Stellungnahme - 2020/AM/0978-01 (SN)

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Vorbemerkung:

 

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock haben die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Home-Office Arbeitsplätze gibt es nicht.

 

Homeoffice-Arbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat (§ 2 Abs. 7 ArbeitsstättenVO).

 

Im Gegensatz dazu ist mobiles Arbeiten nicht gesetzlich definiert. Das mobile Arbeiten baut ebenfalls auf einer Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik auf. Diese Arbeitsform zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Mitarbeiter können von beliebigen anderen Orten mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen erledigen.

 

Die Stadtverwaltung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock hatte bereits im Januar 2020 mit der Personalvertretung eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit abgeschlossen.

 

1. Wie hoch war/ist der Anteil an Homeoffice-Arbeitsplätzen bezogen auf Stellen und Arbeitstage pro Woche derzeit?

 

In der Kernverwaltung waren im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai 2020 im Durchschnitt 400 Mitarbeiter am Tag (Montag-Freitag) im mobilen Arbeiten.


2. Wie stellt/stellte die Verwaltung die technischen und arbeitsmedizinischen Voraussetzungen sicher?

 

Zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für das mobile Arbeiten wurden seit März 2020 zusätzlich zur bereits bestehenden Ausstattung Software zur Durchführung von Webmeetings, Kameras/Lautsprecher/Mikros, Notebooks zum mobilen Zugriff auf die Rechner der Stadtverwaltung bereitgestellt. Außerdem wurde der temporäre Zugriff auf das E-Mail-Programm von außen freigeschaltet sowie die Zugriffsmöglichkeiten über vpn-Verbindungen erhöht (Anschaffung zusätzlicher Lizenzen).

 

Die Mitarbeiter wurden entsprechend o.g. Dienstvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz belehrt. 

 

3. Sind die Arbeitnehmer für die Arbeitsfähigkeit zu Hause selbst verantwortlich oder gibt es Angebote der Stadt zur Unterstützung? (z.B. Stromkosten, ergonomischer Arbeitsplatz, technische Ausstattung)

 

Die Hanse-und Universitätsstadt Rostock stellt den Mitarbeitern die für das mobile Arbeiten benötigte technische Ausstattung (siehe Frage 2) zur Verfügung.

 

4. Welche Datenschutzmaßnahmen wurden getroffen, wenn Mitarbeiter Akten zu Haus für die Arbeit im Home Office benötigen?

 

Der unmittelbare Vorgesetzte entscheidet im Einzelfall, ob und welche Unterlagen in Papierform beim mobilen Arbeiten benötigt werden. Die Mitarbeiter wurden zu Bestimmungen das Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit schriftlich belehrt, insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass mitgeführte Akten bzw. Dokumente mit besonderer Sorgfalt zu transportieren und nach Abschluss der mobilen Bearbeitung zu verschließen sind.

 

5. Wie positioniert sich der Personalrat zu Homeoffice-Arbeitsplätzen? Gibt es Anfragen von Mitarbeiter(n)*innen nach Homeoffice-Angeboten, die mehr als nur einen Tag pro Woche laut Dienstvereinbarung nutzen möchten?

 

Auch der Personalrat Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es keine Dienstvereinbarung gibt, welche das Home-Office legitimiert. Die bisher abgeschlossene Dienstvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf das mobile Arbeiten. Prinzipiell sind lt. PR Stadtverwaltung zukünftig unterschiedliche Arbeitsweisen denkbar und realisierbar. Zu beachten seien allerdings datenschutzrechtliche Besonderheiten, steuerliche Aspekte, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn, die Schutzrechte der Mitarbeiter sowie die Einführung der E-Akte. Die Anfragen der Mitarbeiter sind vielfältig von der Eigenvorstellung der zukünftigen Nutzung eines Home-Office-Arbeitsplatzes als Arbeitsmodell bis zur Ablehnung dieser Arbeitsweise.

 

6. Plant die Verwaltung die Ausweitung/Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen in Zukunft? Wenn ja, in welchen Bereichen konkret?

 

Gemäß derzeitiger Vereinbarung mit dem Personalrat Stadtverwaltung ist mobiles Arbeiten derzeit in einem Umfang von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Bezüglich einer Erweiterung der Möglichkeiten ist die Dienststelle mit dem Personalrat im Gespräch. Angestrebt wird, neben mobiler Arbeit auch Homeoffice und Telearbeit in der Stadtverwaltung zu etablieren.

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