darstellung/Analyse eines Biotopverbundes einschließlich seiner Defizite wird
unter Zugrundelegung eines jeweils 200 m-Höchstabstandes zwischen
gleichartig zu vernetzenden Strukturen (Gewässerverbund, Gehölzverbund,
Grünlandverbund) in den unter Standards genannten Teillandschaftsräumen unter
Berücksichtigung des gültigen Flächennutzungsplans (Stand Juli 2006) vorgenommen.
3.
Bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen sind je nach Biotopausstattung des betroffenen
Gebietes und seines umgebenden Landschaftsraumes unter dem Gesichtspunkt der
potentiellen vorhabensverursachten Betroffenheiten jeweils die prioritär zu
untersuchenden Artengruppen, die im B-Plangebiet oder im Wirkbereich des
Vorhabens ihren Lebensraum haben, fachlich fundiert auszuwählen, zu erfassen
und zu bewerten. Im Zuge eines Monitorings sind die im Zusammenhang mit dem
Vorhaben erfolgten artenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen zu kontrollieren.
Einschätzung der Entwicklung
entsprechend der neu gefassten Umweltstandards (ab 2006)
Im März 2007 rief die Deutsche Umwelthilfe zur Teilnahme am Wettbewerb
Bundeshauptstadt im Naturschutz auf. An diesem Wettbewerb unter der
Schirmherrschaft des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel nahmen 115 Städte und Gemeinde teil. Bewertet
wurden in diesem Wettbewerb die unternommenen Anstrengungen und Aktivitäten der
Teilnehmer in Themenfeldern wie Nutzung von Planungsinstrumenten und
Organisation, Bewirtschaftung der kommunalen Grünflächen, Schutzgebiete, Arten-
und Biotopschutz, Gewässerschutz, Aktivitäten in der Land- und Forstwirtschaft,
Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung und Kooperation mit anderen im
Naturschutz tätigen Einrichtungen oder Vereinigungen.
Sieger des bundesweiten Wettbewerbes wurde die Stadt Heidelberg.
Daneben wurde einer Reihe von teilnehmenden Kommunen, u.a. auch der Hansestadt
Rostock der Titel Naturschutzkommune 2007 verliehen. Für die Hansestadt
Rostock ist der Titel Ansporn für weiterhin konstruktive und initiativreiche
Anstrengungen und vorbildliches Engagement zum Schutz der Natur im Bereich des
Schutzes von Natur und Landschaft.
Biotopverbund
Abb.: Maßnahmenkomplexe des BVEK Biestower Feldflur
Im Jahre 2006 wurde im Auftrag und nach fachlichen Vorgaben des Amtes
für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege das
Biotopverbundentwicklungskonzept (BVEK) für den Teillandschaftsraum Biestower
Feldflur fertig gestellt (Auftragnehmer UmweltPlan GmbH Stralsund). Diese
lokal ausgerichtete Konzeptplanung trug Pilotcharakter und schuf neben der
eigentlichen Bearbeitung des Gebietes einen erfolgreichen Beitrag zum
methodischen und planungspraktischen Vorlauf für die folgende Bearbeitung der
anderen Teillandschaftsräume der Stadt.
Ziel bei der Erarbeitung des Biotopverbundentwicklungskonzeptes
Biestower Feldflur war die räumlich-fachliche Untersetzung des in
Fortschreibung befindlichen Landschaftsplans der Hansestadt Rostock unter besonderer
Berücksichtigung der Belange des Biotop- und Artenschutzes, speziell die
Aspekte der Biotoperhaltung, -optimierung und ‑vernetzung unter
Einbeziehung von ausgewählten Zielarten des Naturschutzes.
Im weiteren Sinne stellt das Konzept einen wichtigen Baustein zum
Aufbau des in der Entwicklungskonzeption des Landschaftsplans formulierten
multifunktionalen Grünsystems der Stadt als Verbundnetz dar. Außerdem ging es
darum, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die räumlich
und inhaltlich konkreten Maßnahmen sollen u. a. im Zuge von Planverfahren aller
Art als Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Insoweit fungiert die Planung
auch als Landschaftsaufwertungskonzept.
Für das Biotopverbundsystem der Rostocker Heide wird auf die Pläne zur
Forsteinrichtung, die in 10-jährlich fortgeschrieben werden sowie der zugrunde
liegenden Unterlagen, wie Waldbiotopkartierung und Standorterkundung sowie auf
die bereits vorliegende FFH-Managementplanung zurückgegriffen.
Gegenwärtig wird für die Nienhäger Fluren an einem
Biotopverbundentwicklungskonzept gearbeitet.
Für die übrigen Teillandschaftsräume müssen die Konzepte noch
entwickelt werden.
Eine Auswertung aller ab dem Jahr 2007 rechtskräftigen Bebauungspläne,
sonstigen Satzungen zur Schaffung von Baurecht sowie die im Jahr 2007 wirksam
gewordenen Änderungen des Flächennutzungsplans ergaben zwei Eingriffe in
bestehende Biotopverbünde bzw. gutachterlich empfohlenen Biotopverbundentwicklungsräume.
Mit der 1. Änderung B-Plan-Nr. 09.W.57 Dorflage Biestow wurde in
Randlage des Teillandschaftsraums Biestower Feldflur die Möglichkeit zur
Errichtung von 5 Einfamilienhäusern einschließlich einer Erschließungsstraße
eröffnet. Damit erfolgt eine geringfügige Beeinträchtigung der Sommerlebensräume
und Wanderbeziehungen u.a. von vorkommenden geschützten Amphibienarten.
Durch mögliche Neubebauungen im Zuge der Außenbereichssatzung für
Krummendorf werden Bereiche des Teillandschaftsraums Hechtgraben-Gebiet
beansprucht werden. Durch intensivere Nutzungen der Flächen sind zusätzliche
Einschränkungen für die Biotopverbundfunktion durch Entzug von Lebensräumen zu
erwarten. Der betrachtete Raum ist jedoch lagebedingt bereits durch vorhandene
Straßenzüge und bebaute Grundstücke stärker vorbelastet.
Demgegenüber konnten mit Hilfe von Fördermitteln des Landes M-V und im
Zuge der Eingriffsregelung Verbesserungen für den lokalen Biotopverbund in den
Teillandschaftsräumen herbeigeführt werden.
Insgesamt wurden acht Maßnahmen in den Teillandschaftsräumen
Carbäk-Umland (3 Maßnahmen), Diedrichshäger Land (3 Maßnahmen), der Biestower
Feldflur sowie den Nienhäger Fluren umgesetzt. Die Maßnahmen umfassten ein
Spektrum von Baumpflanzungen, über das Anlegen von neuen Kleingewässern bis hin
zu Fließgewässerrenaturierung der Carbäk.
Schutzabstände
Im Auswertungszeitraum 2006/2007 erlangten sechs Bebauungspläne
Rechtskraft durch Satzung.
B-Plan-Nr. 01.SO.146 A-ROSA Resort Warnemünde Satzungsbeschluss:
21.02.2007 Realisierung B-Plan bisher nicht erfolgt |
B-Plan-Nr. 05.GE.35.2 Schutow Altes Messegelände (IKEA)/ 2. Änderung Satzungsbeschluss:
21.03.07 Realisierung B-Plan erfolgt |
Vorhabensbezogener B-Plan-Nr. 05.GE.152 Autohaus Kramer & Gernhöfer Satzungsbeschluss:
18.03.2007 Realisierung B-Plan bisher nicht erfolgt |
B-Plan-Nr. 09.GB.49.1Gemeinbedarfsfläche Am Rote-Burg-Graben/Südl. Tychsenstr./1.Änderung Satzungsbeschluss
24.01.07 Realisierung B-Plan bisher nicht erfolgt |
B-Plan-Nr. 09.W.57.1 Dorflage Biestow (ehemaliger Maschinenbauhandel)/ 1. Änderung Satzungsbeschluss:
01.11.2007 Realisierung B-Plan bisher nicht erfolgt |
B-Plan-Nr. 10.MI.138.1 Ehemalige Neptunwerft/1.Änderung Satzungsbeschluss:27.06.2007 B-Plan in Realisierung |
Bei einem geänderten und zwei neu aufgestellten Bebauungsplänen wurden
die Mindestabstände zu geschützten Biotopen und zu Gewässern eingehalten bzw.
waren nicht betroffen.
B-Plan-Nr.01.SO.146 A-ROSA Resort Warnemünde sieht eine Baugrenze
vor, die eine bauliche Anlage um 5 Meter in den 200-Meter-Küstenschutzstreifen
hineinwachsen lassen kann.
Durch die Änderungen der beiden B-Pläne Am Rote-Burg-Graben/Südlich
Tychsenstraße und Ehemalige Neptunwerft, bei denen die Abstände zu
Kleingewässern bzw. zur Warnow bisher nicht eingehalten werden, ergibt sich kein
veränderter Einfluss auf die Mindestabstände.
Der Standard wird als teilweise erreicht eingeschätzt, wobei
hervorzuheben ist, dass bei neu aufgestellten Bebauungsplänen die
Schutzabstände eingehalten wurden.
Erfolgskontrolle
artenbezogener Ausgleichsmaßnahmen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
Im Zuge einer Erfolgskontrolle sind die vorhabensbezogenen
Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz zu kontrollieren.
Dabei wird geprüft,
-
ob die artenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt wurden und ob diese
konform zu den artenschutzrechtlichen Festsetzungen des
B-Plans/Grünordnungsplans realisiert wurden
-
ob Handlungs- bzw. Optimierungsbedarf bei der Maßnahmenentwicklung
besteht.
Die Durchführung der Erfolgskontrolle erfolgt erstmals nach 5 Jahren
nach Realisierung der artenschutzbezogenen Maßnahmen. Betrachtungsgegenstand für
diesen Umweltstandard sind alle B-Pläne mit Aufstellungsbeschluss ab dem Jahr
2006. Somit wird erstmals mit dem Umsetzungsbericht 2012 eine Aussage zu diesem
Standard getroffen.
Fazit:
Die Standards sind teilweise
erreicht. Es konnten nicht alle Eingriffe in das Biotopverbundsystem der
Hansestadt Rostock vermieden werden. Und auch die Schutzabstände zu geschützten
Biotopen und Gewässern ließen sich bei der Änderung von Bebauungsplänen nicht
nachträglich durchsetzen.
Als besonders positiv ist die Fertigstellung des
Biotopverbundentwicklungskonzeptes für den Teillandschaftsraum Biestower
Feldflur hervorzuheben. Sowohl methodisch, als auch planungspraktisch wurde
hiermit der Grundstein für die noch zu entwickelnden Verbundplanungen gelegt.
Die Einzelheiten zu diesem Handlungsfeld sind in einem Fachbeitrag des Amtes
für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hinterlegt.
2.12. Kommunaler Wald
2.12.
Gesetzliche Grundlagen und weitere Vorgaben für die
Forstwirtschaft
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Bundeswaldgesetz
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Landeswaldgesetz
M-V
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Landesnaturschutzgesetz
-
Forsteinrichtung
der Hansestadt Rostock
Umweltqualitätsziele für die
Kommunalen Wälder
-
Umsetzung
der Ziele der Forsteinrichtung als detailliertes Planungs- und Kontrollinstrument
für die Waldflächen,
-
Nachhaltige
Waldbewirtschaftung gemäß der Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC),
-
Sicherung
der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen in den FFH-Gebieten der Rostocker Heide
Standards
-
Abarbeitung
des Hiebsatzes nach einzelnen Baumarten bis 2008 entsprechend der Planung
-
jährliche
externe Überprüfung und Bestätigung der FSC-Standards und Beibehaltung des
Zertifikates
-
Monitoring
für FFH- Flächen zum Nachweis des Verschlechterungsverbotes. Der
Entwicklungszustand wird nach drei Stufen (A, B, C) eingeschätzt. Der
Waldanteil sollte im Mindesten mehrheitlich in der Gruppe A liegen. Als
Kompensationsflächen für Eingriffe in andere bestehende FFH-Gebiete können ca.
500 ha zur Ausweisung bereitgestellt (abhängig von vorhandenen
Lebensraumtypen/Arten) werden.
Entwicklung der Umweltstandards
zum Kommunalen Wald
Die Hansestadt Rostock zählt mit ihrem 6.004 ha umfassenden
Waldbesitz in und um die Rostocker Heide zu den derzeit bundesweit fünf größten
kommunalen Waldeigentümern. Damit besitzt Rostock mehr Waldfläche als bspw.
Lübeck, Hamburg, Freiburg oder München. Wald dieser Größenordnung wird in allen
vergleichbaren Fällen durch eigene Stadtforstämter bewirtschaftet.
