Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/0770

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Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2019 die Beschlussvorlage 2019/BV/4529, Leitfaden für die Bürgerbeteiligung beschlossen. Viele Bürgeriniativen warten bereits darauf, wie und wann die weiteren Schritte erfolgen. Es ergeben sich folgende Fragen:

 

Wie ist das weitere Vorgehen innerhalb der Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses organisatorisch und zeitlich ausgestaltet? Insbesondere:

 

  1. Derzeit ist eine Ausschreibung der Stellen für die Koordinierung erst nach Genehmigung des Haushaltes geplant. Warum wird keine Ausschreibung der Stellen, aber erst eine nach Genehmigung des Haushalts erfolgende Besetzung vorgenommen?
  2. Soll es bei der derzeit ersichtlichen Ansiedlung der Stellen im Bereich Grundsatz/Wahlen bleiben oder ist diese Einordnung übergangsweise erfolgt? Falls nein, wo sollen die Stellen eingeordnet werden?
  3. Wann ist die Bildung des ebenfalls beschlossenen Beirats für die Bürgerbeteiligung geplant?

 

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