Stellungnahme - 2020/AM/0770-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage von Anke Knitter (Mitglied der Fraktion der SPD)
Umsetzung Leitfaden Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.02.2020
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Wie ist das weitere Vorgehen innerhalb der Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses organisatorisch und zeitlich ausgestaltet? Insbesondere:
- Derzeit ist eine Ausschreibung der Stellen für die Koordinierung erst nach Genehmigung des Haushaltes geplant. Warum wird keine Ausschreibung der Stellen, aber erst eine nach Genehmigung des Haushalts erfolgende Besetzung vorgenommen?
- Soll es bei der derzeit ersichtlichen Ansiedlung der Stellen im Bereich Grundsatz/Wahlen bleiben oder ist diese Einordnung übergangsweise erfolgt? Falls nein, wo sollen die Stellen eingeordnet werden?
- Wann ist die Bildung des ebenfalls beschlossenen Beirats für die Bürger-beteiligung geplant?
Sachverhalt:
Antwort zu Frage 1 und 2:
Die Einordnung bzw. Ansiedlung der vorgesehenen Stellen für die Koordinierungsstelle obliegt allein dem Oberbürgermeister.
Im Rahmen des Beschlusses hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft gemeinsam mit der Arbeitsgruppe, die mit der Erstellung des Leitfadens betraut war, die Empfehlung ausgesprochen, dass die Koordinierungsstelle keinem Fachamt zugeordnet werden sollte, das selber Fachbelange in Beteiligungsverfahren vertritt. Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung muss eine neutrale Position in den Beteiligungsverfahren einnehmen und mit allen Fachämtern zusammenarbeiten.
Andere Städte verorten eine Koordinierungsstelle in der Regel in einem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Presse, allgemeine Bürgeranliegen etc. unmittelbar beim Oberbürgermeister. Dies wird für Rostock genauso empfohlen.
Nach der Festlegung der Zuordnung der Stellen können die Ausschreibungen erfolgen.
Die kurzfristige Einordnung der Stellen nach dem Beschluss der Bürgerschaft im Stellenplan 2020/2021 erfolgte in Abstimmung mit dem Büro des Oberbürgermeisters im Bereich Grundsatz/ Wahlen (03.6). In diesem Bereich befinden sich mehrere Querschnittsaufgaben, welche im Auftrag des Oberbürgermeisters wahrgenommen werden (Wahlen, Beschwerdemanagement) und so lag es nahe, vorerst die Geschäftsstelle der Bürgerbeteiligung dort auf einer sehr hohen Ebene einzuordnen. Eine abschließende Entscheidung der Ansiedlung der Stellen erfolgte noch nicht.
Antwort zu Frage 3:
Laut § 3 (3) der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung ist die Geschäftsstelle des Beirates für Bürgerbeteiligung in der Verwaltung anzusiedeln. Sinnhafterweise ist die Geschäftsstelle des Beirats der Koordinierungsstelle zuzuordnen. Aus unserer Sicht kann mit der Bildung des Beirates jedoch nicht gewartet werden, bis die Koordinierungsstelle ihre Arbeit aufgenommen hat, zudem auch die Bildung des Beirates Zeit in Anspruch nehmen wird. Da das Gremium auch jetzt schon Aufgaben übernehmen kann, wird sich das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zeitnah um die Bildung des Beirates für Bürgerbeteiligung kümmern.