Antrag - 2020/AN/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung zum Hissen der Regenbogenflagge auf dem Rathaus zum Christopher Street Day am 18. Juli 2020 in Rostock gemäß § 1 Abs. 6 Beflaggungsverordnung M-V zu beantragen.

 

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Sachverhalt:

Der diesjährige Christopher-Street-Day in Rostock wird aufgrund der Corona-Prävention nicht in gewohnter Weise stattfinden können. Darum sind sichtbare Zeichen der Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bi-, Trans*sexuellen und queeren Menschen in diesem Jahr besonders wichtig. Mit der Regenbogenflagge auf dem Rathaus würde die Stadt ein deutliches Signal gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und für ein Miteinander aller Lebensweisen setzen.

Nach Beflaggungsverordnung M-V ist das Hissen anderer als in der Verordnung explizit aufgeführter Flaggen auf öffentlichen Gebäuden wie dem Rathaus nur mit Genehmigung des Innenministeriums möglich. Die Antragsteller bedauern, dass bislang alle Initiativen, das Hissen der Regenbogenflagge auf öffentlichen Gebäuden generell zu erlauben, vom Innenministerium abgelehnt wurden. Die aktuelle besondere Situation ist aber aus Sicht der Antragsteller hinreichender Anlass für ein Genehmigungsersuchen zum CSD 2020.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen