Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/0892

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Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat durch das Engagement des Rostocker Unternehmens CENTOGENE die Möglichkeit erhalten, freiwillige COVID-19-Tests im Testzentrum an der Statdthalle durchführen zu können. Dieser erfreuliche Umstand soll den Angaben zufolge zusätzliche Kapazitäten der Tests bei der möglichen weiteren Ausbreitung des Virus schaffen. Bislang haben sich den Meldungen nach schon über 2.000 Personen diesem freiwilligen Test unterzogen. Aufgrund von Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den freiwilligen Tests erbitte ich die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Werden bereits geprüfte Personen zu weiteren Tests aufgefordert bzw. darum gebeten, um auch zukünftig eine Infektion auszuschließen? Wenn ja, in welchen Abständen erfolgen die Tests? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wer trägt die Kosten der Tests, einschließlich des Materials? In welcher Form beteiligt sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den Kosten? Erhält das Unternehmen CENTOGENE sachliche Zuwendungen oder Zuschüsse von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

 

  1. Ist die Herkunft und die Qualität des verwendeten Testmaterials bekannt? Sind die Testkits validiert? Wenn ja, erbitte ich zu allem vorgenannten hierzu Auskunft.

 

  1. Hat sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Durchführung der Massentests durch das Robert-Koch-Institut (RKI) oder durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) oder durch andere Institute und Einrichtungen beraten lassen? 

 

  1. Werden bei den Tests des Unternehmens CENTOGENE Daten der getesteten Personen gespeichert und verwendet? Wenn ja, welche Daten? Wenn ja: ist eine Speicherung und Verwendung der Daten mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen?  


gez. Dr. Heinrich Prophet

 

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