Informationsvorlage - 0071/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss-Nr. 0865/07-A
Umstellung auf den Jagdbetrieb mit bleifreier Munition in der Rostocker Heide
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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Die zum Sitzungstermin am
05.12.2007 explizit postulierten Kernaussagen
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„Grundsätzlich
halten wir ein Verbot für bleihaltige Munition in den städtischen
Wäldern für sehr geeignet und sehen eine gute Übereinstimmung mit den Zielen
einer ökologischen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes als Ganzes“ und
·
„Eine
derartige Anweisung kann darüber hinaus wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen
aber nicht für die an die Rostocker Heide angrenzenden gemeinschaftlichen und
Eigenjagdbezirke gegeben werden …“
werden weiterhin
aufrechterhalten.
In Anbetracht der innerhalb
des vergangenen Jahres aufgetretenen Unfälle mit bleifreier Munition (ohne
Wertung einer fehlenden wissenschaftliche untermauerten Analyse) und der daraus
gezogenen Schlussfolgerungen durch das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten
und Fischerei in M-V ergibt sich für die heutige Bürgerschaftsvorlage folgender
Sachstand:
Durch die Oberste Jagdbehörde
wurde anlässlich der Dienstberatung am 8. und 9. September 2008 über folgende
bisher erfolgte Reaktionen auf die o. g. Unfälle informiert:
1. Erlass zum Verbot der Verwendung von bleifreier
Munition innerhalb der Verwaltungsjagden des Landes M-V (Nationalparkämter) vom
23.05.2008 durch das MfLUV M-V. Dieses gilt auch für Jagdgäste.
2. Durch die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd-
und Sportwaffen (DEVA) wurde in einem Rundschreiben die Prüfung eines Erlasses
zum Verbot bleifreier Munition angeregt.
3. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als
Generalversicherer für alle Jagdunternehmen prüft zurzeit die Streichung des
Versicherungsschutzes, wenn bleifreie Munition verwandt wird.
4. Herr RA Joachim Streitberger vom „Forum
Waffenrecht“ weist ebenfalls darauf hin, dass bei Verwendung von
bleifreier Büchsenmunition im Jagdbetrieb und evtl. daraus resultierender
Unfälle ernsthafte juristische Probleme auftreten können.
Unter
Beibehaltung des Grundgedankens zum Schutz der Umwelt und Natur durch Einsatz
bleifreier Munition und insbesondere des Seeadlerschutzes in unserer Region ist
nunmehr eine Güterabwägung zwischen Arten- und Menschenschutz vorzunehmen.
Gegenwärtig
kann der flächendeckende Einsatz von bleifreier Büchsenmunition innerhalb des
Stadtforstamtes der Hansestadt Rostock nicht befürwortet werden. Der Einsatz
solcher Munition kann durch die Forstbediensteten der Hansestadt Rostock weiter
auf der Einzeljagd erfolgen, da davon auszugehen ist, dass diese eine noch
höhere Vorsicht bei der Verwendung von Schusswaffen walten lassen, als diese
ohnehin schon durch Unfallverhütungsvorschrift der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft gefordert wird.
Auf
Gesellschaftsjagden wird der Einsatz bleifreier Munition bis zur endgültigen
Klärung nicht gefordert. Ein abschließendes Prüfergebnis zum Antrag wird daher
erst nach Abschluss der Untersuchungen vorgelegt, voraussichtlich im September
2009.
Roland
Methling
…
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