Informationsvorlage - 0071/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0071/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

20.12.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

 

Bewilligung von Ausgaben im Vermögenshaushalt 2006

Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1093/06-DA vom 8.11.2006

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Vermögenshaushalt in jedem Haushaltsjahr zwingend auszugleichen.

 

Mit dem durch den Landtag am 17. Mai 2006 beschlossenen 1. Änderungsantrag zum AG SGB II entfällt die veranschlagte Einnahme in Höhe von 1.733.800,00 EUR im Vermögenshaushalt, die als allgemeine Deckungsquelle für investive Vorhaben und Maßnahmen eingeordnet wurde. Mit Wegfall dieser Einnahme entstand eine erhebliche Deckungslücke im Vermögenshaushalt, die eine Sperre von Ausgabeermächtigungen im gleichen Umfang zwingend erforderlich machte. Der Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Oberbürgermeisters. Der Ermessensspielraum wird jedoch dann „auf Null“ reduziert, wenn der Haushaltsausgleich nur durch eine haushaltswirtschaftliche Sperre erreicht werden kann.

 

Um den Ausgleich im Vermögenshaushalt wieder herzustellen, verfügte der Oberbürgermeister am 01.11.2006 gemäß § 27 GemHVO eine Haushaltssperre in Höhe von 1.733.800,00 EUR.

 

Wenn die Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht mehr die Ausgaben decken, gilt der Grundsatz zuerst die neuen noch nicht begonnenen Maßnahmen zu streichen. Sperren von Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden, würden immer zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Hansestadt Rostock führen.

 

Zur Schadensbegrenzung wurden nach eingehender Prüfung für die Haushaltssperre 2006     die im Beschluss Nr. 1093/06-DA  aufgeführten Schulbaumaßnahmen sowie weitere Maßnahmen herangezogen:

 

Ø       

Sanierung Außenanlagen

Grundschule „Werner Lindemann“

 

380.000 EUR

Ø       

Sanierung Fassade Förderzentrum am Schwanenteich

330.000 EUR

 

Ø       

Sanierung Elektro-Anlage

Grundschule Am Margaretenplatz

801.200 EUR

 

Ø       

Sanierung Kloster

„Zum Heiligen Kreuz“

56.600 EUR

Ø       

Sanierungsarbeiten

Kröpeliner Tor

166.000 EUR

 

 

 

Bei der Maßnahme „Sanierung Elektro-Anlage Grundschule Am Margaretenplatz ist zu berücksichtigen, dass aus bautechnologischer Sicht Sanierungsarbeiten dieses Umfanges nur unter Freizug der Schule bzw. in der schulfreien Zeit der Sommerferien möglich ist. Deshalb ist die Einordnung der Maßnahme in den Planentwurf 2007 zu prüfen.

 

In Umsetzung des Prüfauftrages zum Beschluss Nr. 1093/06-DA (herbeizuführende Freigabe von Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt) muss vorab entsprechend § 26  Abs. 1 GemHVO Mecklenburg-Vorpommern haushaltsrechtlich gewertet werden, ob die Finanzierung der Einzelmaßnahmen sichergestellt werden kann. Dabei darf die Finanzierung anderer bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden.

 

Im Ergebnis dieser haushaltsrechtlichen Prüfung muss festgestellt werden, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen 2006 nicht sichergestellt werden kann.

 

Eine Entspannung kann auch durch die erzielten Mehreinnahmen aus Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 900.000 EUR im Vermögenshaushalt nicht erzielt werden, da diese laut Erlass des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2006 unter Beachtung der Vorrangigkeit des Haushaltsausgleiches dem Verwaltungshaushalt zuzuführen sind. Weitere nicht zweckgebundene Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben per 31.12.2006 wurden von den Ämtern und Einrichtungen der Hansestadt Rostock nicht aufgezeigt.

 

Schon vor diesem Hintergrund konnte die Entscheidung zur Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde mit dem Oberbürgermeister über die Freigabe dieser gesperrten Mittel im Vermögenshaushalt im Hauptausschuss nicht herbeigeführt werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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31.01.2007 - Bürgerschaft