Informationsvorlage - 0042/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zu über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2008 entsprechend § 52 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.11.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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15.10.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss
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06.11.2008
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Die
Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist gemäß § 52 Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar
und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Notwendig
im Sinne des § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(vorläufige Haushaltsführung) sind Aufgaben immer dann, wenn die Erledigung in
der haushaltslosen Zeit aus zwingenden organisatorischen, wirtschaftlichen,
sozialen oder aus anderen Gründen geboten ist. Unaufschiebbar ist eine Aufgabe
dann, wenn das In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung ohne Schaden für die
Kommune nicht abgewartet werden kann. Aus diesem Grund waren im 1. Halbjahr der
satzungslosen Zeit bereits notwendige Entscheidungen zu treffen.
Der § 6 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 der Hauptsatzung der
Hansestadt Rostock legt die Wertgrenze zur Entscheidungsbefugnis für die
Bewilligung von über- (ab 25 TEUR – 500 TEUR) und außerplanmäßigen
Ausgaben durch den Hauptausschuss (ab 20 TEUR – 375 TEUR) fest.
Darüber
hinaus wird hiermit die Bürgerschaft gemäß § 34 (1) der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern über die bewilligten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 20 TEUR bzw. 25 TEUR informiert.
Für
den Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2008 wurden im Verwaltungshaushalt
über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 110.567,30
EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch 20.100,00 EUR Minderausgaben und 90.467,30
EUR Mehreinnahmen. Die Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Im
Vermögenshaushalt wurden im Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2008 über- und
außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 125.333,54 EUR
genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch
Mehreinnahmen in Höhe von 51.535,66 EUR, durch Minderausgaben in Höhe
von 33.149,16 EUR sowie durch den Einsatz von Haushaltsausgaberesten in
Höhe von 40.648,72 EUR. Die Maßnahmen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Roland Methling
Die Anlagen liegen in
Papierform vor.