Stellungnahme - 2020/AM/0756-02 (SN)

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1. Existiert ein Notfallplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei möglichem Anfall mehrerer Infizierter?
2. Wie viele reguläre Infektionsbetten/Betten auf Isolierstationen existieren in den beiden Rostocker Kliniken? Können diese Kapazitäten realistisch rasch erhöht werden?
3. Stehen den Mitarbeitern von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr und der städtischen Behörden ausreichend Handschuhe, Mundschütze und antivirale Desinfektionsmittel zur Verfügung bzw. müssen diese bevorratet werden?
4. Gibt es Informationsmaterial für Krankenhäuser, Pflege- und Kinderbetreuungs-einrichtungen, Schulen, der Universität und Behörden im Falle einer raschen Verbreitung des Virus bzw. ist dieses digital vorbereitet?
5. Gibt es Regelungen zur Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen bei nachgewiesenen Infektionen der Eltern oder bei Infektionsfällen in der Arbeitsumgebung der Eltern?

 

Sachverhalt:

Frage 1:

Es gibt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit 2007 einen Seuchenalarmplan sowie einen Pandemieplan.

Frage2:

Nach den Angaben der „Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern über Maßnahmen bei Auftreten von Infektionskrankheiten mit hoher Kontagiosität und/oder Erregern besonderer Pathogenität“  (Stand 30. Juli 2018) stehen im Südstadtklinikum 6 Patientenzimmer mit Schleuse und in der Universitätsmedizin 1 Patientenzimmer mit Schleuse und 10 Patientenzimmer mit Raumlufttechnik und Schleuse zur Verfügung.

 

Frage 3:

 

Den MitarbeiterInnen von Rettungsdienst und Feuerwehr stehen im Rahmen der täglichen Arbeitsschutzausrüstung/Gefahrenabwehr ausreichend chirurgische Masken/FFP3-Masken zur Verfügung.

Für den Pandemiefall stehen dem Rettungsdienst und der Feuerwehr ausreichend Handschuhe und antivirale Desinfektionsmittel zur Verfügung, die hierfür in großer Menge bevorrateten FFP3-Masken und chirurgischen Masken sind allerdings teilweise überlagert und bedürfen einer Erneuerung.

Insgesamt wurde in 2019 eine Überarbeitung der Pandemieplanung eingeleitet, nicht nur hinsichtlich der Bedarfe von Rettungsdienst und Feuerwehr, sondern auch hinsichtlich der erforderlichen Vorsorge für die Kernverwaltung. Die nötigen Mittel waren im Haushalt 2018/19 allerdings nicht eingeplant, so dass die Erneuerung und Aufstockung der Bestände im abgelaufenen Jahr nicht erfolgen konnte. Die Möglichkeit, in der seit Januar geänderten Marktsituation kurzfristig Abhilfe zu schaffen, wird derzeit geprüft.

Für die Polizei kann keine Aussage getroffen werden.

 

 

Frage 4:

 

Das Informationsmaterial wird bundesweit vom Institut für Risikobewertung und unter www.infektionsschutz .de bereitgestellt.

 

 

Frage 5:

 

Wenn bei Eltern eine Infektion mit Coronaviren diagnostiziert wurde, sind die Kinder inkubiert und dürfen 14 Tage keine KITA oder Schule besuchen.

 

Bei Infektionsfällen in der Arbeitsumgebung muss eine Risikobewertung nach den Vorgaben des Robert Koch-Institutes (RKI) durchgeführt werden. Es werden 2 Kontaktgruppen unterschieden.

 

Kontaktpersonen der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko)

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z. B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten 2019-nCoV-Falls, wie z. B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.

 

Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I:

  • Ermittlung, namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer des Gesundheitsamtes.
  • Information der Kontaktpersonen über das 2019-nCoV-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken.
  • Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung (unter Abwägung der Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes)

     
  • Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z. B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält.
  • Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer Hustenetikette.
  • Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten 2019-nCoV-Fall auf folgende Weise:
    • Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst.
    • Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen:

Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko)

Beispielhafte Konstellationen:

  • Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter 2019-nCoV-Patient aufhielten, z. B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem 2019-nCoV-Fall hatten.

Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie II:

  • Falls gemäß Risikoeinschätzung des Gesundheitsamtes als sinnvoll angesehen, sind optional möglich:
    • Ermittlung und namentliche Registrierung,
    • Information zu 2019-nCoV.
  • Keine tägliche Symptomkontrolle; Meldung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall.
  • Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, z. B. häusliche Absonderung nahelegen
  • Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander, eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z. B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält.
  • Häufiges Händewaschen, Einhaltung einer Hustenetikette.

 

 

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