Änderungsantrag - 2020/AN/0807-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

„Im Vorfeld einer möglichen Antragsberechtigung der Gremien Seniorenbeirat, Agenda 21-Rat und Fahrradforum wird der Oberbürgermeister gebeten, sich vorab mit der Landes-regierung zwecks dahingehender Änderung der Kommunalverfassung M-V ins Benehmen zu setzen.“

 

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Sachverhalt:

Eine sofortige Umsetzung eines Antragsrechts für die genannten Beiräte würde einen Verstoß gegen höherrangiges Recht bedeuten (Kommunalverfassung  M-V § 29 Abs. 1). Sämtliche so getroffenen Beschlüsse wären grundsätzlich angreifbar. Eine Vorabinititiave auf Landesebene ist zwingend erforderlich.


Nach einer möglichen Änderung der KV M-V und entsprechender Anpassung an die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der HRO wären in diesem Fall folgende Ergänzungen vorzunehmen:
„Antragsberechtigt sind die Beiräte durch die Beiratsvorsitzenden bei:

  1. Sachanträgen, mit denen die sachliche Erledigung der auf der Tagesordnung befindlichen Beratungsgegenstände angestrebt wird
  2. Änderungs-, Ergänzungs- oder Ersetzungsanträgen zu Sachanträgen, die auch als solche kenntlich zu machen sind; insbesondere ist kenntlich zu machen, worauf sich die Änderung bzw. Ergänzung bezieht.

 

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Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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04.03.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt