Informationsvorlage - 0042/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0042/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

16.09.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Information zu über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2008 entsprechend § 52 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

Die Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist gemäß § 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Notwendig im Sinne des § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (vorläufige Haushaltsführung) sind Aufgaben immer dann, wenn die Erledigung in der haushaltslosen Zeit aus zwingenden organisatorischen, wirtschaftlichen, sozialen oder aus anderen Gründen geboten ist. Unaufschiebbar ist eine Aufgabe dann, wenn das In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung ohne Schaden für die Kommune nicht abgewartet werden kann. Aus diesem Grund waren im 1. Halbjahr der satzungslosen Zeit bereits notwendige Entscheidungen zu treffen.

 

Der § 6 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock legt die Wertgrenze zur Entscheidungsbefugnis für die Bewilligung von über- (ab 25 TEUR – 500 TEUR) und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Hauptausschuss (ab 20 TEUR – 375 TEUR) fest.

 

Darüber hinaus wird hiermit die Bürgerschaft gemäß § 34 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern über die bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 20 TEUR bzw. 25 TEUR informiert.

 

Für den Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2008 wurden im Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 110.567,30 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch   20.100,00 EUR Minderausgaben und 90.467,30 EUR Mehreinnahmen. Die Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Im Vermögenshaushalt wurden im Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2008 über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 125.333,54 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe von 51.535,66 EUR, durch Minderausgaben in Höhe von 33.149,16 EUR sowie durch den Einsatz von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 40.648,72 EUR. Die Maßnahmen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

Roland Methling

 

Die Anlagen liegen in Papierform vor.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2008 - Bürgerschaft

Erweitern

06.11.2008 - Finanzausschuss