Stellungnahme - 2020/BV/0712-26 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Änderungsantrag mit den dort aufgeführten Punkten 1 – 9 wird im Haushaltsplan 2020/2021 aufgenommen. Der Zeitpunkt der Umsetzung der aufgeführten Neuaufnahmen bzw. Ergänzungen, wird nach eingehender Prüfung und den entsprechenden Voraussetzungen erfolgen.

 

Die durch den Änderungsantrag eingebrachten Positionen wirken sich wie folgt auf den Haushalt aus:

 

ERGEBNISHAUSHALT

 

Der Überschuss im Ergebnishaushalt reduziert sich im Jahr 2020 um 359.000 EUR, in den Jahren 2021 – 2023 erhöht sich der bereits bestehende Fehlbetrag um jährlich 598.000 EUR. Die Deckung in den Jahren 2021 – 2023 erfolgt aus dem Ergebnisvortrag der Haushaltsvorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrags- und Aufwandsarten
(gemäß § 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik)

Ergebnisse

2018

Ansätze einschl. Nachträge
2019

Ansatz

2020

Ansatz

2021

Planungsdaten

2022

Planungsdaten

2023

in €

ALT:

Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag)

21.381.153,41

0

544.800

-3.697.900

-4.418.700

-4.034.700

Änderungsantrag

Pos. 1 -6, 8 und 9 haben Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt

 

 

-359.000

-598.000

-598.000

-598.000

NEU:

Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag)

21.381.153,41

0

185.800

-4.295.900

-5.016.700

-4.632.700

 

FINANZHAUSHALT

 

Im Finanzhaushalt erhöht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages das bisherige negative Saldo von 1.000.000 EUR in 2020 auf nun 1.359.000 EUR. In den Jahren 2021 – 2023 entsteht ein negativer Saldo von jährlich 598.000 EUR. Die Finanzierung der zusätzlichen beantragten Auszahlungen kann aus dem Jahresüberschuss 2019 erfolgen.

 

 

 

Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik)

Ergebnisse

2018

Ansätze einschl. Nachträge
2019

Ansatz

2020

Ansatz

2021

Planungsdaten

2022

Planungsdaten

2023

in €

ALT:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

28.782.227,30

0

-1.000.000

0

0

0

Änderungsantrag

Pos. 1 -6, 8 und 9 haben Auswirkungen auf den Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

 

0

-359.000

-598.000

-598.000

-598.000

NEU:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

28.782.227,30

0

-1.359.000

-598.000

-598.000

-598.000

 

INVESTITIONEN

 

Die Finanzierung der beantragten Investition unter der Position 7 erfolgt durch Erhöhung bzw. Verschiebung des Kreditbedarfs im jeweiligen Haushaltsjahr.

 

 

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

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29.04.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben