Stellungnahme - 2020/AM/0953-01 (SN)

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  1. Soll der jetzt zu gründende Beirat den Beirat für Bürgerbeteiligung nach § 3 der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ersetzen?

 

1a. Wenn ja, warum?

 

1b. Wenn nein, warum wird der Beirat entsprechend Satzung nicht gegründet und        

begleitet die Beteiligung der Einwohner*innen bei der BUGA 2025-Planung?

 

  1. Welche konkreten Aufgaben soll der Beirat haben?

 

  1. Welche Rechte hat der Beirat?

 

  1. Wer übernimmt die Geschäftsführung des Beirates?

 

  1. Warum sollen dem Beirat 14 Mitglieder angehören?

 

Sachverhalt:

 

zu Frage 1:

 

Der BUGA-Bürgerbeteiligungsbeirat soll den Beirat für Bürgerbeteiligung gem. § 3 der

Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht ersetzen. Er wird übergangsweise ausschließlich für das Großprojekt BUGA gegründet.

 


zu Frage 1b:

 

Der Beirat für Bürgerbeteiligung gem. § 3 der Satzung für mitgestaltende Bürger-beteiligung wird in den nächsten Wochen gegründet. Da es das vorgesehene Büro für Bürgerbeteiligung, gem. des Leitfadens/der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock noch nicht gibt, wird das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zunächst die Gründung des Beirates für Bürgerbeteiligung übernehmen. Die Geschäftsführung des Beirates für Bürgerbeteiligung gem. § 3 der Satzung wird jedoch zukünftig (nach der Gründung) beim Büro für Bürgerbeteiligung liegen.

 

zu Frage 2:             

 

Die BUGA gehört in Rostock zu den größten Stadtentwicklungsprozessen in den nächsten Jahren und ist eines der wirksamsten Mittel Rostocks Wirtschaft und den Tourismus gerade jetzt wieder nachhaltig zu stärken. Die Hanse- und Universitätsstadt hat sich dazu bekannt, Großprojekte durch Bürgerbeteiligungen zu begleiten. Dazu wurde im Dezember 2019 ein Leitfaden zur Bürgerbeteiligung von der Bürgerschaft verabschiedet. Um bis zur Leitentscheidung der Bürgerschaft zur BUGA 2025 bereits eine tätige Arbeitsgruppe für die zur Zeit laufenden Planungen zu gewährleisten, wurde ein Aufruf gestartet. Es soll ein unabhängiger vollkommen ehrenamtlicher Beirat die Planungsvorhaben begleiten und damit auch die Beteiligungsverfahren fördern, auswerten und die Berücksichtigung sichern. Um u.a. auch die laufenden Vorbereitungen für die Master- und B-Pläne bereits im Vorfeld zu begleiten, sollen schon zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Gremien eingerichtet werden. Dieser Beirat ist zeitlich begrenzt und wird den von der Bürgerschaft beschlossenen Leitfaden als Richtlinie berücksichtigen.

 

zu Frage 3:

 

Der Beirat hat empfehlenden Charakter.

 

zu Frage 4:

 

Die Geschäftsführung/Organisation  des BUGA-Bürgerbeteiligungsbeirates wird durch das Büro des Oberbürgermeisters, Fachbereich BUGA, abgesichert.

 

zu Frage 5:

 

Das Büro des Oberbürgermeisters, Fachbereich BUGA, hat gemeinsam mit der Agentur Fint, die die Entwicklung des Leitfadens für die gesamte Stadt begleitet hat, die Größe des Beirates diskutiert. Im Beirat sollen Vereine und die Stadtgesellschaft gleich vertreten sein. Um zu beiden Teilen eine Entscheidung zu finden, wurde eine jeweils ungerade Zahl festgelegt (7 Vereine und 7 Einzelpersonen). Die Größe des Beirates sollte in der Kurzfristigkeit und den notwendigen Abstimmungen arbeitsfähig sein und in der Anzahl unter den Beteiligten am Leitfaden liegen.

 

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