Mit der Vorlage des jährlichen Forstberichtes und der zugehörigen
Waldbereisung wird die Umsetzung der definierten Umweltstandards jährlich
aktuell detailliert dargestellt und den Abgeordneten der Bürgerschaft vor Ort
erläutert. Die wesentlichen Punkte sind daher nachfolgend kurz zusammengefasst.
Im Weiteren wird auf den jährlichen Forstbericht verwiesen.
Hiebsatz
Der Nachhaltshiebsatz ist die mögliche Nutzung, bei der die
Holzentnahme geringer oder gleich dem Holzzuwachs ist. Für den zehnjährigen
Planungszeitraum der Forsteinrichtung von 1998 bis 2007 wurde für die
Forstnutzung ein Nachhaltshiebssatz von ca. 3,3 Erntefestmetern pro Jahr
und Hektar festgelegt. Der Nachhaltshiebsatz ist durch die Ausweisung der ca. 4
ha umfassenden Referenzflächen, die nun nicht mehr bewirtschaftet werden, auf
3,15 Erntefestmeter pro Jahr und Hektar reduziert worden.
Tatsächlich wurde im Jahr 2007 eine Holzmenge von 3,0 Erntefestmetern
gewonnen. Einschränkungen für die jährliche Nutzbarkeit der Holzmenge ergeben
sich aus der Situation auf dem Holzmarkt sowie jahreszeitlichen Abhängigkeiten
der Nutzbarkeit von Waldflächen.
Im Vergleich der zehnjährigen Nutzungen mit dem vorgegebenen Hiebssatz
sind die Werte für die einzelnen Baumarten im Rahmen der erforderlichen Toleranzen
eingehalten worden. Dies ermöglicht naturnahe Waldentwicklung zu dem in der
Forsteinrichtung geplanten mittelfristigen Zielwald und den laut.
FFH-Managementplan erforderlichen Schutz- und Pflegemaßnahmen.
Die künftigen Nutzungsmengen werden mit der Erstellung der neuen
Fortseinrichtung ab 2008 neu festgelegt.
FSC
Die vorbildliche, ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung in der
Rostocker Heide wurde erstmals am 30.08.2000 mit der Verleihung des
FSC-Zertifikates dokumentiert und bei jährlichen Kontrollen durch unabhängige
Gutachter regelmäßig bestätigt. Die erfolgreiche Absolvierung des Re- Audits
2005 (nach Ablauf des fünfjährigen ersten Zertifikats) und die jährlichen
Kontrollen der Jahre 2006 und 2007 führte zur erneuten Vergabe des
FSC-Zertifikates ohne Auflagen an das Stadtforstamt. Im gleichen Zeitraum
musste dagegen z.B. dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft das FSC-
Zertifikat bereits zum zweiten Mal entzogen werden.
Mit dieser kontinuierlichen
freiwilligen ex-ternen Überprü-fung zur Erringung eines weltweit gültigen Güte-siegels
für nach-haltige Waldwirt-schaft,
stellt das Stadtforstamt nicht nur eine dauerhaft hohe Qualität der fachlichen
Arbeit unter Beweis, sondern erreicht auch eine größtmögliche Transparenz und
öffentliche Beteiligung bei der kommunalen Waldbewirtschaftung als aktive
Daseinsvorsorge für die Rostocker Bevölkerung. Gleichzeitig ist das Zertifikat
wesentlicher Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit Rostocks im Rahmen
des Klimaschutz-bündnisses (Allianza del Clima) und war auch für die erfolgreiche
Bewerbung Rostocks als Naturschutzkommune von Bedeutung.
FFH
Mit 3.500 ha umfasst das FFH-Gebiet
Wälder und Moore der Rostocker Heide mehr als die Hälfte der
städtischen Waldfläche.
Basierend auf umfassenden fachlichen Grundlagen und gekoppelt an die
strengen Standards der FSC-Zertifizierung, konnte im Jahr 2006 für den
Rostocker Kommunalwald ein hochwertiger Managementplan erstellt werden, der
Pilotcharakter für das Land M-V besitzt. ein Mit der neuen Fortsteinrichtungsplanung
ab 2008 wird die europarechtlich konforme Grundlage für die Umsetzung des
FFH-Managementplans erbracht. Hier sind gleichfalls die Maßnahmen des
regionalen Biotopverbundes für den Kommunalwald eingebunden.
Der wiederholt gutachterlich bescheinigte hervorragende bis gute
Erhaltungszustand des FFH-Gebietes ist nicht zuletzt auf die effiziente und
verwaltungsvereinfachende Aufgabenbündelung von Forstwirtschaft und Naturschutz
innerhalb einer selbstständigen Verwaltungseinheit zurückzuführen.
Fazit
Die Standards des Handlungsfeldes Kommunaler Wald sind eingehalten.
Dies zeigen neben den o.g. Punkten vor allem auch die Einschätzungen
nichtstaatlicher Organisationen:
Im Rahmen der BUND-Aktion Das Grüne Band am Ostseestrand wurde die
Rostocker Heide als ein Gebiet von herausragender Bedeutung eingeschätzt. Das
Grüne Band stellt den längsten Biotopverbund Mitteleuropas entlang der
ehemaligen Grenzen zwischen den Militärblöcken in Ost und West dar. Die Aktion
des BUND soll dazu beitragen, auch an der Ostseeküste über solche wertvollen
Lebensräume zu informieren und sie für einen dauerhaften Schutz in das Grüne
Band zu integrieren.
Die Hansestadt Rostock mit
der bisherigen Bewirtschaftung der Rostocker Heide ihre Verantwortung für eines
der größten Küstenwaldgebiete an der Ostsee eindrucksvoll bewiesen und ebenso
wie der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern einen Anteilsschein am Grünen Band erworben, um damit
gemeinsam mit dem BUND für Schutz und Erhalt dieser Gebiete einzutreten.
Auch für das Jahr 2007 kommt der kommunalen Forstwirtschaft in der
Hansestadt Rostock eine Vorbildrolle innerhalb des Landes M-V zu. Trotz der
steigenden personellen Belastungen konnten sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen,
wie auch die selbst gesetzten anspruchsvollen Maßstäbe u.a. durch hohe
Einsatzbereitschaft und Motivation der Mitarbeiter eingehalten werden.
3. Zusammenfassung der Zielerreichung
In untenstehendem Diagramm
wird der Grad der Zielerreichung für das Jahr 2007 dargestellt. Für das
Handlungsfeld Biotop- und Artenschutz wurde nach der im letzten Jahr
notwendigen Anpassung der Standards erstmals und daher etwas ausführlicher
berichtet.
In dem Maß, wie von den
Standards des Umweltqualitätszielkonzeptes abgewichen wird, vergrößert sich der
Abstand zum Zentrum. Würden alle gesetzten Standards eingehalten, würde ein geschlossener
Ring eng entlang der Linie 1 verlaufen.
Es stehen: 1 für Standards eingehalten,
2 für Standards teilweise erreicht
und
3 für Standards nicht erreicht.
Überwiegend wurden auch im Jahr 2007 die Standards
eingehalten bzw. teilweise eingehalten.
Dies wurde möglich, weil
senatsübergreifend die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung selbstbewusst,
hoch qualifiziert und motiviert an der Zielerreichung arbeiten. Diese
senatsübergreifende Zusammenarbeit der Ämter und die abgestimmte Vorgehensweise
bei der Umsetzung des UQZK zeugen von einer hohen Planungskultur in der Hansestadt
Rostock.
Es ist besonders darauf
hinzuweisen, dass sich die Umweltverwaltung, trotz der sich weiter
verschärfenden personellen und finanziellen Schwierigkeiten, ihrer
umweltpolitischen Verantwortung im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen
Lebensqualität für die Rostocker Bevölkerung bewusst ist.
Der Erfolg hängt aber auch
maßgeblich von der ausreichenden technischen Ausstattung und einer
Mitarbeiterführung nach modernen Managementmethoden ab.
Dennoch konnten die Ziele
auch im Jahr 2007 nicht für alle Handlungsfelder erreicht werden. Trotz aller
Bemühungen gibt es erhebliche Defizite bei den Handlungsfeldern Lärmbekämpfung
und Luftreinhaltung, die im Jahr 2008 durch geeignete Maßnahmen zu verringern
sein werden.
Zeitreihe der Zielentwicklung zu den Umweltstandards des
Umweltqualitätszielkonzeptes der Hansestadt Rostock
[1] Korrektur zu Bericht von 2006 durch Brutto-Ausweisung, da tatsächliche GRZ in dieser Phase noch nicht bekannt