Informationsvorlage - 0002/07-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0002/07-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Sozial- und Gesundheitsausschuss

17.01.2007 17:00

09.01.2007

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Armut - Diskussionsthema zu Lebenslagen in Deutschland

 

 

 

 

 

Thesen

 

  • Der Armutsbegriff ist vielschichtig und nicht genau definiert. Es gibt deshalb auch nicht die Armut.
  • In Deutschland sprechen wir nicht von existentieller Armut, die eine physische Bedrohung für das Leben darstellt, sondern von einer relativen Armut aufgrund der sozialen Sicherungssysteme.
  • Relative Armut bezieht sich auf Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und hat wirtschaftliche und soziale Komponenten bzw. monetäre und nichtmonetäre Aspekte.
  • Aus kommunaler Betrachtung und Einflussnahme ist der monetäre Aspekt uninteressant, da er sich auf Anteile der Einkommensverteilung bezieht, die losgelöst vom jeweiligen speziell individuellen Existenzminimum existieren.
  • Kommunales Verwaltungshandeln setzt im sozialen und nichtmonetären Bereich an, der individuell Mangel- und Notlagen von Haushalten in Schwerpunktbereichen erfasst.
  • Schwerpunktbereiche sind: Wohnung, Arbeit, Bildung/Ausbildung, Gesundheit, Familie und damit verbundene soziale Transferleistungen.
  • Zu diesen Schwerpunktbereichen existieren in Rostock Leitlinien der Stadtentwicklung, Handlungskonzepte, Programme und Einzelpläne, nach denen langfristig gearbeitet wird. 
  • Das Thema „Armut“ oder „Zwei-Drittel-Gesellschaft“ wurde in der bundespolitischen fachlichen Diskussion lange negiert und offen bekämpft. Mit diesem Problem wurden Kommunen sich selbst überlassen und zudem finanziell belastet. Weil die Konzentration sozial Benachteiligter in den Großstädten und Kommunen gesellschaftlich bedingt ist, kann sie auch nur dann verhindert oder beseitigt werden, wenn dieses gesellschaftlich, politisch, finanziell und planerisch gewollt ist. Da aber die eigentlichen Ursachen für die Armut in der Stadt und die räumliche Konzentration der Armut überwiegend auf gesamtgesellschaftlicher Ebene liegen, sind sie auch von den Kommunen nur bedingt zu beeinflussen. Damit besteht das Problem, dass die sozialen und ökonomischen Folgeprobleme gesamtgesellschaftlicher Entwicklung zum Teil nur räumlich verlagert werden können bzw. mit anderen Symptomen in anderen Zusammenhängen und anderen Umständen verstärkt wieder auftreten.

 

Armut ist ein mehrdimensionales Problem, das sich auf die unterschiedlichsten Ursachen zurückführen lässt.

 

In der Armutsforschung herrscht weder Einigkeit darüber, welche Armutsgrenzen zu setzen sind, noch darüber, wie Armut zu definieren und zu messen ist.

Fest steht jedoch, dass Armut der Zustand einer dauerhaften Ressourcenknappheit ist, der für die Betroffenen mit sozialen, psychischen und physischen Belastungssyndromen einhergeht. Was ein Armutszustand ist, ist zeitlich und gesellschaftlich bedingt.

 

Bedingt durch die Unschärfe der Definition von Armut fördert dieser Begriff in Deutschland eine diffuse Diskussion. Die Armut an sich gibt es nicht, sondern wirtschaftliche und soziale Kriterien, die nach Quantität und Qualität einen relativen objektiv und/oder subjektiv begründeten Mangelzustand beschreiben.
Diese Kriterien müssen analysiert und diskutiert werden.

Begrifflich unterscheidet man die existentielle Armut im Unterschied zur relativen Armut oder auch Neuen Armut.

 

Die existentielle, absolute Armut ist für Deutschland kaum zutreffend und wird deshalb in Untersuchungen zumeist ausgeblendet, geht es doch hierbei um konkrete Existenznot, wo Mittel zum physischen Überleben fehlen, mit dem akuten Risiko des Sterbens durch Erfrieren, Verhungern oder Verdursten verknüpft.

 

Die relative Armut ist die gebräuchliche Bezugsgrundlage für Untersuchungen in Deutschland. Relative Armut bezeichnet die Ausgrenzung aus der jeweiligen Gesellschaft und orientiert sich am jeweiligen gesellschaftlichen Wohlstandsniveau. Nach dem Armutsverständnis der Europäischen Union gelten die Personen, Familien und Gruppen als arm, “die über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“. Die Orientierung auf relative Armut in Deutschland geht von einem gut entwickelten und tragfähigen Netz sozialstaatlicher Sicherung aus, wonach im Sozialgesetz „die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“, auf Basis des Verfassungsgrundsatzes vorgesehen ist.

 

Folgende Schwerpunkte der Einkommens- und Lebenssituation spielen in Anlehnung zu Untersuchungen des Europäischen Haushaltsplanes bei der Ermittlung des Armutsrisikos eine besondere Bedeutung:

-          Einkommen,

-          Arbeitsmarkt,

-          Wohnung,

-          sozial-kulturelle Integration und Bildung,

-          Gesundheit              und

-          Indikatoren zur (individuellen) Lebensqualität.                                  


Es handelt sich hierbei also um eine Wirtschafts- und/oder Sozialkomponente, den monetären und den nichtmonetären Aspekt, aber man kann gleichzeitig auch objektive bzw. subjektive Bedingungen oder Umstände (Lebensverhältnisse) nicht voneinander trennen.

Der Schwerpunkt der monetären Armutsdiskussion ist eigentlich die Diskussion über die Teilhabe, dem Anteil an der Einkommensverteilung, die Verteilungsgerechtigkeit, sodass man die Armut immer (auch in der EU-Berechnung hinsichtlich der Armutsschwelle) im Vergleich zum Reichtum sieht, was auch die Form als Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigt.

 

Die relative Armutsgrenze wird in der Regel an der 50 Prozent-Schwelle festgemacht. Einkommensarm ist nach dieser Modellvorstellung ein Haushalt mit einem Einkommen, das unter der Hälfte des durchschnittlichen gewichteten Haushaltsnettoeinkommens (Äquivalenzeinkommen) liegt. Darüber hinaus wird die 40 Prozent-Grenze zur Beschreibung strenger Armut und die 60 Prozent-Grenze für weite Armut oder als Schwellenwert für das Armutsrisiko relativ willkürlich gezogen, da kein realer Bezug zu einem wie auch immer definierten tatsächlichen und vor allem individuellen Existenzminimum besteht. Sich trotzdem mit dem statistischen monetären Aspekt in der Sozialwissenschaft zu beschäftigen, erscheint z.B. in Hinblick auf Festlegungen zu kompensierenden Sozialleistungen wie Sozialhilfe sinnvoll mit der besonderen Orientierung auf die Besonderheiten nicht nur von Staaten und Regionen, sondern auch von Wirtschafts- und Sozialräumen.

 

Wichtiger vor allem auch für die kommunale Betrachtung sind die nichtmonetären und individuell-subjektiven Aspekte, die zur Armut führen und der speziellen sozialen Aufmerksamkeit und Fürsorge bedürfen.


Während der Begriff der relativen Armut schon durch gesamtgesellschaftliche, politische und staatliche Wertvorstellungen geprägt ist, wirken überlagernde subjektive Wertevorstellungen,

Bedürfnisse, Verbraucher- und Verhaltensmuster. Lebensumstände, individuelle Prioritätensetzung und Disziplin bestimmen mit, inwieweit soziale Sicherungssysteme tragfähig sind.

 

Primär sollte der Blickwinkel für kommunales Handeln auf den individuellen Auswirkungen der Armut und den Maßnahmen zur Chancengleichheit liegen. Als besonders wichtige Einflussfaktoren zur Lebenslage gelten:

-          Sicherung einer ausreichenden Wohnsituation,

-          Ermöglichung eines konkurrenzfähigen Bildungs- und Ausbildungsstandes,

-          Zugang zur qualifizierten Gesundheitsversorgung und zum Erhalt der Gesundheit,

-          Integration in den Arbeitsmarkt zur Teilhabe am Erwerbseinkommen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse

-          Zugang zu kulturell-sozialen Angeboten            und

-          Unterstützung bei Entlastung von Schulden und sozialen Problemen.

 

Etwa zeitlich parallel mit dem Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zu Lebenslagen in Deutschland im Jahre 2005, wurde eine Studie in Deutschland erarbeitet, nach der 10,6 Mio. Menschen und damit 13 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht sind. Darunter befanden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein 1,7 Mio. Kinder.
Die Gefährdung bezog sich auf Personen, Familien, Gruppen, die mit 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens auskommen müssen. Das mittlere Nettoeinkommen pro Monat bezifferte die Behörde auf 1.427 Euro, wobei 60 Prozent 856 Euro entsprechen. Für eine Familie mit zwei Kindern, die unter 14 Jahre alt sind, liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei 1.798 Euro. Bei einer allein erziehenden Mutter mit einem Kind unter 14 Jahren sind es 1.113 Euro.

Der Studie war weiterhin zu entnehmen, dass über 40 Prozent der Arbeitslosen und jeweils ein Viertel der Personen ohne abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung armutsgefährdet sind, aber nur fünf Prozent der Erwerbstätigen. Ohne soziale Transferleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeld wäre fast ein Viertel der Bevölkerung von Armut bedroht.


Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt unter der Überschrift Politik der sozialen Gerechtigkeit folgende zehn Handlungsschwerpunkte als Maßnahmen gegen Verarmung auf:

1.      Reform der Sozialhilfe – Armutsbekämpfung zielgenau ausrichten

2.      Familien fördern – ein kinderfreundliches Deutschland schaffen

3.      Vorrang für Bildung – in Bildung und Ausbildung investieren

4.      Mehr Beschäftigung – Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

5.      Aktive Wohnungspolitik - ein erfolgreicher Beitrag zur sozialen Integration

6.      Gesundes Leben – Basis für Teilhabe

7.      Erfolgreiche Politik für behinderte Menschen fortsetzen

8.      Migration und Integration unterstützen

9.      Menschen aus extremer Armut helfen

10.  Gesellschaftliche Partizipation und bürgerschaftliches Engagement fördern.

 

Als ständige Aufgabe für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wird zur Vermeidung von Armut die Eröffnung von Teilhabe- und Verwirklichungschancen gesehen, obwohl im Ergebnis des Berichts der Bundesregierung einschränkende Bemerkungen zur Allgemeingültigkeit und Wirksamkeit aufgrund unvollkommener Methodik und unvollständiger Datenlage angebracht erscheinen.

 

Am 13.03.1997 fand in der Hansestadt Rostock eine Armutskonferenz statt unter dem Motto „Arm(e) in Rostock – eine Herausforderung an kommunales Handeln“. Praxisbeispiele und Projektvorstellungen nahmen einen großen Raum während der ganztägigen Veranstaltung ein.
Die Leitstelle für Stadtentwicklung und das Sozialamt der Hansestadt Rostock waren schwerpunktmäßig in die Vorbereitung und Durchführung der Fachtagung eingebunden.

 

Wesentliche Grundlage bildete das „Konzept für eine kommunale Armutsprävention in der Hansestadt Rostock“, eine Studie, die im Auftrag der Hansestadt Rostock (Leitstelle für Stadtentwicklung) durch Herrn Dr. Bura (Stattbau Hamburg GmbH) im Jahr 1996 im Zusammenwirken mit städtischen Ämtern und regionalen Institutionen fertig gestellt wurde.

 

Schwerpunkte des Konzepts für eine kommunale Armutsprävention waren die Organisation einer kommunalen Armutspolitik in den Handlungsfeldern Wohnungslosigkeit, Sozialhilfe und

Arbeitslosigkeit. Obwohl rund zehn Jahre vergangen sind, seitdem die Studie erarbeitet und vorgestellt wurde, haben auch noch heute die dort erarbeiteten Schwerpunkte aktuelle Bedeutung und Gültigkeit für die Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung und kommunales Handeln in unserer Stadt. Daran sollten auch Datenverschiebungen und strukturelle Veränderungen, wie z.B. in der Arbeitsmarktpolitik das neue Hansejob-Center, nichts ändern. Begünstigt wurde diese Nachhaltigkeit durch den frühzeitigen Eingang in die kommunalen Leitlinien der Stadtentwicklung und die aus diesem strategischen Dokument ständig abgeleiteten sozialen Konzepte und Einzelpläne. Diese waren den kommunalen Strategien gegen Armutsentwicklung folgend exakt an dem unmittelbaren kommunalen Handeln ausgerichtet sowie durch Projekte und Maßnahmen untersetzt. Nur auf dieser Basis sollte kommunales Wirken begründet sein, unabhängig von bundesweiten monetären Armutsdiskussionen, wo es schon lange nicht mehr um Armut geht, sondern um eine politische Diskussion zur Einkommensverteilung, Verteilungsgerechtigkeit und gesellschaftliche Werte, die aber betroffene Einzelschicksale vergessen lässt.

 

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2007 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration