Änderungsantrag - 2020/BV/0712-17 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die nachfolgende Regelung nach dem Beschluss zum Haushalt 2020/21 unverzüglich zu verfügen:

 

Bis zum Beschluss des bereits angekündigten Nachtragshaushaltes sind die im Stellenplan des Haushaltsentwurfes 2020/21 vorgesehenen zusätzlichen Stellen nicht zu besetzen. Darüber hinaus sind bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Stellenbesetzungsverfahren für die zusätzlichen Stellen einzuleiten. Sollten Stellenbesetzungsverfahren für die zusätzlichen Stellen bereits eingeleitet worden sein, sind diese unverzüglich zu stoppen.

Um diese Maßnahme wirkungsvoll umzusetzen und die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung zu gewährleisten, ist die Neustrukturierung der Verwaltung gemäß Organisationsverfügung Nr. 11/2020 bis zur rechtskräftigen Genehmigung des Nachtragshaushaltes auszusetzen.

 

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Sachverhalt:

Im Haushaltsentwurfes 2020/21 sind 143 neue Stellen (VZÄ=vollzeitäquivalent) vorgesehen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Neustrukturierung der Verwaltung gemäß Organisationsverfügung Nr. 11/2020  mit einem weiteren erheblichen Stellenaufwuchs verbunden sein dürfte. Nach Aussagen der Verwaltungsspitze sind durch die wirtschaft-lichen und sozialen Folgen der Corona-Zeiten-Krise schon jetzt Mindereinnahmen von über 50 Millionen Euro identifiziert worden. In dieser Situation ist ein weiterer Stellen-aufwuchs über den aktuell geltenden Stellenplan hinaus nicht zu verantworten. Es ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Mindereinnahmen eine Aufnahme von Kassenkrediten erforderlich machen dürfte. Diese Verschuldungssituation wird durch das Schaffen von weiteren Personalstellen im dreistelligen Bereich erheblich verschärft. Ein realistischer Stellenbedarf ist erst unter Betrachtung der neuen finanziellen Situation möglich und kann nur in einem dringend erforderlichen Nachtragshaushalt vorgenommen werden.       

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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29.04.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt