Stellungnahme - 2020/AM/0982-01 (SN)

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1. Welche Aktivitäten werden seitens der Stadt Rostock  als Schulträger  zeitnah im Interesse der Rostocker Schüler entfaltet, um die notwendigen, technischen Voraussetzungen für einen sachgerechten Fernunterricht und Homeschooling an den Schulen in Trägerschaft der Stadt vorzuhalten bzw. sicherzustellen.

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat am 6. März 2019 beschlossen, den Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen im Zeitraum von 2019 bis 2023 schrittweise umzusetzen. Dazu ist in der Verwaltung die Projektgruppe „Umsetzung Medienentwicklungsplan“ gebildet worden.

 

Für die Grundausstattung entsprechend des Medienentwicklungsplanes sind finanzielle Mittel aus dem Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ bereitgestellt, um schrittweise Schule für Schule in eine „Digitale Schule“ umzurüsten.

 

Im Jahr 2020 kann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach dem Rollout-Plan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur dafür Mittel in Höhe von 2.439.668 € für in diesem Jahr insgesamt 13 Schulen aus dem „DigitalPakt-Schule“ des Bundes beantragen.

 

Die Schließung der Schulen durch das Corona-Virus ist eine enorme Herausforderung an die Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern, u. a. auch bezüglich des digitalen Lernens zu Hause. Hausaufgaben, Vokabeln lernen und Klausurvorbereitungen finden in Deutschland meist noch analog statt. Doch während der Coronakrise sind die Schüler*innen auf digitale Plattformen angewiesen. Über eine Lernplattform verfügen derzeit nur sehr wenige kommunal getragene Schulen in Rostock. Andererseits sind alle kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits mit einem Glasfaseranschluss versehen.

 


Die Aufgabenübermittlung der Lehrer*innen an die Schüler*innen fand und findet zum großen Teil über E-Mail oder über die Webseiten der Schulen statt, aber auch notfalls analog, wenn die technischen Möglichkeiten in den Familien nicht vorhanden sind.

 

Um Abhilfe zu schaffen, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur allen Schulen des Landes - die dies wünschen - und die ausreichend leistungsfähige Internetzugänge haben, die zentrale digitale Lernplattform „its learning“ kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Lernplattform bietet jederzeit verfügbare Online-Tools zum vernetzten Lernen in der Schule und zu Hause, zum Austausch von Informationen und Lernressourcen, zur effektiven Kommunikation und zur Zusammenarbeit. Das erleichtert in absehbarer Zeit das Lehren und Lernen und bereichert den Unterricht durch Integration anderer im Internet verfügbarer Ressourcen. Dank „its learning“ können Schüler*innen eigenständig Lernprozesse analysieren und diese selbst in Blogs, Diskussionsforen oder ePortfolios zum Ausdruck bringen. Die Schüler*innen können dann ihren Lernfortschritt mit individuellen Lernplänen dokumentieren, während Lehrkräfte den Leistungsfortschritt in Echtzeit konstruktiv begleiten können. Die Lernplattform „its learning“ ist eine Cloud-Anwendung und kann über Internet-Browser bzw. App auf festen oder mobilen Endgeräten genutzt werden.

 

Die schrittweise Einführung ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, beginnend ab dem 18. Mai 2020 geplant. Im Medienbildungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist festgeschrieben, dass die zentrale Lernplattform des Landes M-V durch die kommunalen Schulen vorzugsweise genutzt werden soll.

 

2. Wie stellt sich die technische Ausstattung der Schulen der Stadt und die Anzahl der Computerarbeitsplätze für die Lehrkräfte und der Ausstattungsgrad mit Internetseiten und Lernplattformen in den Schulen der Stadt zur Zeit dar?

 

Die gegenwärtige Ausstattung der kommunal getragenen Schulen mit Computertechnik weist für ca. fünf Schüler*innen ein festes oder mobiles Endgerät aus. Jede der 44 kommunal getragenen Schulen hat mindestens ein Computerkabinett, das durchschnittlich mit 21 PC-Arbeitsplätzen ausgestattet ist und auch über einen leistungsfähigen Internetanschluss verfügt.

 

In zunehmend mehr Schulen gibt es auch mobile Klassenzimmer die über Medienwagen mit Notebooks bzw. Tablets und einen WLAN-Anschluss verfügen.

 

Für eine Vielzahl von Diensten ist als Basis ein funktionierendes Datenschulnetz erforderlich. Dazu ist die strukturierte Verkabelung in den Schulgebäuden weiter zu ertüchtigen und auszubauen.

 

Vor dem Hintergrund, dass viele mobile Endgeräte zunehmend eine Funkvernetzung erfordern, ist sukzessive eine WLAN-Lösung in den kommunal getragenen Schulgebäuden aufzubauen, die in der Schule einen Zugang von beliebigen Endgeräten in allen Unterrichtsräumen und definierten Zonen für die Freiarbeit ermöglichen. Für die Anbindung der Gebäudedatennetze an ein leistungsfähiges Hochgeschwindigkeitsnetz sind in den letzten Jahren die kommunalen Schulen schrittweise an das Rostocker Stadtnetz (RSN) angeschlossen worden. Dieser Arbeitsprozess ist fast vollständig abgeschlossen.

 

Die Aufwendungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans belaufen sich für den Planungszeitraum von 2020 bis 2022 für die Grundausstattung auf ca. 11,5 Mio Euro. Im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ des Bundes und des Landes stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits jetzt Fördermittelanträge für die Mitfinanzierung des Medienentwicklungsplanes.


Die Förderung erstreckt sich insbesondere auf die digitale Vernetzung und WLAN-Ausleuchtung der Schulgebäude, interaktive Präsentationssysteme, digitale Arbeitsgeräte für die Berufsausbildung und den Fachunterricht in der Oberstufe sowie festinstallierte Endgeräte.

 

Bei der Ausstattung der kommunal getragenen Schulen wird das Ziel der Kultusministerkonferenz beachtet, „dass möglichst bis 2021 jeder Schüler*in jederzeit, wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollte.“ Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird mit der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes in den kommunal getragenen Schulen ein 2:1 Ausstattungsverhältnis im Jahr 2023 erreichen, dann stehen für je zwei Schüler*innen ein Endgerät zur Verfügung.

 

3. In welchem Umfang wird aus Sicht der Schulleitungen Handlungsbedarfe der Stadt gesehen werden, die technischen Voraussetzung für Fernunterricht zu verbessern und welche finanziellen Mittel der Stadt, des Landes und Bundes  stehen derzeit zur Verfügung für die Schulen der Stadt zur Verfügung,  notwendige technische Investitionen im Sinne der Rostocker Schülerinnen und Schüler seitens der Stadt als Schulträger zu realisieren? Besteht möglicherweise ergänzender Finanzierungsbedarf des Landes?

 

Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern allen kommunalen Schulen bei Bedarf eine zentrale Lernplattform für den Fernunterricht zur Verfügung. Das Land Mecklenburg trägt auch die Kosten für die Lizenzen, den technischen und pädagogischen Support und für die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Die Schulträger stellen für die Nutzung den erforderli-chen Zugang zum Internet, die schulgebundenen festen bzw. mobilen Endgeräte sowie die Präsentationssysteme zur Verfügung.

 

Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes und der Medienbildungskonzepte der kommunal getragenen Schulen erfolgt in Abstimmung mit dem Rollout-Plan bei der Bean-tragung der Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ im Zeitraum von 2020 bis 2023 wie folgt:

 

2020              Beantragung und Beginn der Umsetzung des Ausbaus „Digitale Schule“ von 13 Schulen

 

2021              Beantragung und Beginn der Umsetzung des Ausbaus „Digitale Schule“ von weiteren 10 Schulen

 

2022              Beantragung und Beginn der Umsetzung des Ausbaus „Digitale Schule“ von weiteren 12 Schulen

 

2023              Beantragung und Beginn der Umsetzung des Ausbaus „Digitale Schule“ von weiteren 9 Schulen

 

2024              Abschluss der Umsetzung des Ausbaus „Digitale Schule“ der kommunal getragenen Schulen und Endabrechnung der beantragten Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule mit dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

 

4. In welchem Umfang werden Kindern aus bedürftigen Familien derzeit Endgeräte für den digitalen Fernunterricht leihweise von der Stadt leihweise zur Verfügung gestellt oder gekauft?

 

Derzeit wird bundes- und landesseitig ein Zusatzprogramm zum DigitalPakt Schule hinsichtlich eines Leihgeräteprogramms für Kinder aus bedürftigen Familien für mobile Endgeräte vorbereitet. Dazu soll es in Kürze eine Zusatzvereinbarung zur Bund-Länder-Vereinbarung geben. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Abstimmung mit den Schulträgern zur Verteilung der zusätzlichen Mittel angekündigt.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

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