Informationsvorlage - 0071/06-IV
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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Gemäß
§ 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der
Vermögenshaushalt in jedem Haushaltsjahr zwingend auszugleichen.
Mit
dem durch den Landtag am 17. Mai 2006 beschlossenen 1. Änderungsantrag zum AG
SGB II entfällt die veranschlagte Einnahme in Höhe von 1.733.800,00 EUR im
Vermögenshaushalt, die als allgemeine Deckungsquelle für investive Vorhaben und
Maßnahmen eingeordnet wurde. Mit Wegfall dieser Einnahme entstand eine
erhebliche Deckungslücke im Vermögenshaushalt, die eine Sperre von
Ausgabeermächtigungen im gleichen Umfang zwingend erforderlich machte. Der
Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt im pflichtgemäßen Ermessen
des Oberbürgermeisters. Der Ermessensspielraum wird jedoch dann „auf
Null“ reduziert, wenn der Haushaltsausgleich nur durch eine
haushaltswirtschaftliche Sperre erreicht werden kann.
Um
den Ausgleich im Vermögenshaushalt wieder herzustellen, verfügte der
Oberbürgermeister am 01.11.2006 gemäß § 27 GemHVO eine Haushaltssperre in Höhe
von 1.733.800,00 EUR.
Wenn
die Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht mehr die Ausgaben decken, gilt der
Grundsatz zuerst die neuen noch nicht begonnenen Maßnahmen zu streichen.
Sperren von Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden, würden immer
zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Hansestadt Rostock führen.
Zur Schadensbegrenzung wurden
nach eingehender Prüfung für die Haushaltssperre 2006 die im Beschluss Nr. 1093/06-DA aufgeführten Schulbaumaßnahmen sowie weitere
Maßnahmen herangezogen:
Ø |
Sanierung Außenanlagen Grundschule „Werner
Lindemann“ |
380.000 EUR |
Ø |
Sanierung Fassade
Förderzentrum am Schwanenteich |
330.000 EUR |
Ø |
Sanierung Elektro-Anlage Grundschule Am
Margaretenplatz |
801.200 EUR |
Ø |
Sanierung Kloster „Zum Heiligen
Kreuz“ |
56.600 EUR |
Ø |
Sanierungsarbeiten Kröpeliner Tor |
166.000 EUR |
Bei
der Maßnahme „Sanierung Elektro-Anlage Grundschule Am Margaretenplatz ist
zu berücksichtigen, dass aus bautechnologischer Sicht Sanierungsarbeiten dieses
Umfanges nur unter Freizug der Schule bzw. in der schulfreien Zeit der
Sommerferien möglich ist. Deshalb ist die Einordnung der Maßnahme in den
Planentwurf 2007 zu prüfen.
In Umsetzung des
Prüfauftrages zum Beschluss Nr. 1093/06-DA (herbeizuführende Freigabe von
Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt) muss vorab entsprechend § 26 Abs. 1 GemHVO Mecklenburg-Vorpommern haushaltsrechtlich
gewertet werden, ob die Finanzierung der Einzelmaßnahmen sichergestellt werden
kann. Dabei darf die Finanzierung anderer bereits begonnener Maßnahmen nicht
beeinträchtigt werden.
Im
Ergebnis dieser haushaltsrechtlichen Prüfung muss festgestellt werden, dass die
Finanzierung dieser Maßnahmen 2006 nicht sichergestellt werden kann.
Eine
Entspannung kann auch durch die erzielten Mehreinnahmen aus Veräußerung von
Grundstücken in Höhe von 900.000 EUR im Vermögenshaushalt nicht erzielt werden,
da diese laut Erlass des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern
zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2006
unter Beachtung der Vorrangigkeit des Haushaltsausgleiches dem
Verwaltungshaushalt zuzuführen sind. Weitere nicht zweckgebundene Mehreinnahmen
bzw. Minderausgaben per 31.12.2006 wurden von den Ämtern und Einrichtungen der
Hansestadt Rostock nicht aufgezeigt.
Schon
vor diesem Hintergrund konnte die Entscheidung zur Herstellung des
Einvernehmens der Gemeinde mit dem Oberbürgermeister über die Freigabe dieser
gesperrten Mittel im Vermögenshaushalt im Hauptausschuss nicht herbeigeführt
werden.
Roland Methling