Stellungnahme - 2020/AN/1009-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Zur Unterstützung der Gastronomie sind bereits Anträge zur Entscheidung in der Bürgerschaft erarbeitet worden.

Diesbezüglich wurde bereits durch die Verwaltung ein Bündelantrag zur Erweiterung gastronomisch bewirtschafteter Außenflächen entwickelt. Dieser Antrag kann von den Gewerbetreibenden schon genutzt werden. Die Bearbeitung ist unbürokratisch und die Verfahrenskosten wurden unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen reduziert. Gleichwohl wurde das neue Angebot in den letzten Wochen nur wenig in Anspruch genommen.

Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen stellt weiterhin eine Einzelfallent-scheidung dar. Es kann aber im jedem Einzelfall mit interessierten Gastronomen eine Prüfung der Inanspruchnahme auch von Straßenraum erfolgen. Beispiele aus anderen deutschen Städten wie z.B. Berlin zeigen dazu einen möglichen Weg auf.

Eine erweiterte Gastronomie durch die Sperrung ganzer Straßen über einen längeren Zeitraum kann nicht in einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Hierbei sind zuvörderst Anwohner- und Anliegerinteressen, Einsatzrouten und -orte von Rettungs- und Löschfahr-zeugen, die Erreichbarkeit durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und Konzepte für den fließenden Kfz-Verkehr zu analysieren und zu regeln. Ebenfalls sind hier intensive Abstim-mungen mit den Ortsbeiräten erforderlich.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

14.07.2020 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben