Stellungnahme - 2020/AM/0897-01 (SN)

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1. Wann wurde der Verwaltungsstab wegen der Corona-Krise erstmals einberufen und durch wen?

 

Im Vorfeld der ersten Sitzung am 11. März 2020 war im Rahmen von Dienstberatungen vereinbart worden, dass mit Bekanntwerden der ersten Corona-Fälle in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Verwaltungsstab erstmalig zusammen kommt.

 

Die Einberufung erfolgte durch den Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit und Schule im Auftrag des Oberbürgermeisters.

 

2. Wie oft und mit welcher Beteiligung tagte der Verwaltungsstab seit dem?

 

Der Verwaltungsstab ist eine organisatorisch-administrative Komponente im Zusammenhang mit einer konkreten besonderen Lage. Seine Zuständigkeit besteht analog zum Aufgabenbereich der Stadtverwaltung, es handelt sich letztlich nur um eine andere Organisationsform für die Arbeit. Grundlage ist die Stabsdienstordnung.

 

Der Verwaltungsstab kommt Anlass bezogen zusammen, erörtert die Lage immer wieder neu und die sich daraus ergebenden kurz-, mittel- und langfristigen Entscheidungsbedarfe, legt Entscheidungen fest und überprüft diese.

 

Leiter des Stabes ist der Oberbürgermeister, einer seiner Vertreter oder ein von ihm beauftragte/r leitende/r Mitarbeiter/in. Dem Stab gehören so genannte ständige Mitglieder und so genannte Ereignis bezogene Mitglieder an. Dabei kommt es nicht auf Namen an, sondern auf Funktionen bzw. Vertretungen bestimmter Organisationseinheiten und Institutionen. Dies kann auch täglich - anhand der diskutierten Themen - wechseln. 

 


Dem aktuell gebildeten Stab gehören i. d. R. der Oberbürgermeister und die Senatoren sowie Vertreterinnen und Vertreter des Brandschutz- und Rettungsamtes (auch als Geschäftsstelle des Stabes), des Gesundheitsamtes (in diesem Fall des fachlich zuständigen Amtes) des Hauptamtes, des Stadtamtes und des Fachbereiches Presse- und Informationsstelle an.

 

Hinzu kommen Ereignis bezogene Mitglieder, in diesem Fall Vertreterinnen und Vertreter des Klinikums Südstadt Rostock, der Polizeiinspektion Rostock, der Bundespolizeiinspektion und des Staatlichen Schulamtes sowie ggf. weitere Experten.

 

Der Stab trifft sich regelmäßig, sofern es die aktuelle Lage erfordert. Bei dringender Notwendigkeit wird auch ad-hoc alarmiert.

 

3. Welche Themen wurden auf den jeweiligen Sitzungen besprochen und welche wesentlichen Festlegungen getroffen?

 

Grundlage der Stabsarbeit ist die jeweils die Zuständigkeit begründende Rechtsgrundlage, in diesem Fall das Infektionsschutzgesetz und die sich daraus für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ableitenden Handlungsbedarfe.

 

Die von Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Rahmen haben sich nahezu täglich und ggf. sogar mehrmals täglich geändert. Gerade in diesen Bereichen, wo die Verwaltung im so genannten übertragenen Wirkungskreis tätig wird, sind diese Rahmenbedingungen auf der Basis der Verordnungen, Erlasse etc. umzusetzen. Dabei sind nicht nur für die Verwaltungen die Wortlaute der jeweiligen Regelungen entscheidend und begründen auch letztlich das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln. 

 

Wesentliche weitere Entscheidungen im Verwaltungsstab waren u. a. die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und technischen Handlungsfähigkeit der Verwaltung, die Gewährleitung des Schutzes des Personals durch interne Regelungen und der Aufbau zusätzlicher und Ereignis bezogener Strukturen sowie der Erlass von Verfügungen zum Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner.

 

4. Wann wurde der Führungsstab eingesetzt und wie oft unterrichtet der Führungsstab in welcher Form die Verwaltungsspitze?

 

Der Führungsstab wurde mit Festlegung des Verwaltungsstabes am 17. März 2020 eingerichtet. Zielsetzung war ein schnelles, koordiniertes und verantwortungsvolles Handeln zur Steuerung des Verwaltungshandelns im operativen Aufgabenbereich bei besonderen Einsatzlagen. Dies galt sowohl für das Agieren nach innen (bspw. Meldung, Erfassung, Bewertung von Schutzbedarfen mit der nachfolgenden Prüfung der Möglichkeiten der Beschaffung), o. a. nach außen (Kanalisierung der unterschiedlichen Sachstände und Verarbeitung für einheitliche Meldebilder in Bezug auf die landesbehördlichen Einrichtungen, die Ereignis bezogen installiert werden (bspw. Arbeitsstab des Innenministeriums, Interministerieller Führungsstab).

 

Die Unterrichtung seitens des Führungsstabes erfolgte auf Grund sich auch verändernder Rahmenbedingungen durch tägliche Lagevorträge zu festgesetzten Zeiten, die elektronische Weitergabe von Lageinformationen und Teilnahme an Webkonferenzen. Gemäß Pkt. 4.1. Stabsdienstordnung wurden in diesem Rahmen alle wesentlichen Maßnahmen dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgetragen.     

 


5. Wie oft haben sich der Oberbürgermeister und die Senatoren seit März zu Dienstberatungen getroffen und welche Themen wurden dabei erörtert?

 

Neben den zunächst täglich stattfindenden Verwaltungsstabssitzungen fanden formelle Dienstberatungen des Oberbürgermeisters mit den Senatoren am 30. März, 20. April, 4., 11., 18. und 15. Mai 2020 statt.

 

Themen waren u. a. die jeweils aktuelle Pandemie-Lage, der Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und der kommunalen Gesellschaften, Diskussionen zu besonderen Pandemie-Maßnahmen, u.a. im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, dem Betrieb von Kindertagesstätten, Schulen und Bibliotheken, zum MV-Plan der Landesregierung, zur Wiederinbetriebnahme von Brunnen und Wasserspielen, zu SaRS-CoV-2-Tests und zum Versammlungsgeschehen.

 

Darüber hinaus ging es u.a. um eine Havarie der Fa. Liebherr, um Sonderparkausweise für Gewerbetreibende und um Sondernutzungen.

 

6. Wie informiert der Oberbürgermeister seine Senatoren über Ergebnisse von Telefonkonferenzen mit der Landesregierung oder den kommunalen Spitzenverbänden, um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicher zu stellen?

 

Die Informationen erfolgten und erfolgen während der i.d.R. wöchentlich stattfinden Dienstberatungen und anlassbezogen auch kurzfristig per Telefon und/oder E-Mail in der direkten Kommunikation zwischen dem Oberbürgermeister und dem jeweils zuständigen Senator.

 

7. Wie will der Oberbürgermeister die Mitglieder der Bürgerschaft verbindlich über das laufende Verwaltungshandeln informieren und beteiligen?

 

Die Informationen erfolgten u. a. während der Hauptausschusssitzungen am 26. März, 14. April, 12. Mai und 9. Juni 2020 sowie während der Bürgerschaftssitzungen am 29. April und 17. Juni 2020, aber auch bilateral bei zahlreichen unterschiedlichen Gelegenheiten.

 

Nach Rücksprache mit mehreren Fraktionen wurde ab Juni 2020 ein wöchentlicher Newsletter-Versand eingeführt.

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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