Stellungnahme - 2020/AM/0902-01 (SN)

Reduzieren

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der geplanten Verfügung zu den Verwaltungsstrukturveränderungen?  Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen zur Strukturveränderung aus?

 

Am 23. März 2020 habe ich die Änderung der Verwaltungsgliederung gegenüber dem Hauptamt in Auftrag gegeben.

 

Im Rahmen des ordnungsgemäßen Ablaufes innerhalb der Verwaltung gab es in der Umsetzung sowohl Gespräche mit den betroffenen Amtsleiterinnen und Amtsleitern als auch mit den Herren Senatoren.

 

Im Ergebnis konnten bereits Anfang April 2020 die notwendigen Organisationsverfügungen für die Bereiche Büro des Oberbürgermeisters,  Amt für Digitalisierung und IT, Rechts- und Vergabeamt, Amt für Umwelt- und Klimaschutz sowie Amt für Mobilität ausgefertigt und dem Personalrat gegenüber unterrichtet werden.

 

Die Umstrukturierung für das Amt für Digitalisierung und IT (OV 14/2020), Rechts- und Vergabeamt (OV 15/2020), Amt für Umwelt- und Klimaschutz (OV 16/2020) wurden zum 01. Mai 2020, der Bereich Büro des Oberbürgermeisters (OV 13/2020) zum 15. Mai 2020 sowie das Amt für Mobilität (OV 19/2020) zum 20. Mai 2020 umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Welche Auswirkungen haben diese Veränderung auf den Stellenplan

 

- der Stadtverwaltung

              - der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe?

 

Die Änderungen im Verwaltungsgliederungsplan haben auf den Stellenplan der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe keine Auswirkungen.

 

Die Änderungen im Verwaltungsgliederungsplan haben auf den Stellenplan der Stadtverwaltung insofern Auswirkungen, als dass bereits im Stellenplan 2020 vorhandene und teilweise mit Personal besetzte Stellen von der einen Organisationseinheit in eine andere Organisationseinheit verlagert werden.

 

Die notwendigen Umstrukturierungen wurden weitgehend stellenneutral durch die Verlagerung von bereits vorhandenen Stellen umgesetzt.

 

 

3.  Mit welchen finanziellen Auswirkungen ist im Zuge dieser Veränderung zu rechnen?

 

Vor dem Hintergrund, dass eine hohe Anzahl an Stellen „nur“ von einer Organisationseinheit in eine andere Organisationseinheit verlagert wird, sind mit dem jetzigen Arbeitsstand - siehe auch Punkt eins dieser Stellungnahme - die finanziellen Auswirkungen gering.

 

 

Reduzieren

 

Loading...