Informationsvorlage - 0084/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0084/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

73

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

16.11.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

19.12.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

Abfallwirtschaftliche Daten und Prognosen der

Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) müssen die Entsorgungssicherheit kurz- und langfristig gewährleisten. Das bedeutet: Sicherstellung der Abfallentsorgung bei Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene, angefangen von dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG), der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) bis hin zum Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz M-V (AbfAlG M-V).

Die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe beinhaltet, dass seitens der örE Strategien entwickelt werden, die letztlich in ein langfristiges kommunales Abfallmanagement münden. Ziel ist es, im Rahmen der kommunalen Entsorgungswirtschaft sozialverträgliche, gemeinwohlorientierte und effiziente Lösungen mit hoher Qualität umzusetzen.

Das neue Abfallrecht des Bundes in Verbindung mit europarechtlichen Neuregelungen, die sich daraus ergebenden Vollzugsprobleme und die – teilweise dadurch bedingte – geänderte Situation in der Abfallwirtschaft haben zu einer dynamischen Entwicklung geführt. Seit dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei den Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen die Abgrenzung der überlassungspflichtigen „Abfälle zur Beseitigung (AzB)“ von den „Abfällen zur Verwertung (AzV)“ mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Voraussetzung und damit Grundlage für eine Abfallwirtschaftsplanung ist eine möglichst genaue Kenntnis der gegenwärtig und zukünftig zu erwartenden Abfallströme. Mit dem AbfAlG M-V greift auch das Land M-V auf diesen Punkt zurück, in dem neben der jährlich zu erbringenden Abfallbilanz als Spiegelbild des Ist-Zustandes, zudem eine kontinuierliche Fortschreibung der Prognosedaten für einen Bilanzzeitraum von nachfolgend 10 Jahren gefordert wird.

 

In Anlehnung an die Vorgaben des Landes zur Erstellung von Abfallbilanzen/Abfallwirtschaftskonzepten umfasst die Informationsvorlage folgende Schwerpunkte:

·       abfallwirtschaftliche Bestandsaufnahme

·       Abfallmengenprognose

·       Darstellung der Abfallwirtschaftskosten

·       kurz-/langfristige Entsorgungsstrategien

·       Überlassungspflichten.

 

 

Mit dieser Vorlage soll die Rostocker Bürgerschaft seit der letzten Information vom 02.04.2003 über die aktuelle Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock informiert werden. Mit Blick auf das Verwaltungsmodernisierungsgesetz soll die Informationsvorlage eine Standortbeschreibung für die Integration der Hansestadt Rostock in den künftigen Kreis Mittleres-Mecklenburg sein.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abfallwirtschaftliche Daten und Prognosen  der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

Informationsvorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rostock, November 2006

 

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Seite:

            1.         Einleitung..................................................................................................... 4

            2.         Ausgewählte Rechtsgrundlagen...................................................................... 5

            3.         Bevölkerungsentwicklung............................................................................... 7

            4.         Bestandsaufnahme 2005............................................................................. 8

            4.1.       Entsorgungsstrukturen................................................................................... 8

            4.2.       Abfallbilanz 2005......................................................................................... 11

 

            4.3.       Auswirkungen der Abfallwirtschaft auf den Klimaschutz.......................... .........13

 

            4.4.       Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2005 .......... 14

            5.         Abfallmengenprognose............................................................................. 15

            5.1.       Grundlagen................................................................................................. 15

            5.2.       Prognoseansätze........................................................................................ 15

            5.3.       Prognosedaten............................................................................................ 16

            5.4        Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock 2001............................... 20

            6.         Entwicklung der Abfallwirtschaft............................................................... 21

            6.1.       Entsorgungsstrategien und -maßnahmen....................................................... 21

            6.2.       Abgrenzung Verwertung und Beseitigung unter Beachtung der abfallrecht-

                          lichen Zuständigkeiten der Hansestadt Rostock als große Kreisangehörige

                          Stadt nach der Funktionalreform 2009......................................................... 21

            6.3.      Restabfallbehandlung.................................................................................. 22

            6.4.      Erfassung, Einsammlung und Transport der Abfälle....................................... 23

           

            7.         Gebühren.................................................................................................. 25

            7.1         Gebührenstruktur - Grundsatz.......................................................................... 25

            7.2       Ermittlung der Gebührensätze..................................................................... 25

            7.3       Entwicklung der Behältergebühren (pro Entleerung) 2003 - 2007..................... 26

            7.4       Entwicklung der Abfallverwertungsgebühr 2003 - 2007.................................... 28


Tabellenverzeichnis

 

Seite:

Tabelle  1:         Beauftragte Dritte.......................................................................................... 8

Tabelle  2:         Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung…...................................9

Tabelle  3:         Abfallentsorgungsanlagen in der Hansestadt Rostock..................................... 10

Tabelle  4:         Vergleich der Abfallbilanzen 2004/2005 - Aufschlüsselung nach Herkunft.......... 12

Tabelle  5:         Abfallbilanz 2005 – Aufschlüsselung nach Verwertung und Beseitigung............ 13

Tabelle  6:         Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2005...... …....14

Tabelle  7:         Prognoseansätze...............................................................................................16

Tabelle  8:         Prognose der Abfälle der Hansestadt Rostock für das Jahr 2010..................…17

Tabelle  9:         Prognose der Abfälle der Hansestadt Rostock für das Jahr 2015......................18

Tabelle 10:        Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2007............20

 

 

 

Diagrammverzeichnis

 

Diagramm         Klimaentlastung aus Rostocks Abfall………………………………………………13

Diagramm:        Entwicklung der Behältergebühren (pro Entleerung) für einen 80-l-Abfallbe-          

                          hälter in der Hansestadt Rostock................................................................ 26

Diagramm:        Entwicklung der Behältergebühren (pro Entleerung) für einen 120-l-Abfallbe-          

                          hälter in der Hansestadt Rostock................................................................ 26

Diagramm:        Entwicklung der Behältergebühren (pro Entleerung) für einen 240-l-Abfallbe-          

                          hälter in der Hansestadt Rostock................................................................ 27

Diagramm:        Entwicklung der Behältergebühren (pro Entleerung) für einen 1.100-l-Abfallbe-          

                          hälter in der Hansestadt Rostock................................................................ 27

Diagramm:        Entwicklung der Abfallverwertungsgebühr (€ pro Person  u. Woche) in der       

                          Hansestadt Rostock.................................................................................. 28

 

 

 

Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1:         Übersicht über die Anlagensituation in MV (Stand: September 2006)................30

Anlage 2:          RABA I Verfahrensfließbild........................................................................... 31

Anlage 3:          RABA II Verfahrensfließbild.......................................................................... 32

Anlage 4:          Beschlüsse im Zusammenhang mit RABA..................................................... 33

Anlage 5:          Auflistung Abfallwirtschaftskonzepte und abfallwirtschaftliche Informations-

                          vorlagen(1991-2003)................................................................................... 35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Einleitung

Die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) müssen die Entsorgungssicherheit kurz- und langfristig gewährleisten. Das bedeutet: Sicherstellung der Abfallentsorgung bei Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene, angefangen von dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG), der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) bis hin zum Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz M-V (AbfAlG M-V).

Die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe beinhaltet, dass seitens der örE Strategien entwickelt werden, die letztlich in ein langfristiges kommunales Abfallmanagement münden. Ziel ist es, im Rahmen der kommunalen Entsorgungswirtschaft sozialverträgliche, gemeinwohlorientierte und effiziente Lösungen mit hoher Qualität umzusetzen.

Das neue Abfallrecht des Bundes in Verbindung mit europarechtlichen Neuregelungen, die sich daraus ergebenden Vollzugsprobleme und die – teilweise dadurch bedingte – geänderte Situation in der Abfallwirtschaft haben zu einer dynamischen Entwicklung geführt. Seit dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei den Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen die Abgrenzung der überlassungspflichtigen „Abfälle zur Beseitigung (AzB)“ von den „Abfällen zur Verwertung (AzV)“ mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Voraussetzung und damit Grundlage für eine Abfallwirtschaftsplanung ist eine möglichst genaue Kenntnis der gegenwärtig und zukünftig zu erwartenden Abfallströme. Mit dem AbfAlG M-V greift auch das Land M-V auf diesen Punkt zurück, in dem neben der jährlich zu erbringenden Abfallbilanz als Spiegelbild des Ist-Zustandes, zudem eine kontinuierliche Fortschreibung der Prognosedaten für einen Bilanzzeitraum von nachfolgend 10 Jahren gefordert wird.

 

In Anlehnung an die Vorgaben des Landes zur Erstellung von Abfallbilanzen/Abfallwirtschafts-konzepten umfasst die Informationsvorlage folgende Schwerpunkte:

·       abfallwirtschaftliche Bestandsaufnahme

·       Abfallmengenprognose

·       Darstellung der Abfallwirtschaftskosten

·       kurz-/langfristige Entsorgungsstrategien

·       Überlassungspflichten.

 

Mit dieser Vorlage soll die Rostocker Bürgerschaft seit der letzten Information vom 02.04.2003 über die aktuelle Entwicklung der Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock informiert werden. Mit Blick auf das Verwaltungsmodernisierungsgesetz soll die Informationsvorlage eine Standortbeschreibung für die Integration der Hansestadt Rostock in den künftigen Kreis Mittleres-Mecklenburg sein.

 

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Land Mecklenburg Vorpommern mit Ablauf des Tages vor den Neuwahlen für die Kreistage im Jahr 2009 fünf Kreise nach Auflösung der Landkreise unter Eingliederung der kreisfreien Städte gebildet [Verwaltungsmodernisierungsgesetz 23.05.2006, Funktional- und Kreisstrukturreformgesetz - FKrG M-V § 72 i. V. mit Artikel 29].

 

Gleichzeitig werden die bisherigen kreisfreien Städte zu „großen kreisangehörigen Städten“, die nach gesetzlicher Zuweisung in ihrem Gebiet auch Aufgaben der Kreise erfüllen [Verwaltungsmodernisierungsgesetz 23.05.2006, Artikel 3 Änderung der Kommunalverfassung § 7].

 

Die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wird mit der Funktionalreform ab 2009 den Kreisen und großen kreisangehörigen Städten übertragen:

 

„Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ... sind die Kreise und für die von ihnen wahrgenommen Aufgaben die großen kreisangehörigen Städte. Den großen kreis-angehörigen Städten obliegen in ihrem Gebiet die Aufgaben der Abfallentsorgung mit Ausnahme der Behandlung, Lagerung und Ablagerung der nicht gefährlichen Abfälle zur Beseitigung.“ [Verwaltungsmodernisierungsgesetz 23.05.2006, Artikel 7 Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes § 3 Abs. 1]

„Die Abfallentsorgungspflicht nach § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ... wird mit Ausnahme der Behandlung, der Lagerung und Ablagerung der nicht gefährlichen Abfälle zur Beseitigung den großen kreisangehörigen Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ... in ihrem Gebiet übertragen, soweit nichts anderes bestimmt ist. [FKrG M-V § 48]

Damit erfolgt die Abgrenzung der Zuständigkeit der Kreise und der großen kreisangehörigen Städte danach, ob es sich um „Abfälle zur Beseitigung“ oder um „Abfälle zur Verwertung“ handelt.

 

 

 

2. Ausgewählte Rechtsgrundlagen

 

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG vom 27.September 1994 (BGBl. I S. 2705, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Juli 2006 (BGBl. I S. 1619), trat im Oktober 1996 in Kraft. Das neue Abfallrecht des Bundes in Verbindung mit europarechtlichen Neuregelungen, die sich daraus ergebenden Vollzugsprobleme und die – teilweise dadurch bedingte – geänderte Situation in der Abfallwirtschaft haben zu einer neuen Situation geführt. Betroffen davon sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, somit auch die Hansestadt Rostock.

 

Oberstes Ziel ist es, eine bundeseinheitliche Regelung für die Anforderungen an die Entsorgung von Siedlungsabfällen sicherzustellen und unter Beachtung der regionalen Besonderheiten so umzusetzen, dass das Wohl der Allgemeinheit, also auch Lebensqualität am Wohnsitz, nicht beeinträchtigt wird.

 

Zur Erreichung der Ziele sollen nicht vermeidbare Abfälle soweit wie möglich verwertet, der Schadstoffgehalt der Abfälle so gering wie möglich gehalten und eine umweltverträgliche Behandlung und Ablagerung der nicht verwertbaren Abfälle sichergestellt werden.

 

Die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung –AbfAblV-) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), die die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) insoweit ersetzt, schreibt vor, dass seit dem 1. Juni 2005 Siedlungsabfälle entsprechend ihren Anforderungen behandelt und beseitigt werden. Die Abfallablagerungsverordnung enthält u. a. Anforderungen an die Ablagerungsfähigkeit der Abfälle aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, um diese als Alternative zu thermischen Verfahren zuzulassen. Weiterhin wurden mit der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen -30. BlmSchV- Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Form immissionsschutzrechtlicher Regelungen festgelegt. Ohne Absenkung des Umweltstandards wurden somit die Verfahrensvielfalt erweitert, die Entscheidungsmöglichkeiten der örE wesentlich erhöht und Bedingungen geschaffen, die aufgrund des Konkurrierens einer Vielzahl von Abfallbehandlungsverfahren kostensenkend wirken sollen.

 

Die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung –DepV-) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2190) enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb und Stilllegung sowie für die Nachsorge von Deponien und Langzeitlager.

 

Nach mehrjähriger Beratung ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 12.07.2006 die neue Verordnung (Nr. 1013/2006) über die Verbringung von Abfällen ist am 15.07.2006 in Kraft getreten. Sie gilt für die Praxis ab 12.07.2007. Die neue Verordnung gibt die Möglichkeit, den Export von Abfällen zu verhindern, wenn unsere hohen Entsorgungsstandards durch niedrige Anforderungen im Ausland unterlaufen werden. Außerdem besteht nun Planungssicherheit für den Restmüll aus privaten Haushalten, da er nicht mehr dem freien Warenverkehr unterliegt.

 

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.Juli 2006 (BGBl. I S. 1619), zum 01. Januar 2003 wurde eine Regelung zur Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen geschaffen.

Am 24. März 2005 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz –ElektroG-) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten werden Pflichten zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für die Elektro- und Elektronikgeräte übertragen. Die pflichten betreffen das Produktdesign der Geräte, die Entsorgung der Altgeräte sowie die organisatorische Aufgabe, wie die Registrierung bei der zuständigen Behörde, die Garantiestellung, bestimmte Meldepflichten etc. Verbraucher und Verbraucherinnen können ab dem 24. März 2006 ihre Altgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.

 

Im Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz M–V (AbfAlG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1997 (GVOBl. M-V S. 43) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.Mai 2006 (GVOBl. M-V  S. 194) ist die Kreislaufwirtschaft auf Landesebene in Mecklenburg–Vorpommern geregelt.

 

Seit dem 17.09.2002 ist in Mecklenburg–Vorpommern der Abfallwirtschaftsplan in Kraft. Gemäß Abfallwirtschaftsplan werden die Grundsätze der Abfallpolitik wie folgt bestimmt:

 

1.    Abfallvermeidung

2.    Förderung der Kreislaufwirtschaft

3.    Deregulierung der Abfallwirtschaftsplanung

4.    Förderung dezentraler Strukturen

5.    Gebührensenkung durch Wettbewerb der Technologien und Anlagen

6.    Förderung alternativer Abfallbehandlungsverfahren

7.    Verbindung von Abfallwirtschaft und Energiewirtschaft

8.    Wertschöpfung innerhalb des Landes.

 

Die Bestimmung in Nummer 1.2.3.5, 1.2.3.6 und 1.2.3.7. des Abfallwirtschaftsplanes Mecklenburg-Vorpommern, wonach sich die Beseitigungspflichtigen außer bei gefährlichen Abfällen der Deponien und Abfallbehandlungsanlagen in Mecklenburg–Vorpommern zu bedienen haben, wird durch die Landesverordnung über die Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplanes Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsplan-Verbindlichkeitslandesverordnung - AWPLVO M-V) mit Wirkung vom 19.10.2002 für verbindlich erklärt. Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen hat sich eine differenzierte Infrastruktur für die Siedlungsabfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (Anlage 1).

 

Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für 2007 angezeigt.

 

Die Hansestadt Rostock hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallwirtschaft für ihren Zuständigkeitsbereich in der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung –AbfS-, in der Fassung vom 21.12.2005 ) sowie auf der Grundlage des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Rostock (Beschluss-Nr. 0807/02-BV vom 02.04.2003) und der vorgenannten abfallwirtschaftlichen Vorschriften geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Bevölkerungsentwicklung

 

Neben den bekannten Größen - Flächenausdehnung, Wirtschaftsstruktur - ist die Bevölkerungsstruktur und -entwicklung ein maßgebender Faktor nicht nur zur Beschreibung des Entsorgungsgebietes, sondern auch als Bemessungsgrundlage für die aus privaten Haushalten stammenden Abfallmengen. Insbesondere fließen in die abfallwirtschaftliche Planung Größen wie:

·       Einwohnerzahl;

·       Einwohnerdichte

ein.

In der Hansestadt Rostock leben (Stand: 31.12.2005) 199.288 Einwohner (Statistisches Landesamt M-V). Das ergibt im Verhältnis zu der Gesamtfläche eine Einwohnerdichte von ca. 1.100 E/km2 . Die Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 74 E/km2 (Statistisches Landesamt M-V Bevölkerungstand 31.12.2004).

Im Gegensatz zu den Landkreisen hatte die Hansestadt Rostock in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang. Zurückzuführen ist dieser Trend vorrangig auf eine ”Einwohnerabwanderung” in das unmittelbare Umland.

 

Bilanz-/Konzeptjahr

2005

2010

2015

Einwohner (Einwohnermelderegister der HRO)

197.2181)

196.9973)

191.7023)

Einwohner            (Statistisches Landesamt M-V)

199.2882)

194.5574)

196.5934)

 

1): Einwohnermelderegister der HRO; Stand: 31.12.2005

2): Statistisches Landesamt M-V; Stand: 31.12.2005

3): Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK (Bevölkerungsprognose des Wirtschaftsinstitutes für 

     Marktforschung, Evaluation und Strukturentwicklung –WIMES-  August  2005)

4): Statistisches Landesamt M-V; (Statistische Berichte, Bevölkerungsentwicklung bis 2020 Kreisfreie Stadt  

      Rostock –Basisjahr 2002- Mai 2005) 


4. Bestandsaufnahme 2005

4.1 Entsorgungsstrukturen

 

Mit der Bestandsaufnahme werden die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Entsorgungsregion erfasst, die zugleich den derzeit erreichten Stand und damit das Niveau der kommunalen Abfallwirtschaft widerspiegeln. Für das zurückliegende Bilanzjahr 2005 werden insbesondere folgende Punkte untersucht:

·       Entsorgungsstrukturen

·       Abfallmengen

·       Stoffstrommanagement.

 

Die Entsorgungsstruktur eines Gebietes wird  durch folgende Kenngrößen beschrieben:

·       Umfang der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung

·        - vom örE beauftragte Entsorgungsunternehmen (”Beauftragter Dritter”)

·        - zugelassene und aufgestellte Abfallbehälter, einschl. Entsorgungsrhythmus

·        - Bemessungsgrundlage der Abfallgebühren

·        - Recyclinghöfe

·        - Systeme und Stelldichte für Wertstoffbehälter

·         Abfallentsorgungsanlagen.

 

 

Tab. 1: Beauftragte Dritte

Abfallart

Beauftragter Dritter

Haus- u. Geschäftsmüll, Bioabfälle;  )

Sammlung/ Transport

·      Stadtentsorgung Rostock GmbH

 

Sperrmüll, Kühlgeräte;

Sammlung/Transport

·      Stadtentsorgung Rostock GmbH

Sperrmüll; 

Sortierung/ Verwertung

·      Stadtentsorgung Rostock GmbH

Problemabfälle

·      Nehlsen-Plump Ost GmbH

Elektro- und Elektronikschrott

Verwertung

·        SRR Recycling GmbH (Vertragsende 23.03.2006)

Leichtverpackungen (LVP)

 

Sammlung/Transport

·      Stadtentsorgung Rostock GmbH

 

Leichtverpackungen (LVP)

 

Verwertung

·        SULO Nord-Ost GmbH ab 01.10.2006 

         (ehem.  Cleanaway Ost GmbH)                                 

Altpapier, Textilien, Glas;

 

Sammlung/Transport/ Verwertung

·        SULO Nord-Ost GmbH ab 01.10.2006

         (ehem. Cleanaway Ost GmbH) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 2: Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung

Merkmal

Umsetzung in der Hansestadt Rostock

Haus- u. Geschäftsmüllerfassung (AzB):

 

Zugelassene Abfallbehälter

 80 l-; 120 l-; 240 l-; 1.100 l-MGB; 70 l Abfallsack (nur zusätzlich)

Richtwert für Vorhaltevolumen

15 l/EW und Woche

Abfuhrrhythmus

wöchentlich; 2x-wöchentlich; 14-täglich; 28-täglich;

Erfassung verwertbarer Abfälle aus Haushalten (AzV):

 

Papier/Pappe/Kartonagen

 

·     Holsystem: Blaue Wertstoffbehälter (120l-; 240 l-; 1.100 l-MGB)

·     Bringsystem:  Einkammercontainer; Unterflurcontainer,

                             Recyclinghöfe

Glas (farbsortiert)

·     Bringsystem: Depotcontainer, Unterflurcontainer,

                            Recyclinghöfe

Leichtverpackungen

·     Holsystem: Gelbe Wertstoffbehälter  (120l-; 240 l-; 1.100 l-MGB),

                         Gelber Sack

·     Bringsystem: Recyclinghöfe

Bioabfälle

 

·     Holsystem: Braune Tonne (120l-; 240 l-MGB)

·     Abfuhrrhythmus: April – November ; wöchentlich

                                 Dezember-März; 14-täglich

Grünschnitt

·     Bringsystem: Recyclinghöfe; Kompostwerk Parkentin

·     Holsystem: auf Abruf, 120 l Laubsack (nur zusätzlich), Containerbestellung (im Frühjahr und Herbst)

Textilien

·      Bringsystem: Recyclinghöfe; Altkleidercontainer

·      gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen (Sacksammlung)

Problemabfälle

 

·     Bringsystem:  Recyclinghöfe; Apotheken; div. Vertriebsstellen,

Sperrmüllerfassung, inkl. Kühlge-räte, Metall- und E-Schrott

·     Holsystem: Bedarfsabfuhr (Servicetelefon/Internet)

·     Bringsystem: Recyclinghöfe

 

Altbatteriesammlung

 ·    Bringsystem: Recyclinghöfe und Einzelhandel 

  

CD  Recycling (Modellprojekt)

·     Bringsystem: Recyclinghöfe

 

Anzahl und Standort der Recycling-

höfe

 

4 = Lütten-Klein, Dierkow, Südstadt, Reutershagen

Art der Gebührenbemessung

Volumenbezogene Entleerungsgebühr (Beseitigungsgebühr) und einwohnerbezogener Nebenkostenanteil (Verwertungsgebühr)

Stelldichte Depotcontainer

 

ca. 600 Einwohner pro Sammelsystem für Glas

Abfallberatung

in das Aufgabengebiet der MitarbeiterInnen des Umweltamtes integriert

 

 

 

Nachstehend sind die Abfallentsorgungsanlagen aufgeführt, die in der Entsorgungsregion betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere:

·         Aufbereitungs- und Sortieranlagen

·         Verwertungs- und Entsorgungsanlagen

·         Anlagen zur Schadstoffaufbereitung/ Schadstoffzwischenlager.

 

Tab 3: Abfallentsorgungsanlagen in der Hansestadt Rostock

 

Abfallentsorgungsanlage

Standort

Anzahl

Sortieranlage für  DSD – Material

Rostock

1

Sortieranlage für PPK (Papier/Pappe/Karton)

Rostock

1

Anlage zur Aufbereitung von Papier u. Pappe

Rostock

1

Anlage zum Sortieren von Gewerbeabfall, Sperrmüll

Rostock

1

Bauabfallbehandlungsanlagen

Rostock

5

Anlage zur Behandlung von PET-Abfällen

Rostock

1

Trockenaufbereitungsanlage für Kunststoffe

Rostock

1

Anlage zur Behandlung von E-Schrott

Rostock

1

Anlage zur Behandlung von Kühlgeräten einschließlich E-Schrott

Rostock

1

Mechanisch-biologische  Abfallbehandlungsanlage

Rostock

1

Kompostierungsanlagen

Parkentin*

1

Altautoverwertungsanlagen

Rostock

3

Anlagen zur Lagerung, Zerkleinerung,  Umschlag von Schrott

Rostock

6

CPB für besonders überwachungsbedürftige Abfälle

Rostock

2

Zwischenlager für gemischte Bau- u. Abbruchabfälle

Rostock

3

Zwischenlager für Kühlgeräte

Rostock

1

Zwischenlager für Altöl

Rostock

1

Zwischenlager für Batterien

Rostock

1

Zwischenlager für Altreifen

Rostock

2

Zwischenlager für besonders überwachungsbedürftige Abfälle

Rostock

4

* Standort ist im Landkreis Bad Doberan                Angaben: Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie M-V  07/2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2.Abfallbilanz 2005

In der Abfallbilanz 2005 wurden lediglich die Abfälle berücksichtigt, für die eine Überlassungspflicht gemäß § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG an die Hansestadt Rostock besteht. Abfälle, die gemäß Satzung ausgeschlossen sind (Ausschlussliste) werden nicht berücksichtigt.

Zu der aktuellen Bilanz von 2005 wurde zusätzlich die Bilanz des Jahres 2004 aufgenommen. Diese Gegenüberstellung ermöglicht es, Tendenzen und Trendentwicklungen wiederzugeben und ist damit ein wichtiger Anhaltspunkt für die Prognose der zukünftig im Hansestadt Rostock anfallenden Abfallmengen.

Die Darstellung der in der Hansestadt Rostock angefallenen Abfallmengen unterteilt sich nach Abfällen zur Beseitigung (AzB) und den einer Verwertung bzw. gesonderten Schadstoffentsorgung zugeführten Abfälle zur Verwertung (AzV).

 

Abfälle im Sinne des KrW-/AbfG sind alle bewegliche Sachen, die unter die in Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Abs. 1 KrW-/AbfG).

 

Das Abfallpotential Abfälle betrug in der Hansestadt Rostock 2005 rd. 111.500 t. Davon stammen rd.106.700 t aus privaten Haushalten und rd. 4.800 t aus anderen Herkunftsbereichen (s. Tab. 4).

 

Die rd. 4.800 t Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wurden in einer Bodenaufbereitungsanlage stofflich verwertet.

 

Von den rd. 106.700 t Abfällen aus privaten Haushalten wurden rd. 64.300 t verwertet und rd. 47.200 t beseitigt (. 19.400 t direkt auf der Deponie Grimmen und rd. 19.400 t in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage der EVG). Das bedeutet, das rd. 58 % der Abfälle aus privaten Haushalten einer stofflichen Verwertung zugeführt und 42 % als Abfall zur Beseitigung entsorgt wurden.

 

Das spezifische pro Kopf Aufkommen in der Hansestadt Rostock beträgt für Haus- und Geschäftsmüll ca. 237 kg/E*a und beim Sperrmüll 77 kg/E*a. Der Durchschnitt in M-V beträgt 193 kg/E*a für Haus- und Geschäftsmüll und 42 kg/E*a für Sperrmüll.

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die vorstehenden Zahlen detailliert dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 4 : Vergleich der Abfallbilanzen 2004/2005 –Aufschlüsselung nach Herkunftsbe- 

              reichen

 

 

Abfallart

Aufkommen [t/a]

Lfd. Nr.

EAK

Private Haushaltungen

andere Herkunfts-bereiche

 

Nummer

Bezeichnung

2004

2005

2004

2005

1

200101

Papier und Pappe

15.831

16.057

 

 

2

200102

Glas

4.503

4.138

 

 

3

200105

Leichtverpackungen (Weißblech, Aluminium, Verbunde)

5.744

5.847

 

 

4

200104

andere Metalle (Fe-Schrott, NE-Schrott)

414

349

 

 

5

200108

org., kompostierb. Küchenabfälle, getr. eingesammelte Fraktionen

8.589

8.310

 

 

6

200110/200111

Bekleidung/Textilien

471

490

 

 

7

200112-22

200127-34

Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Lösemittel,  Säuren, Lauge, Batterien, usw.

114

109

 

 

8

200123*

Gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten (z.B.Kühlgeräte, Gefriergeräte)

160

145

 

 

9

200135*/200136

Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte

560

522

 

 

10

200 201

Kompostierbare Abfälle

8.091

8.160

 

 

11

200301

Gemischte Siedlungsabfälle

 

 

 

 

 

 

·      Haus- und Geschäftsmüll

47.490

47.177

 

 

 

 

·      Sperrmüll

16.818

15.402

 

 

12

200 302

Marktabfälle

0

0

 

 

13

200303

Straßenreinigungsabfälle (incl. Papierkörbe)

 

 

4.668

4.818

 

 

Gesamtsumme

108.785

106.706

4.668

4.818

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 5: Abfallbilanz 2005 – Aufschlüsselung nach Verwertung und Beseitigung

 

 

Abfallart

Aufkommen [t/a]

Lfd. Nr.

EAK

Nummer       Bezeichnung

Abfallaufkommen gesamt

Verwertung

Beseitigung

 

1

200101

Papier und Pappe

16.057

16.057

 

 

2

200102

Glas

4.138

4.138

 

 

3

200105

Leichtverpackungen (Weißblech, Aluminium, Verbunde)

5.847

5.847

 

 

4

200104

andere Metalle (Fe-Schrott, NE-Schrott)

349

349

 

 

5

200108

org., kompostierb. Küchenabfälle, getr. eingesammelte Fraktionen

8.310

8.310

 

 

6

200110/200111

Bekleidung/Textilien

490

490

 

 

7

200112-22  

200127-34   

Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Lösemittel,, Säuren, Laugen, Batterien, usw.

109

109

 

 

8

200123*

Gebrauchte Geräte, die FCKWs enthalten (z.B. Kühlgeräte, Gefriergeräte)

145

145

 

 

9

200135*/200136

Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte

522

522

 

 

10

200 201

Kompostierbare Abfälle

8.160

8.160

 

 

11

200301

Gemischte Siedlungsabfälle

 

 

 

 

 

 

·      Haus- und Geschäftsmüll

47.177

 

*47.177

 

 

 

·      Sperrmüll

15.402

15.402

 

 

12

200 302

Marktabfälle

0

 

 

 

13

200303

Straßenreinigungsabfälle

4.818

4.818

 

 

 

 

Gesamtsumme

111.524

64.347

47.177

 

 

 

Prozentualer Anteil

100%

57,7%

42,3%

 

* ca. 19.400 t Deponierung und  ca. 27.800 t mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA)   

 

 

4.3  Auswirkungen der Abfallwirtschaft auf den Klimaschutz

 

Durch die Reduzierung der Mengen des deponierten Abfalls von 1995 bis 2005 um 82% ergibt sich eine Verminderung der durch die Abfallwirtschaft zu verantwortenden Emissionen klimaschädlicher Gase von 60.000 t auf 15.000 t Kohlendioxidäquivalent pro Jahr. Im Jahre 2005 war die RABA erst ein halbes Jahr in Betrieb. Für 2006 sind daher erneut deutliche Umweltentlastungen vorprogrammiert.

 

 

 

4.4 Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2005

 

Die folgenden aufgeführten Kosten beziehen sich weitestgehend auf die für die Erfassung/ Ver-wertung/ Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im Jahr 2005 benötigten und damit gebührenrelevanten Aufwendungen. Für die Darstellung der Entsorgungskosten wurde die Aufteilung der Kostenpositionen entsprechend dem von der zuständigen Landesbehörde, dem LUNG M-V, herausgegeben Erhebungsbogen zur Abfallbilanz für 2005 gewählt. Die dargestellten Kosten sind die ermittelten Kosten auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung.

 

Tab. 6: Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2005

 

 

Kosten nach Aktivitäten

2005

Kosten [T€]

1. Einsammlung

 

1.1 Hausmüll- und Geschäftmüll

4.515,3

1.2 Sperrmüll

1.270,2

1.3 Bioabfall/Grünschnitt

1.092,3

1.4 Elektro- und Elektronikschrott

           (E-Herde, Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, sonstiger E-Schrott)

 

25,5

1.5 Altpapier

390,3

1.6 Schrott

20,4

2. Umschlag und Ferntransport

766,4

3. Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung

3.565,2

4. Thermische Restabfallbehandlung

-

5. Deponierung (Haus- und Geschäftsmüll)

806,3

6. Kompostierung/Vergärung (Bioabfall/Grünschnitt)

1.905,8

7. Vorbehandlung/ Verwertung/Entsorgung

 

7.1 Elektro- und Elektronikschrott

115,0

7.2  Kühlgeräte (inkl. Einsammlung)

160,9

7.3 Sperrmüll

1.682,1

7.4 Altpapier

610,5

      7.5 Sonderabfälle (Kleinmengen)

56,8

  8. Wertstoff-/Recyclinghöfe (Betreibung)

400,1

  9. Abfallberatung

50,9

10. Öffentlichkeitsarbeit

62,4

11. Gebühreneinzug/Widerspruchsbearbeitung

442,4

Gesamtkosten

17.938,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Abfallmengenprognose

5.1 Grundlagen

 

Der Prognosezeitraum wird durch das geltende Landesrecht, dem Abfallwirtschafts- und Alt-lastengesetz (§9) mit 10 Jahren festgelegt - ausgehend vom Konzeptjahr 2005 also bis zum Jahr 2015. Dabei erfolgt eine Unterteilung des Prognosezeitraumes in die Teilabschnitte:

 

1.       Prognose für das Jahr 2010

2.   Prognose für das Jahr 2015.

 

Die im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Trendentwicklungen bilden einen ersten Ansatz für die zu erstellende Abfallmengenprognose.

Darüber hinaus ist eine ganzheitliche Betrachtung der wesentlichen Faktoren notwendig, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Abfallmengenentwicklung haben. Das bedeutet, dass neben der reinen abfallwirtschaftlichen Mengenbetrachtung auch folgende Untersuchungsfelder in die Recherche einzubeziehen sind:

·       Einwohnerzahl Þ Entwicklung hat entscheidenden Einfluss auf die Abfallmengen (Quantität) aus den privaten Haushalten (Haus-/ Sperrmüll)

·       soziales Umfeld (z.B. Erwerbsquote, Altersstruktur, Infrastruktur) Þ Einflussgröße, die sich v.a. im Hinblick auf die Zusammensetzung der Abfälle (Qualität) aus den privaten Haushalten auswirkt (Hausmüll)

·       Wirtschaft Þ ausschlaggebend für die Bestimmung der Gewerbeabfälle und Bauabfälle

·       Rechtsvorschriften Þ können, analog der Umsetzung des KrW-/ AbfG, zu einer Umstrukturierung in der Abfallwirtschaft führen (alle Abfallarten)

·       Sammelsysteme Þ Überprüfung zum Stand und der Erweiterungsfähigkeit der vorhandenen Erfassungssysteme, Optimierung der Bringsysteme für Papier und Glas

·       Entsorgungsanlagen Þ Art und Anforderungen, z.B. an den INPUT (alle Abfallarten)

·       Entsorgungsrhythmen Þ unter Beachtung Transportoptimierung bzw. Auswirkungen der VerpackV

 

Darüber hinaus werden für die Prognose der zukünftig zu erwartenden Abfallmengen die in den letzen Jahren durchgeführten analytischen Untersuchungen herangezogen. Dies sind:

·       Hausmüllsortieranalysen (1994/1995, 1997,1998 u. 2002)

·       Sperrmüllsortieranalyse (1996)

·       Gewerbeabfallsichtungen (1995)

·       Altpapieranalyse (2003)

 

5.2 Prognoseansätze

 

Die Prognose der Haus- und Geschäftsmüll- und Sperrmüllmengen, einschließlich der hieraus separat abschöpfbaren verwertbaren Anteile, erfolgt einwohnerbezogen.

Ausgangspunkt ist das Abfallpotential, das sich aus der Summe der separat erfassten bzw. erfassbaren AzV und den abgelagerten AzB ergibt. In welchem Umfang die enthaltenen verwertbaren Abfälle vom Potential abgeschöpft werden, spiegelt sich in der Erfassungsquote wieder, die es durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise

·       Optimierung der Getrennterfassungssysteme vor Ort (Angebotsvielfalt)

·       Verbesserung der Qualität der Erfassungssysteme (Standort, Systempflege)

·       Nachsortierung

·       Intensivierung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen (Medienarbeit, Abfallberatung)

kontinuierlich zu erhöhen gilt.

 

Relevante Tendenzen, die sich auf das Aufkommen der einzelnen Abfallarten im Prognosezeitraum bis 2015 auswirken, sind nachstehend zusammengefasst (s. Tab. 7). Hierin aufgeführt sind zum einen die zu erwartenden Tendenzen in der Mengenentwicklung als auch die hierfür verantwortlichen Ursachen, teilweise auch in Form zukünftig umzusetzender Maßnahmen.

