Änderungsantrag - 2020/BV/0712-24 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Ziel bei der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2020/21 soll es sein, das kommunale  Eigentum zu bewahren. Sollte  die Verwaltung  in diesem Rahmen   Verkäufe  kommunalen Eigentums  planen, die  das von der Bürgerschaft beschlossene  Volumen überschreiten,  ist die Bürgerschaft vorab und im Detail zu beteiligen.

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Begründung: Mit Verkäufen Kommunalen Eigentums aus kurzfristig entstandenen Konsolidierungsgründen gibt es deutschlandweit überwiegend schlechte Erfahrungen.

Einmalige finanzielle Effekte  führten in den meisten Fällen zu Einnahmeverlusten, Verlust an Steuerung und hohe Abhängigkeit von marktwirtschaftlichen Mechanismen. Die öffentliche Daseinsvorsorge, zu der u.a. Wohnen, Energie, Wasser, Kliniken und Müllentsorgung gehören, soll aus diesen Gründen kommunal bleiben. Diesen Weg geht Rostock seit Jahren sehr erfolgreich und er wird u. E. auch von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Der beschlossene Grundsatz  „Vergabe von Erbbaupacht geht vor Grundstücksverkäufen“ sichert langfristige Einnahmen und sollte weiter verfolgt werden.

 

 

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gez. Eva-Maria Kröger                                          gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktion DIELINKE.PARTEI                                          Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

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gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Fraktion der SPD                                                                         

 

 

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Beschlüsse

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29.04.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen