Informationsvorlage - 0071/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0071/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

32

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

21.10.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Beschluss-Nr. 0865/07-A

Umstellung auf den Jagdbetrieb mit bleifreier Munition in der Rostocker Heide

 

 

 

 

Die zum Sitzungstermin am 05.12.2007 explizit postulierten Kernaussagen

 

·         „Grundsätzlich halten wir ein Verbot für bleihaltige Munition in den städtischen Wäldern für sehr geeignet und sehen eine gute Übereinstimmung mit den Zielen einer ökologischen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes als Ganzes“ und

·         „Eine derartige Anweisung kann darüber hinaus wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen aber nicht für die an die Rostocker Heide angrenzenden gemeinschaftlichen und Eigenjagdbezirke gegeben werden …“

werden weiterhin aufrechterhalten.

 

In Anbetracht der innerhalb des vergangenen Jahres aufgetretenen Unfälle mit bleifreier Munition (ohne Wertung einer fehlenden wissenschaftliche untermauerten Analyse) und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen durch das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei in M-V ergibt sich für die heutige Bürgerschaftsvorlage folgender Sachstand:

 

Durch die Oberste Jagdbehörde wurde anlässlich der Dienstberatung am 8. und 9. September 2008 über folgende bisher erfolgte Reaktionen auf die o. g. Unfälle informiert:

 

1.      Erlass zum Verbot der Verwendung von bleifreier Munition innerhalb der Verwaltungsjagden des Landes M-V (Nationalparkämter) vom 23.05.2008 durch das MfLUV M-V. Dieses gilt auch für Jagdgäste.

2.      Durch die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) wurde in einem Rundschreiben die Prüfung eines Erlasses zum Verbot bleifreier Munition angeregt.

3.      Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Generalversicherer für alle Jagdunternehmen prüft zurzeit die Streichung des Versicherungsschutzes, wenn bleifreie Munition verwandt wird.

4.      Herr RA Joachim Streitberger vom „Forum Waffenrecht“ weist ebenfalls darauf hin, dass bei Verwendung von bleifreier Büchsenmunition im Jagdbetrieb und evtl. daraus resultierender Unfälle ernsthafte juristische Probleme auftreten können.

 

Unter Beibehaltung des Grundgedankens zum Schutz der Umwelt und Natur durch Einsatz bleifreier Munition und insbesondere des Seeadlerschutzes in unserer Region ist nunmehr eine Güterabwägung zwischen Arten- und Menschenschutz vorzunehmen.

 

Gegenwärtig kann der flächendeckende Einsatz von bleifreier Büchsenmunition innerhalb des Stadtforstamtes der Hansestadt Rostock nicht befürwortet werden. Der Einsatz solcher Munition kann durch die Forstbediensteten der Hansestadt Rostock weiter auf der Einzeljagd erfolgen, da davon auszugehen ist, dass diese eine noch höhere Vorsicht bei der Verwendung von Schusswaffen walten lassen, als diese ohnehin schon durch Unfallverhütungsvorschrift der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gefordert wird.

Auf Gesellschaftsjagden wird der Einsatz bleifreier Munition bis zur endgültigen Klärung nicht gefordert. Ein abschließendes Prüfergebnis zum Antrag wird daher erst nach Abschluss der Untersuchungen vorgelegt, voraussichtlich im September 2009.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

                                                                                                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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19.11.2008 - Bürgerschaft