Stellungnahme - 2020/AM/0675-01 (SN)

Reduzieren

Sachverhalt:

 

  1. Welche Programme (EU, Bund bzw. Land, Soziale Stadt o.ä. ) könnten durch die Stadt in Anspruch genommen werden, um die sozio-kulturelle Infrastruktur in der Südstadt zu verbessern?

 

  1. Besteht die Möglichkeit, das Südstadtcenter in seiner Form zu erweitern? Die Schließung des Restaurants sorgte für sehr viel Unmut in der Bevölkerung. Gibt es zum Ausbau/ zur Erweiterung Pläne?

 

  1. Das bestehende SBZ Heizhaus/Pumpe stößt bereits an die Grenze seiner Raumkapazität. Welche Möglichkeiten gibt es für eine Erweiterung oder weitere Standorte (z.B. mit der Bebauung des Groten Pohls)?

 

Zu 1

Im Rahmen der Jugend- und Sozialarbeit greift das Amt für Jugend, Soziales und Asyl auf die Förderung durch das ESF-Programm zurück. In diesem Sozialraum werden dadurch zwei Stellen in der Jugendsozialarbeit und drei Stellen in der Schulsozialarbeit finanziert. Stadtweite Angebote der Frühen Hilfen (finanziert durch die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“) und der Eltern- und Familienbildung werden anteilig durch das Land finanziert  und setzen ihre Angebote auch im Stadtbereich Südstadt um.

 

Förderprogramme für investive Maßnahmen wie die Städtebauförderung z. B. für bauliche Maßnahmen kommen in der Südstadt derzeit nicht zum Tragen. Die Voraussetzungen dafür sind derzeit nicht gegeben.


Eine entsprechende Voruntersuchung ist erforderlich, die dann ggf. einen Bedarf feststellt. Ob weitere Förderprogramme im Bereich der Förderung des sozialen Zusammenhaltes und Miteinanders greifen würden, bedarf der genauen Prüfung, vor allem bei der Vielzahl der verschiedenen Programme.

 

             

              Zu 2

Das Südstadt-Center liegt im Bebauungsplan 09.MK.05 „GE Nobelstraße I“, welcher seinerzeit für die Errichtung des Centers aufgestellt wurde. Der Bebauungsplan wurde ausgeschöpft. Da sich das Südstadt-Center in privater Hand befindet, hat die Stadt über die B-Plan-Festlegungen hinaus keinen Einfluss auf die Nutzerstruktur. Pläne zur Erweiterung des Südstadt-Centers sind nicht bekannt.

 

 

Zu 3

Eine räumliche Erweiterung des Stadtteil- und Begegnungszentrums (SBZ) Heizhaus/ Pumpe ist nicht vorgesehen. In der Überarbeitung der „Rahmenkonzeption SBZ“ sind u. a. Methoden der aufsuchenden Sozialen Arbeit mit aufgenommen, um den Stadtbereich noch stärker als sozialen Raum wahrzunehmen und mitzugestalten.

 

Dies geschieht unter anderem vor dem Hintergrund der Evaluation der Arbeit der SBZ und der damit verbundenen Erkenntnis, dass sich vor allem Jugendliche wenig in den SBZ und ihren Angeboten wiederfinden, sondern sich verstärkt Orte im Sozialraum zu eigen machen.

 

Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl versucht im Zuge dieser Prozesse im Rahmen des Flächennutzungsplans, des Umwelt- und Freiraumkonzeptes und der Entwicklung einzelner Stadtbereiche solche Orte mit und für die betreffenden Zielgruppen sichtbar zu machen und zu entwickeln.

 

Gemeinbedarfsflächen am „Groter Pohl“, am „Kiefernweg“ und am „Pulverturm“ wurden durch das Amt für Jugend, Soziales und Asyl in den jeweiligen Bebauungsplänen angemeldet. Vorrangig sind diese zur Deckung von Kapazitäten im Bereich der Kindertagesbetreuung angedacht.

 

Reduzieren

 

Loading...