Antrag - 2020/AN/1036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe kommunale Finanzhilfen für pandemiebedingt in wirtschaftliche Not geratene Rostocker Unternehmen, Soloselbständige, gemeinnützige Vereine sowie Einrichtungen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich geleistet werden könnten.

Die Finanzhilfe kann durch Zahlungen sowie durch Erlass, Teilerlass oder Stundungen von Forderungen der Stadt (z. B. von Mieten oder Gebühren) erfolgen. Eine Doppelförderung durch zusätzliche staatliche Hilfen sollte dabei ausgeschlossen werden. Es kann eine Kombination mit staatlichen Hilfen erfolgen, wenn diese für die Deckung der pandemiebedingten Verluste nachweislich nicht ausreichen.

Das Konzept ist der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt:


Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der notwendigen Präventionsmaßnahmen sind für viele Akteure in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gravierend. Sie können nur zum Teil durch Nothilfen von Land und Bund sowie andere Instrumente aufgefangen werden. Darum steht die Stadt in der Mitverantwortung, die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Strukturen in Rostock zu erhalten. Zugleich erwartet auch die Stadt selbst erhebliche Einnahmeverluste, z. B. durch den Rückgang der Gewerbesteuer. Kommunale Hilfen müssen daher effektiv und zielgenau dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden, positive Effekte erzielen und andere Hilfsprogramme nicht oder nicht ausreichend greifen. Diese Hilfen müssen transparent und nach klaren Kriterien erfolgen. Ein Gesamtkonzept ist daher notwendig.

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Eva-Maria Kröger (Fraktion DIE LINKE.PARTEI)


 

 

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Uwe Flachsmeyer (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

 

 

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Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (Fraktion der SPD)

 

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen