Informationsvorlage - 2020/IV/0734

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das „Gremium Pflegesozialplanung“ widmet sich der Weiterentwicklung des pflegerischen Versorgungssystems. Das Gremium wird zu einem „Regionalen Pflegeausschuss gemäß § 8a SGB XI“ weiterentwickelt.

Dieser Pflegeausschuss berücksichtigt den veränderten rechtlichen Rahmen (§ 8a SGB XI sowie § 5 Landespflegegesetz M-V)  und definiert sich nach dem 11. Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung.

 

Die/der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Migration ist weiterhin als Mitglied in diesem Pflegeausschusses vertreten.

 

Der Pflegeausschuss formuliert fachliche Impulse bzw. direkte Empfehlungen für die Optimierung des Pflege- sowie Altenhilfesystems. Diese richten sich an das Land M-V (welchem gem. § 8 SGB XI die Verantwortung für eine leistungsfähige und zahlenmäßig ausreichende pflegerische Versorgungsstruktur zugeschrieben wird), die Landesverbände der Pflegekassen (welche sich gem. § 12 SGB XII für die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich zeigen) sowie an den entsprechenden kommunalen Raum (Verwaltung, Politik, Arbeitsgruppen etc.)

Der Pflegeausschuss berät über entsprechende Entwicklungsbedarfe, über Planungs-absichten und Umsetzungsfragen.

 

Eine vollständige Auflistung aller Mitgliedsinstitutionen ist in der beiliegenden Anlage „Geschäftsordnung“ einzusehen.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.02.2020 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben