Dringlichkeitsvorlage - 2020/DV/0884

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss befürwortet die vom Oberbürgermeister getroffene Eilentscheidung, wonach für zu leistende Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der „Corona COVID-19 – Pandemie“ ein Sonderbudget in Höhe von 1.000.000,- EUR eingerichtet wurde.

 

Die Deckung des zur Verfügung gestellten Budgets erfolgt über eine 2. Änderung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes 2020/2021 aus den Überschüssen des Vorjahres. 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 7 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt/ Begründung der Dringlichkeit:

Am 23. März 2020 hat der Oberbürgermeister auf Grundlage des § 38 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V folgende Eilentscheidung getroffen:

 

„1. Dem Führungsstab wird für zwingend erforderliche und unaufschiebbare Beschaffungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Corona Covid-19 ein Sonderbudget in Höhe von 1 Mio. EURO sofort zusätzlich bereit gestellt.

 

2. Die haushalterische Veranschlagung erfolgt mit dem Beschluss zum

Haushaltsplan 2020/2021 unter Verwendung der Vorträge aus dem Vorjahr.“

 


Begründung der Eilentscheidung:

Zur Umsetzung  von geordneten, schnellen, zielgerichteten sowie erforderlichen Maßnahmen, welche durch die Stadtverwaltung der HRO im Zusammenhang mit Corona Covid-19 zu veranlassen sind, wurde entsprechend dem Festlegungsprotokoll des Verwaltungstabes am 17.03.2020 ein Führungsstab (FüSt) unter Federführung des Gesundheitsamtes (Arbeitsaufnahme 18.03.2020) gebildet.

 

Dem Führungsstab wird mit sofortiger Wirkung ein Budget in Höhe von 1,0 Mio. EUR unter anderem für die Einrichtung einer zweiten Abstrichstelle, Hygienebedarfe und zusätzliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.

 

Das Budget steht ausschließlich für zwingend erforderliche und unaufschiebbare Beschaffungen und Dienstleistungen der gesamten Stadtverwaltung unter der Federführung des FüSt im Zusammenhang mit dem Corona Covid-19 zur Verfügung.

 

Bei der Inanspruchnahme des Budgets für Aufwendungen und Auszahlungen wird stets

§ 49 Abs. 1 Ziff. 1 Kommunalverfassung M-V beachtet. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:  37

 

Produkt: 12800              Bezeichnung: Zivil- und Katastrophenschutz

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

Sonstige laufende Aufwendungen (5699)  / Auszahlungen (7699)  - Coronapandemie

 

1.000.000

 

1.000.000

 

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Beschlüsse

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26.03.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen