Stellungnahme - 2020/AM/0820-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

1. Wurde bereits der entsprechende Vertrag mit dem zukünftigen Betreiber der Spielbank geschlossen?

Zu 1.: Es wurde bisher kein Mietvertrag zwischen der WIRO und dem Betreiber der Spielbank geschlossen.

2. Für den Fall, dass die Frage 1. mit ja beantwortet wurde, ab wann ist mit der Aufnahme des Spielbetriebes in den fraglichen Räumlichkeiten zu rechnen?

Zu 2.: Entfällt.

3. Für den Fall, dass die Frage 1. mit nein beantwortet wurde, welche Gründe hat der verzögerte Vertragsschluss mit dem Betreiber, da es aufgrund rechtlicher Voraussetzungen nur eine begrenzte Gültigkeit der vergebenen Konzession gibt?

Zu 3.: Der Abschluss des Mietvertrags wurde bisher aufgrund der ausstehenden Baugenehmigung für die vorgesehene Umnutzung sowie die offene Frage zur Umsetzbarkeit auf der Grundlage des vorhandenen Erbbaurechtsvertrages nicht vollzogen.

 

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