 

 

5.3 Prognosedaten

 

Wie sich die in Tab. 7 zusammengefassten Tendenzen in den zukünftig zu entsorgenden Mengen widerspiegeln, zeigen die nachstehenden Tabellen 8 und 9. Diese Tabellen enthalten ausschließlich Angaben zu den Abfällen, für die der einwohnerspezifische Ansatz gilt, also dem Haus- und Geschäftsmüll und Sperrmüll.

Bei der Zusammenstellung der Prognosedaten wurden lediglich die Abfälle berücksichtigt, für die seitens der Hansestadt Rostock die Entsorgungspflicht besteht. Alle anderen Abfälle sind nicht zu berücksichtigen, da sie gemäß Abfallsatzung der Hansestadt  Rostock von der Entsorgung ausgeschlossen sind oder ausgeschlossen wurden.

 

Tabelle 7: Prognoseansätze

Abfallart

Tendenz

Begründung

Abfallaufkommen

Reduzierung des Potentials

- Erhöhung des Anteils verwertbarer Abfälle (AzV)

- Reduzierung des Anteils nichtverwertbarer Abfälle

- Bevölkerungsentwicklung

- Pfandpflichten aus der VerpackV

Abfälle zur Beseitigung

Haus-/Geschäftsmüll

Reduzierung zu ent-sorgender Abfälle zur Beseitigung

- höhere Abschöpfung der enthaltenen AzV

- Reduzierung des Ascheanteils (Umstellung der Heiz-  

   systeme)

- Wegfall der 2xwöchentlichen Entleerung in Gebieten 

   mit überwiegender 1-2 Hausbebauung

 

Abfälle zur Verwertung

(PPK, LVP, Glas, Bio-abfälle)

Erhöhung der Erfas-sungsquote für Abfälle zur Verwertung

bedarfgerechte Bereitstellung des Behältervolumens bei 14tägiger Entsorgung (außer in Großwohnanlagen)

- haushaltsnahe Erfassung für LVP und Bioabfälle

- haushaltsnahe Erfassung und optimiertes Bringsystem

   für PPK

- Attraktivität der Erfassungssysteme steigt durch Einsatz  

   lärmgeminderter Container für Glas im Bringsystem, 

   Unterflursammelsysteme für städtebaulich sensible 

   Gebiete

- Öffentlichkeitsarbeit

- Systembetreiber gem. § 6 Abs. 3 VerpackV sowie

  Selbstentsorgersysteme lt. VerpackV

Sperrmüll

Reduzierung des Potentials

- Verringerung des spezifischen Gewichtes

- Abschöpfung des Potentials

- Nutzung der Brauchbar

- soziale Kaufhäuser

Garten-/Parkabfälle (Abfälle zur Verwertung)

keine wesentlichen Änderungen

- keine gegenläufigen Tendenzen erkennbar

 

Erhöhung der Erfassungsquote für Abfälle zur Verwertung

- Abschöpfung der verwertbaren Abfälle durch Nach-

   sortierung

 

Reduzierung zu entsorgender Abfälle zur Beseitigung

- Folge der Erhöhung der Erfassungsquote und damit der  

   separat erfassten Abfälle zur Verwertung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 8: Prognose der Abfälle der Hansestadt Rostock für das Jahr 2010 Aufschlüsse-

             lung nach Verwertung und überlassungspflichtig

 

 

Abfallart

Abfallaufkommen

Lfd. Nr.

EAK

gesamt

Verwertung

(Abfälle zur Verwertung)

überlassungspflichtig

(Abfälle zur Beseitigung)

 

Nummer

Bezeichnung

in [t/a]

in [t/a]

in [t/a]

1

200101

Papier und Pappe

15.700

15.700

 

2

200102

Glas

4.300

4 .300

 

3

200105

Leichtverpackungen (Weißblech, Aluminium, Verbunde)

5.700

5.700

 

4

200104

andere Metalle

400

400

 

5

200108

org., kompostierb. Küchenabfälle, getr. eingesammelte Fraktionen

8.000

8.000

 

6

200110/200111

Bekleidung/Textilien

490

490

 

7

200112-22

200127-34

Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Lösemittel,, Säuren, Laugen, Batterien, usw.

110

110

 

8

200135*/200136

200123*

Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte einschl. gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten

800

800

 

9

200 201

Kompostierbare Abfälle

7.600

7.600

 

10

200301

Gemischte Siedlungsabfälle

 

 

 

 

 

·      Haus- und Geschäftsmüll

51.000 ± 10%

 

51.000 ± 10% 

 

 

·      Sperrmüll

15.300

15.300

 

11

200303

Straßenreinigungsabfälle (incl. Papierkörbe)

5.150

5.150

 

 

 

Gesamtsumme

114.550

63.550

51.000

Anmerkung: Ohne Berücksichtigung einer Abfallmengenprognose für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie  

                     gemischte Siedlungsabfälle (Sortierreste aus Sortieranlagen EAK-Nr. 200301) aus anderen   

                     Herkunftsbereichen, die nicht verwertet werden und die als Abfall zur Beseitigung an die 

                     Hansestadt Rostock zu überlassen sind.

         

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind:  Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten,

                                                           die in Kapitel 20 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

                                                          (AVV) aufgeführt sind, insbesondere:

a)       gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfälle aus privaten

       Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung

        ähnlich sind, sowie

b)       Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme der in § 2 Nr. 2 Gewerbeabfallverordnung genannten Abfälle.

 

Bei der Ermittlung der Prognosedaten wurden die abfallwirtschaftlichen Bilanzen der Jahre 2002 – 2005  zugrunde gelegt. Im Bereich der Umsetzung des ElektroG ist der Prognoseansatz entsprechend der Vorgabe von 4 kg/EW  dargestellt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 9: Prognose der Abfälle der Hansestadt Rostock für das Jahr 2015 Aufschlüsse-

             lung nach Verwertung und überlassungspflichtig

 

 

Abfallart

Abfallaufkommen

Lfd. Nr.

EAK-

gesamt

Verwertung                (Abfälle zur Verwertung)

Überlassungspflichtig

(Abfälle zur Beseitigung)

 

Nummer

Bezeichnung

in [t/a]

in [t/a]

in [t/a]

1

200101

Papier und Pappe

15.800

15.800

 

2

200102

Glas

4.400

4.400

 

3

200105

Leichtverpackungen (Weißblech, Aluminium, Verbunde)

5.800

5.800

 

4

200104

andere Metalle

400

400

 

5

200108

org., kompostierb. Küchenabfälle, getr. Eingesammelte Fraktionen

8.100

8.100

 

6

200110/200111

Bekleidung/Textilien

500

500

 

7

200112-22

200127-34

Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Lösemittel, Säuren, Laugen, Batterien, usw.

110

110

 

8

200135/200136*

200123*

Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, einschl. gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten

800

800

 

9

200 201

Kompostierbare Abfälle

7.700

7.700

 

10

200301

Gemischte Siedlungsabfälle

 

 

 

 

 

·      Haus- und Geschäftsmüll

51.000 ± 10%  

 

51.000 ± 10%

 

 

·      Sperrmüll

15.500

15.500

 

11

200303

Straßenreinigungsabfälle (incl. Papierkörbe)

5.200

5.200

 

 

 

Gesamtsumme

115.310

64.310

51.000

 

Anmerkung: Ohne Berücksichtigung einer Abfallmengenprognose für gewerbliche Siedlungsabfälle

                     sowie gemischte Siedlungsabfälle (Sortierreste aus Sortieranlagen EAK-Nr. 200301) 

                     aus anderen Herkunftsbereichen, die nicht verwertet werden und die als Abfall zur

                     Beseitigung an die Hansestadt Rostock zu überlassen sind.

         

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind:  Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten,

                                                          die in Kapitel 20 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

                                                          (AVV) aufgeführt sind, insbesondere:

a)       gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfälle aus privaten  

        Haushaltungen auf  Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung

        ähnlich sind, sowie

                                                          b )   Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme der in

                                                                 § 2 Nr. 2 Gewerbeabfallverordnung genannten Abfälle.

 

Bei der Ermittlung der Prognosedaten wurden die abfallwirtschaftlichen Bilanzen der Jahre 2002 – 2005  zugrunde gelegt. Im Bereich der Umsetzung des ElektroG ist der Prognoseansatz entsprechend  der Vorgabe von 4 kg/Ew dargestellt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um die Kriterien der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) einhalten zu können, sind ab dem Jahr 2005 alle Abfälle vorzubehandeln und dürfen nicht unvorbehandelt deponiert werden. Ab 01.06.2005 werden die verbleibenden ca. 42 %, die keiner direkten stofflichen Verwertung zugeführt werden,  mechanisch-biologisch oder thermisch vorbehandelt.

 

In den Prognosen wurden die Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nicht berücksichtigt. Es ist nicht absehbar, welche Abfälle zur Beseitigung der Hansestadt letztendlich überlassen werden. Da der Abfallerzeuger nachweisen muss, dass die anfallenden Abfälle zur Beseitigung nicht verwertbar sind und die Abfallvorbehandlung als Verwertungsmaßnahme einzustufen ist, werden voraussichtlich keine Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen überlassen. Für einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist es ein nicht kalkulierbares Risiko für diese Abfallarten Entsorgungsanlagen vorzuhalten.

 

Am 01. Januar 2003 trat die am 13.06.2002 im Bundestag verabschiedete Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung müssen Gewerbebetriebe künftig die Abfallfraktionen Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle und biologische abbaubare Abfälle getrennt halten und einer Verwertung zuführen. Bei Bau- und Abbruchabfällen gilt dies für die Abfallfraktionen Glas, Kunststoff, Metalle und mineralische Abfälle (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik).

 

Sollte dem Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen eine Getrennthaltung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann er die Abfallfraktionen auch gemischt erfassen, wenn er dieses Abfallgemisch dann einer Vorbehandlungsanlage zuführt, in der die einzelnen Abfallfraktionen in weitgehend gleicher Menge und stofflicher Reinheit wieder aussortiert und einer Verwertung zugeführt werden.

 

Abfälle, die nicht verwertet werden, haben die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Hansestadt Rostock) zu überlassen. Dazu haben die Gewerbebetriebe einen Restabfallbehälter entsprechend der kommunalen Abfallsatzung in angemessenem Umfang zu nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2007

 

 

Tab. 10: Abfallentsorgungskosten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2007

 

 

Kosten nach Aktivitäten

2007

           (kalkulierte Kosten)

Kosten [T€]

1. Einsammlung

 

1.1 Hausmüll- und Geschäftmüll

4.658,0

1.2 Sperrmüll

1.325,2

1.3 Bioabfall/Grünschnitt

1.135,2

1.4 Elektro- und Elektronikschrott

           (E-Herde, Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, sonstiger E-Schrott

              incl. Kühlgeräte)

38,0

1.5 Altpapier

46,4

1.6 Schrott

20,8

2. Umschlag und Ferntransport

0

3. Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung

6.151,7

4. Thermische Restabfallbehandlung

-

5. Deponierung (Haus- und Geschäftsmüll)

-

6. Kompostierung/Vergärung (Bioabfall/Grünschnitt)

1.939,8

7. Vorbehandlung/ Verwertung/Entsorgung

0

7.1 Elektro- und Elektronikschrott

-

7.2  Kühlgeräte

-

7.3 Sperrmüll

1.712,2

7.4 Altpapier

in Pkt. 1.5 enthalten

      7.5 Sonderabfälle (Kleinmengen)

40,0

  8. Wertstoff-/Recyclinghöfe (Betreibung)

406,6

  9. Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten  

765,1

Gesamtkosten

 

18.239,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Entwicklung der Abfallwirtschaft

6.1 Entsorgungsstrategien und -maßnahmen

 

Ausgangspunkt für die zu wählenden Strategien, durch die die Entsorgungssicherheit in der Hansestadt Rostock auch langfristig ermöglicht werden soll, bilden die vorangestellten Abfallmengenprognosen.

 

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, auf welchem Wege sich die gesetzlichen Forderungen, insbesondere aus dem geltenden Landesrecht heraus, für die Entsorgung der zu überlassenen Abfälle aus der Hansestadt Rostock realisieren lassen.

 

 

6.2. Abgrenzung Verwertung und Beseitigung unter Beachtung der abfallrechtlichen Zuständigkeiten der Hansestadt Rostock als große kreisangehörige Stadt nach der Funktionalreform 2009

 

Die Realisation der Restabfallbehandlung erfolgt in einem zweistufigen Konzept [Erster Nachtrag zu dem Entsorgungsvertrag 29.01.2004]. Die Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA) wurde als 1. Stufe vorgezogen und ist 2005 in Betrieb gegangen.

Die MBA erzeugt im Wesentlichen Ersatzbrennstoff sowie ein gem. Ablagerungs- und Deponieverordnung ablagerungsfähiges Gut. Die ablagerungsfähige Fraktion wird auf Deponien in Mecklenburg-Vorpommern abgelagert, d. h. beseitigt.

Der Ersatzbrennstoff wird z. Z. u. a. im Kraftwerk Jänschwalde in Brandenburg eingesetzt

 

Die Vattenfall Europe wird in Rostock ein Sekundärbrennstoffkraftwerk errichten, für das die MBA der EVG Lieferverpflichtungen übernommen hat. Es ist davon auszugehen, dass dieses Kraftwerk entsprechend den Bedingungen des Europäischen Gerichtshofes für eine Abfallverwertung gestaltet wird.

Die Hansestadt Rostock verfügt über keine Deponie, die für einen wirtschaftlichen Betrieb auf Ablagerungsgut angewiesen ist. Mit der Inbetriebnahme des Sekundärbrennstoffkraftwerks in Rostock ist zu erwarten, dass der größere Teilstrom der Abfälle in die thermische Verwertung gelangt. Damit könnte die Abfallverwertung Hauptzweck der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung sein. Dabei wird mit Hinweis auf den letzten Halbsatz § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG, der die unmittelbare Ener-gierückgewinnung von der stofflichen Verwertung ausschließt, die Ersatzbrennstoffherstellung sogar als stoffliche Verwertung betrachtet.

In einem Verwertungsvorgang ist der Anfall von Abfällen zur Beseitigung möglich [BVerwG 15.06.2000]. Die von der Gewerbeabfallverordnung geforderte Verwertungsquote von mindestens 85 % (§ 5 GewAbfV) gilt nicht für Abfälle aus privaten Haushalten sowie gewerbliche Siedlungsabfälle, die einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden (§ 1 Abs. 1, 4 GewAbfV).

Mit einer Konzeption der Ersatzbrennstoffgewinnung würde die Hansestadt Rostock dem Ziel 2020 des Umweltbundesamtes „Abfallwirtschaft ohne Abfallablagerung“ entsprechen:

Das UBA untersucht daher, wie alle bisher beseitigten Abfälle künftig in eine umweltverträgliche, vollständige und hochwertige Verwertung gelangen können. ... Für die Abfallfraktionen aus Haushalten gibt es beispielsweise zukünftig grundsätzlich folgende Möglichkeiten ... Sie können ... zur Erzeugung einer heizwertreichen Fraktion als Ersatzbrennstoff mechanisch-biologisch behandelt ... werden.“ [Umweltbundesamt 2003 S. 36].

Mit der Regelung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes wird die Abgrenzung „Abfall zur Verwertung“ und „Abfall zur Beseitigung“ zur Klärung der Aufgabenzuständigkeit zwischen Kreisen und großen kreisangehörigen Städten ab 2009 herangezogen. Diese Abgrenzung ist bis heute rechtlich strittig.

Eine einvernehmliche Vereinbarung über die Zuständigkeit der Abfallbehandlung ist nach dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz nur zugunsten der Kreise, nicht zugunsten der großen kreisangehörigen Städte möglich.

Mit der Zuständigkeitsregelung wird keine Zuständigkeit der Kreise für die gesamte Siedlungsabfallbehandlung der großen kreisangehörigen Städten erreicht – in Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits im Jahr 2004 insgesamt 55 % des kommunalen Sperrmülls „Sortieranlagen mit dem Ziel der Verwertung zugeführt.“ [LUNG 2005 S. 17]. Dies gilt auch für die Hansestadt Rostock, wodurch der Sperrmüll bei einer Fortführung der Verwertung im Jahr 2009 nicht in die Zuständigkeit des Kreises gelangen würde.

Die sonstigen der Hansestadt Rostock überlassenen Siedlungsabfälle (Restabfall) werden durch die EVG in der RABA Rostock behandelt. Dabei wird ein Teilstrom der Abfälle zu Sekundärbrennstoffen verarbeitet, ein anderer Teilstrom wird so vorbehandelt, dass er die Grenzwerte für eine Ablagerung einhält. Für die Nutzung der Sekundärbrennstoffe wird durch die Vattenfall Europe ein Sekundärbrennstoffkraftwerk in Rostock errichtet werden. Die Nutzung als Sekundärbrennstoff wird bei Ein-haltung der europarechtlichen Kriterien eine Verwertungsmaßnahme darstellen. Die Herstellung des Sekundärbrennstoffes wäre dann eine (stoffliche) Abfallverwertung. Stellt die Sekundärbrennstofferzeugung den Hauptzweck der RABA dar, wäre eine Verwertung gegeben.

In diesem Falle wäre auch für diese Abfälle weiterhin die Zuständigkeit der Hansestadt Rostock gegeben, so dass die Aufgabenwahrnehmung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unverändert fortgesetzt würde. Lediglich die Aufgabe der unteren Abfallbehörde würde ab 2009 durch den Kreis wahrgenommen.

 

Die Einstufung als Verwertungsanlage setzt für nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassene Abfälle gem. GewAbfV voraus, dass eine Verwertung von mindestens 85 % der Abfälle erfolgt. In diesem Falle wären Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen nicht mehr gegenüber der Hansestadt Rostock andienungspflichtig. Für die der Hansestadt Rostock überlassenen Abfälle gilt die Mindestvorgabe der GewAbfV nicht.

 

6.3 Restabfallbehandlung

 

Seit dem 01.06.2005 ist mit dem Ablaufen der 12-Jährigen Übergangsfrist nach TA-Siedlungsabfall und dem Wirksamwerden der Abfallablagerungsverordnung die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle in Deutschland nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund wurde im Rostocker Überseehafen durch die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG) eine Restabfallbehandlungsanlage (RABA I) gebaut und zum 01.06.2005 in Betrieb genommen. Diese Anlage ist eine mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage in der bis zu 120.000 Tonnen Abfall jährlich behandelt werden können (Anlage 2). Von der Hansestadt Rostock werden 51.000 Tonnen Abfälle (+/-10%) angeliefert. Basis für diese Anlieferung ist der Entsorgungsvertrag aus dem Jahr 1998, der mit erstem Nachtrag vom 29.01.2004 präzisiert wurde (Beschluss 0697/03-BV). Neben der Hansestadt Rostock entsorgen die Landkreise Güstrow, Nordvorpommern und Bad Doberan ihre Abfälle in der RABA I.

 

Laut erstem Nachtrag hat die EVG eine Kombinationsanlage geplant. Bestandteil neben der mechanisch-biologischen Vorbehandlung ist die thermische Verwertung in der RABA II.

 

Mit der Entscheidung von Vattenfall Europe für den Standort Rostock ist langfristig die Verwertung von Sekundärbrennstoffen zu Marktpreisen gesichert. Die derzeitige Auslastung der Gesamtkapazität von 169.000 t/a (Anlage 3) erfolgt zu 70 % durch die EVG Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH und andere ortsansässige Entsorgungsbetriebe.

 

Mit diesem Sekundärbrennstoff-Kraftwerk werden auch Verwertungskapazitäten für Abfälle aus Großbetrieben und sonstigen Anfallstellen geschaffen, die nicht in einer Mechanisch-Biologischen Aufbereitungsanlage verwertet werden können, und derzeit außerhalb des Landes verbracht werden. Für die EVG entfällt durch das Sekundärbrennstoff-Kraftwerk die aufwendige Nachzerkleinerung zu flugfähigem Brennstoff, wie sie das Kraftwerk Jänschwalde fordert. Weiterhin entfallen die aufwendigen Ferntransporte. Alle anderen Anlagenteile der mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlage werden weiterhin benötigt und bleiben im Betrieb.

Zur Optimierung der derzeitigen EVG-Anlage mit Rotte und Brennstoffproduktion ist der Bau einer Vergärungsanlage geplant. Die Vergärungsanlage dient zur Entlastung und Beschleunigung der Rotte und zur Nutzung der biologischen Energie. Weiterhin können derzeitige und zukünftige Abfälle aus der Lebensmittelproduktion und andere organische Abfälle verarbeitet werden. Das in der Vergärungsanlage produzierte Gas kann als Ersatz für Erdgas in der Abluftbehandlung sowie Treibmittel für einen Gasmotor mit Generator genutzt werden. Bei der derzeitigen Entwicklung der Strom- und Gaskosten plant die EVG eine flexible duale Möglichkeit der Nutzung der biologischen Energie, so dass die Vergärung verfahrensoptimal und kosteneffizient den entsprechend veränderten Bedingungen der Energiemärkte begegnen kann. Dieses bedeutet, dass es technisch vorgesehen wird, sowohl die erzeugte elektrische Energie selbst zu nutzen - oder zu verkaufen und den jeweils benötigen Strom einzukaufen. Das gleiche gilt für Gas. Die Handlungsalternativen sind abhängig von den Einkaufs- und Verkaufspreisen am Energiemarkt.

 

Die Hansestadt Rostock verfügt mit der Mechanisch-Biologischen-Aufbereitungsanlage und dem Sekundärbrennstoff-Kraftwerk über eine der modernsten und wettbewerbfähigsten Standorte zur Abfallbehandlung in Deutschland. Mit der Realisierung der Vergärung wird diese Position noch gestärkt.

 

 

 

6.4 Erfassung, Einsammlung und Transport der Abfälle

 

Das System der Erfassung von Abfällen zur Verwertung aus Haushaltungen wird mit seinen Hol- und Bringsystemen weiter an die Bedingungen in der Stadt angepasst.

 

Die Glaserfassung aus privaten Haushalten wird für 100 % der Bevölkerung über das Bringsystem abgesichert. Hierfür wurden die Standplätze mit lärmgedämmten (gemäß Vorgaben Umweltbundesamt) Depotcontainern mit RAL-ZU 21, getrennt für Weiß-, Grün-, Braunglas ausgerüstet. Der Verdichtungsgrad der Container beträgt im Durchschnitt 1 : 600 Einwohner.

 

Die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen aus privaten Haushalten wird durch ein flächendeckendes Holsystem und ein ergänzendes optimiertes Bringsystem realisiert. Die Erfassung im Holsystem erfolgt mittels 120-l-, 240-l- und 1.100-l-MGB. Das Bringsystem umfasst ca. 85 Stellflächen mit Einkammercontainern 9 m³ zur Erfassung von PPK sowie Unterflursystemen in städtebaulich sensiblen Gebieten. Für städtebaulich sensible Gebiete wurden 5 Unterflursammelsysteme für Glas und Papier eingebaut.

 

Zur Erfassung der Leichtverpackungen aus privaten Haushalten werden in der Regel 120-l- oder 240-l- und 1.100-l- MGB (in Großwohnanlagen) haushaltsnah und flächendeckend aufgestellt. Ergänzend werden „gelbe Säcke“ zugelassen.

 

Zur Durchführung gezielter Sammlungen von Laub und Grünschnitt wurde der Laubsack als sinnvolle Ergänzung zu den vorhandenen Erfassungssystemen eingeführt. Dieser Laubsack, ein kompostierbarer, faserverstärkter Papiersack von 120 l, dient zur Entsorgung von gelegentlich erhöhtem Anfall von Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräutern.

 

Die Entsorgung des Haus- und Geschäftsmülls wird über 80-l-, 120-l-, 240-l- und 1.100-l-MGB und Abfallsäcke 70 l (bei Mehranfall) realisiert. Die Abfuhr erfolgt grundsätzlich wöchentlich. In begründeten Fällen kann die Abfallentsorgung auf Antrag des Anschlusspflichtigen abweichend davon in Anspruch genommen werden. Die 2 x wöchentliche Abfuhr der 80-l und  120-l Abfallbehälter ist seit dem 01.01.2005 lt. Abfallsatzung nicht mehr möglich. Dieses führt zu einer höheren Auslastung der Behälter und zur Motivation der getrennten Erfassung von verwertbaren Abfällen.

 

Es ist zu prüfen, inwieweit im Siedlungsbereich der Hansestadt Rostock mit offener Wohnbebauung (Ein- und Zweifamilien Hausbebauung) mindestens eine 14-tägliche Entsorgung der Restabfälle, mit dem Ziel der Transportoptimierung, einzuführen ist. Diese Maßnahme begründet sich als abhängiges Kostenziel aus der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH für den Zeitraum 2008 – 2010.

 

Die Hansestadt Rostock nimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben mit dem Ziel wahr, ein flächendeckendes, sicheres, hochwertiges und bürgerfreundliches Erfassungssystem zu betreiben. Dafür wurden in den vergangenen Jahren die notwendigen satzungs- und gebührenrechtlichen Instrumentarien geschaffen.

 

 

 

 

Die derzeit in der Diskussion befindlichen Alternativen zur getrennten haushaltsnahen Erfassung, u.a.

 

·         Zebra-Tonne

·         Gelbe Tonne Plus

·         Trockene Wertstofftonne

 

haben nicht den Nachweis geführt, das sie eindeutige ökologische oder ökonomische Vorteile bieten.  Darüber hinaus bestehen nach geltendem Recht erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Zuständigkeit, Durchführung und Trägerschaft einer gemeinsamen Erfassung von Restabfällen und Verpackungen.

 

7.     Gebühren

 

 7.1. Gebührenstruktur – Grundsatz

 

Die Abfallgebührensatzung wird jährlich den veränderten Bedingungen der Abfallwirtschaft angepasst.  Das Abfallgebührenmodell der Hansestadt Rostock ist in Übereinstimmung mit den landesgesetzlichen Vorgaben sowie hierzu getroffener weiterer gerichtlicher Auslegungen. Unter den gegenwärtigen Konstellationen verfügt es über ein hohes Maß an Gebührengerechtigkeit und Transparenz, so dass zur Zeit kein Handlungsbedarf zur Änderung der Gebührenstruktur besteht. Die seit 2000 in der Hansestadt Rostock praktizierte Gebührenstruktur soll beibehalten werden. Ab 2007 erfolgt die Erhebung der Abfallgebühren in Form eines Jahresgebührenbescheides.

 

 

Folgende Gebühren werden in der Hansestadt Rostock erhoben:

 

Behältergebühr für Haus- und Geschäftsmüll

 

Diese Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll entsprechend der Anzahl an Behältern und deren Entleerungshäufigkeit. Gebührenmaßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr, da sie sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzt. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Papier/Pappe, Bioabfall, Garten- und Parkabfälle, Schadstoffe, sowie die Einsammlung von Elektronikschrott und Kühlgeräten. Gebührenmaßstab ist die Anzahl auf dem Grundstück wohnenden Personen. Diese Gebühr kann auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Festlegungen nur von privaten Haushalten zwingend erhoben werden.

 

Gebühren für Sonderleistungen und Direktanlieferungen

 

Diese Gebühren sind Gegenleistung für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen.

 

 

7.2. Ermittlung der Gebührensätze

 

Behälterverwiegung und Ermittlung von Wertkennziffern

 

Im II. Quartal erfolgt die jährliche Füllstandskontrolle und die Verwiegung von Abfallbehältern. Ein Stichprobenplan dient, wie auch in den vergangenen Jahren als Basis zur Auswahl der Standorte für die Behälterverwiegung vor Ort. Gemäß Anhang zur TA-Siedlungsabfall umfasst eine repräsentative Stichprobe 1% der Grundgesamtheit an Abfallbehältern.

Die Kosten für die Abfallentsorgung müssen auf den Gebührenmaßstab (Behältervolumen) umgelegt werden. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird die verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertkennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

Die Prognose der Entleerungshäufigkeit ist eine weitere Grundlage für die Berechnung der Gebühren und wird seit 2005 durch einen Gutachter berechnet.

 

Zu- und Abschläge

 

Diese Position ergibt sich aus der Höhe der Einnahmen sowie aus Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus den Vorjahren

 

Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten (VuV-Gemeinkosten

 

Die Leistungen des Vertriebes und der Verwaltung beinhalten vor allem solche Leistungen wie den Gebühreneinzug, die Abfallberatung und der weiteren hoheitlichen Tätigkeiten.

 

 

 

 

7.3. Entwicklung der Behältergebühren (pro Entleerung) 2003 – 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.4. Entwicklung der Abfallverwertungsgebühr  2003 - 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

                                                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage 1

 

Übersicht über die Anlagensituation in MV (Stand: September 2006)

Vorbehandlungsanlagen für Siedlungsabfälle

 

Anlage, Standort, Betreiber

Max. Kapazi­tät der Anlage in t/a

Angeschlossene ör E

Bemerkungen

MBA, Rosenow,

ABG mbH

190.000

DM, MST, MÜR, UER, NB, OVP

Ausbau der Anlage von 125.000 auf 190.000 t/a läuft gegenwärtig.

TVA, Ludwigslust,

ALBA MV GmbH

50.000

LWL, PCH

(Insbesondere auch Verbrennung der Kran­kenhausabfälle aus MV.)

MBA, Stralsund,

SEG mbH

70.000

HST, RÜG, HGW

 

MA, Ihlenberg,

RABA Ihlenberg GmbH

140.000

 

NWM, HWI, SN

Teilmengen nach Rosenow,

Nutzung des Zwischenlagers der IAG,

Inbetriebnahme November 2006 geplant

MBA, Rostock,

EVG mbH Rostock

 

120.000

 

HRO, DBR,GÜ,NVP

Kapazitätserhöhung auf 145.000 t geplant; Abstimmung mit StAUN läuft

Gesamtkapazität

570.000

 

 

MBA: Mechanisch-biologische Anlage

TVA: Thermische Verwertungsanlage

MA: Mechanische Aufbereitungsanlage

 


Anlage 2


Anlage 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 4

 

Beschlüsse im Zusammenhang mit der RABA

 

·     Beschluss-Nr. 82/11/93 vom 15.März 1993

       Ökologisch orientiertes Abfallwirtschaftskonzept für die Hansestadt Rostock

       1991-1995-2000 (Band 3) – Durchführbarkeitsstudie Restmüllbehandlung -

 

·     Beschluss-Nr. 1202/62/1994 vom 13.April 1994

       Integriertes Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbandes „Abfallwirtschaft  Nordmeck-

       lenburg“ einschl. Bedarfnachweis zur Restabfallbehandlung für das Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes „Abfallwirtschaft Nordmecklenburg“

 

·     Beschluss-Nr. 348/11/1995 vom 09. Mai 1995

zur  Restabfallbehandlung

 

·     Beschluss-Nr. 538/18/1995 vom 06. Dezember 1995

  zur 1. Fortschreibung des integrierten Abfallwirtschaftskonzeptes des Zweckverbandes

  Abfallwirtschaft Nordmecklenburg

 

·      Beschluss-Nr. 594/20/96 vom 31. Januar 1996

 zur Konzeption zur Planung und Errichtung einer Restabfallbehandlungsanlage  /Verbandsdeponie

 

·      Beschluss-Nr. 812/27/1996 vom 14. Juni 1996

       zum Antrag  Nr. 363/1996 der Fraktionen PDS und Bündnis 90 zur Durchführung eines

 Bürgerentscheids zur Verminderung des Restmülls in der HRO (mehrheitlich abgelehnt)

 

·      Beschluss-Nr. 1214/42/1996 (H) vom 30. Juli 1996

 zur Auswahl der Teilnehmer an der öffentlichen Ausschreibung „Anlage zur Behandlung

 von Restabfällen“

 

·      Beschluss-Nr. 1260/44/1996 (H) vom 10. September 1996

        zur Bestätigung der Vergabeunterlagen für  die öffentliche Ausschreibung zum Tech-

        nikanbieterwettbewerb zur Restabfallbehandlung in der Region

 

 

·      Beschluss-Nr. 1179/42/1997 vom 09. April 1997

   zum Antrag Nr. 243/1997 der CDU-Fraktion und der Fraktion  der SPD zur Entwicklung

   der Abfallentsorgung im weiteren Umland

 

·      Beschluss-Nr. 1202/43/1997 vom 07.Mai 1997

   zum Antrag Nr. 285/1997 der Fraktion Bündnis 90 zur Auswertung des europaweiten

    Wettbewerbes  der Technikanbieter zur Restabfallbehandlung in Rostock

 

·      Beschluss-Nr. 1224/44/1997 vom 04. Juni 1997

   zur Restabfallbehandlungsanlage, Ergebnis des Technikanbieterwettbewerbes

 

 

·      Beschluss-Nr. 1627/60/1998 vom 05. August 1998

 zum Antrag Nr. 462/1998 der Fraktion Bündnis 90 zum Bau und zur Inbetriebnahme der

 Restabfallbehandlungsanlage Rostock (mehrheitlich abgelehnt)

 

 

 

·      Beschluss-Nr. 1628/60/1998 vom 05. August 1998

 zum Antrag Nr. 471/1998 Herrn Möbius (fraktionslos) zur Mehrheitsbeteiligung an der

 EVG  

       

·      Beschluss-Nr. 1630/60/1998 vom 05. August 1998

 zum Entsorgungsvertrag zwischen der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH

 Rostock (EVG mbH) und der Hansestadt Rostock  über die Restabfallbehandlung ab

 dem 01.07.2002

 

·      Beschluss-Nr. 1743/64/1998 vom 02. Dezember 1998

 zum Antrag Nr. 764/1998 der Fraktion der PDS zur Aussetzung der Planungen zum Bau

 und zur Betreibung einer Müllverbrennungsanlage in Rostock (mehrheitlich abgelehnt)

 

·      Beschluss-Nr. 1744/64/1998 vom 02. Dezember 1998

 zum Entsorgungsvertrag zwischen der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH

 Rostock  (EVG) und der Hansestadt Rostock

 

·      Beschluss-Nr. 0147/00-BV vom 07. Juni 2000

 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft

  Nordmecklenburg zwischen der  Hansestadt Rostock und dem Landkreis Bad Doberan

 

·      Beschluss-Nr. 0697/03-BV vom 28. Januar 2004

 Erster Nachtrag zu dem Entsorgungsvertrag vom24/25.1998 zwischen der Entsorgungs-

 und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock und der Hansestadt Rostock

 

·    Beschluss-Nr. 0697/03-BV vom 28. Januar 2004                        

      Erster Nachtrag zu dem Entsorgungsvertrag vom 24/25.1998 zwischen der Entsorgungs-

      und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock und der Hansestadt Rostock

 

·    Beschluss-Nr. 0771/03-A vom 28.01.2004

      2. Ausbaustufe Restabfallbehandlungsanlage in Rostock –thermischer Anlagenteil (TAB)

 

·    Informationsvorlage 0120/05-IV vom 01.02.2006

     zum Beschluss-Nr. 0771/05 2. Ausbaustufe Restabfallbehandlungsanlage in Rostock

     –thermischer Anlagenteil (TAB)-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 5

 

Abfallwirtschaftskonzepte und abfallwirtschaftliche Informationen (1991 bis 2003)

 

·      Ökologisch orientiertes Abfallwirtschaftskonzept für die Hansestadt Rostock

        1991-1995-2000 (Band 1, Juni 1991), (Band 2,  -Fortschreibung 1992-, Februar

        1993)

 

·       Ökologisch orientiertes Abfallwirtschaftskonzept für die Hansestadt Rostock

         1991-1995-2000 (Band 3) -Durchführbarkeitsstudie Restmüllbehandlung-

         Beschluss-Nr.82/11/93 v. 15.März 1993                                                                                                                

 

·        Integriertes Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbandes „Abfallwirtschaft  Nordmecklenburg“ einschl. Bedarfnachweis zur  Restabfallbehandlung für das Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes „Abfallwirtschaft Nordmecklenburg“ Beschluss-Nr.

         1202/62/1994 v. 13. April 1994

  - Planrechtfertigung zur Restabfallbehandlung  und zur Errichtung der  Zweckver-

    bandsdeponie

 

·          Integriertes Abfallwirtschaftskonzept für den Zweckverband Abfallwirtschaft Nord-

           mecklenburg -1. Fortschreibung- Beschluss-Nr. 538/18/1995 v. 06.12.1995

  - Bedarfsnachweis zur Planung, Errichtung  und Betrieb einer Verbandsdeponie

 

·        Jährliche abfallwirtschaftliche Info-Vorlagen auf der Grundlage des Beschlusses

           538/18/1995 v. 06.12.1995 „1. Fortschreibung des AWK des ZAN“

            - abfallwirtschaftliche Entwicklung

            - Fortschreibung der Abfallmengenprognosen

 

·        Abfallwirtschaftskonzept für die Hansestadt Rostock Beschluss-Nr. 0807/02-BV v.

          02.04.2003

            - abfallwirtschaftliche Planungsgrundlage

 

·        I. Quartal 2007 abfallwirtschaftliche Informationsvorlage

 

·        Umsetzung RABA II bis 2008 in Verantwortung der EVG/Vattenfall AG

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.12.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

31.01.2007 - Bürgerschaft