Beschlussvorlage - 2020/BV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 23.12.2019 zur überplanmäßigen Bewilligung zur Beschaffung eines ISPS-Sicherheitszaunes in Höhe von 79.000 EUR auf dem Konto 51102.76290021 Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte – Projekt JOHANN wird zugestimmt. Sie wird gedeckt durch 51102.76255030 Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen-RGS in gleicher Höhe.

 

Der Sicherheitszaun wurde in der Investitionsmaßnahmennummer 6151102201800299 – EU-Projekt JOHANN Position 8 eingesetzt, da ein Deckungskreis zwischen Verwaltungs- und Investitionstätigkeit besteht.

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Beschlussvorschriften:

§ 38 (4) Kommunalverfassung M-V

§ 22 (4) Nr. 2 i. V. m. § 6 (4) Nr. 1 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2019/BV/0104 des Hauptausschusses vom 17.09.2019

 

Sachverhalt:

Am 23.12.2019 wurde auf der Grundlage des § 38 (4) Kommunalverfassung M-V durch den

Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Innerhalb des EU-Projektes JOHANN erfolgte die Beschaffung des ISPS-Sicherheitszaunes

in Höhe von 79.000,00 EUR zur Absicherung von kleinen Kreuzfahrtschiffen o. ä. im Bereich

des Rostocker Stadthafens.

 

Nachdem im auslaufenden JOHANN-Projekt alle Partner ihre Budgets gegenüber dem

Lead-Partner Rostock per 17.12.2019 abgerechnet haben, konnte mit dem Zuwendungsgeber vereinbart werden, dass durch Budgetumschichtungen im Rahmen von JOHANN zu Lasten ungenutzter Budgets von Netzwerkpartnern die gesamte Rostocker Investition ISPS-Zaun erfolgen kann.

 

Im Liefervertrag mit der Firma Richter Bausicherungs GmbH aus Rostock wurde als

Liefer- und Zahlungstermin spätestens bis 31.12.2019 vereinbart. Die Anlieferung des

Zaunes erfolgte kurzfristig im Dezember 2019. Die Finanzierung über das Projekt JOHANN

musste ebenfalls im Dezember erfolgen, da das Projekt am 31.12.2019 beendet wurde.

 

Die Rückzahlung für die Kosten des Zaunes von der EU wird für Mitte 2020 erwartet.

 

Begründung der Eilentscheidung:

 

Das EU – Projekt Johann wird durch Städte in verschiedenen Staaten an der Ostsee durchgeführt. Die HRO leitet und koordiniert als Lead-Partner das Projekt.

 

Nachdem im auslaufenden JOHANN-Projekt alle Partner ihre Budgets gegenüber dem Lead-Partner Rostock per 17.12.2019 abgerechnet hatten, konnte am 19.12.2019 mit dem Zuwendungsgeber Interreg vereinbart werden, dass durch Budgetumschichtungen das JOHANN-Budget so weit erweitert wird, dass der ISPS-Sicherheitszaun komplett aus dem JOHANN-Budget bezahlt werden kann. Daraufhin wurde am 19.12.2019 – 20.12.2019 die Eilentscheidung OB vorbereitet. Die Eilentscheidung musste am 23.12.2019 getroffen werden.

 

Die Finanzierung des ISPS-Sicherheitszaunes musste im Dezember 2019 erfolgen, da das JOHANN-Projekt am 31.12.2019 beendet wurde. Mit Ausnahmegenehmigung der Stadtkasse konnte die Bezahlung der Rechnung noch im Dezember erfolgen.

 

Aufgrund der zeitlichen Enge zum Jahresende konnte die Ladefrist von drei Arbeitstagen für eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses nicht eingehalten und eine Dringlichkeitssitzung nicht mehr einberufen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung  von Mitteln in Höhe von 79.000 EUR vom Konto 51102.76255030 auf das Konto 51102.76290021 .

Auszahlung der Mittel vom Konto 51102.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR in der Investitionsmaßnahmennummer 6151102201800299 EU-Projekt JOHANN Pos. 8

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen               Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.02.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen