Stellungnahme - 2020/AM/0679-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

Aus der Stellungnahme 2019/AM/0553-01 (SN) ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:

 

Beim B-Plan Nr. 15.WA.119 für das Wohngebiet „Warnowgarten“ gibt es eine Differenz zwischen B-Plan-Festsetzung und textlicher Begründung. Textlich beschriebene Ausgleichsmaßnahmen findet sich nicht in den B-Plan-Festsetzungen:

 

  1. Aus welchem Grund sind die in der Begründung zum B-Plan als Ausgleichsforderung beschriebenen Bäume nicht in den B-Plan-Festsetzungen aufgeführt?
  2. Hat es in den Vorentwürfen des B-Plans einen Punkt gegeben, der den Ausgleich mit Bäumen und Heckenstrukturen festlegt? (z.B. Punkt 2.12)
  3. Aus welchem Grunde wurde dieser Punkt nicht in die Festsetzungen aufgenommen?

 

Die Antworten zu Frage 4 (Sind Festlegungen zu Ausgleichsmaßnahmen auch bei anderen Bauprojekten nicht umsetzt worden? Wenn ja, bei welchen Projekten und in welchem Ausmaß?) beziehen sich größtenteils auf nicht lange zurückliegende Projekte. Bei diesen sind Ausgleichsmaßnahmen noch nicht fällig oder in Entwicklung.

 

  1. Gibt es für den Zeitraum ab 1990 weitere B-Pläne, bei denen naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden? (Für diesen Fall bitte ich um die Vervollständigung der überreichten Auflistung.)

 

 

Stellungnahme:

 

Ergänzend zu unserer fachlichen Stellungnahme 2019/AM /0553-01 (SN) kann zu den weiteren Fragen wie folgt Stellung genommen werden:

 

  1. Aus welchem Grund sind die in der Begründung zum B-Plan als Ausgleichsforderung beschriebenen Bäume nicht in den B-Plan-Festsetzungen aufgeführt?

 

Im B-Plan Nr. 15.WA.119 „Warnowgarten“ ist im Teil A (Planzeichnung) die Anpflanzung von insgesamt 45 Bäumen standörtlich festgesetzt worden. Laut Begründung sind 43 Bäume als naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Der Bebauungsplan kommt demnach der naturschutzrechtlichen Forderung nach.

Es fehlt jedoch im Teil B (Textliche Festsetzungen) die konkrete Zuordnung, welche Bäume für welche Baumaßnahme o.ä. als Ausgleich festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wurde am 02.06.1999 beschlossen und ist am 28.07.1999 in Kraft getreten.

Die Notwendigkeit der o.g. Zuordnung ist seitdem erkannt und die entsprechenden Festsetzungen in der Folge konsequent in die B-Pläne eingebracht worden.

 

 

  1. Hat es in den Vorentwürfen des B-Plans einen Punkt gegeben, der den Ausgleich mit Bäumen und Heckenstrukturen festlegt? (z.B. Punkt 2.12)

 

Weder in der Begründung, noch in den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr. 15.WA.119 „Warnowgarten“ konnte der hier zitierte Punkt 2.12 aufgefunden werden.

Aus diesem Grund ist eine diesbezügliche fachliche Stellungnahme zur Beantwortung der Frage nicht möglich.

 

 

  1. Aus welchem Grunde wurde dieser Punkt nicht in die Festsetzungen aufgenommen?

 

Bezug nehmend auf die Beantwortung der 2. Frage konnte weder in der Begründung, noch in den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr. 15.WA.119 „Warnowgarten“ der hier zitierte Punkt 2.12 aufgefunden werden.

Aus diesem Grund ist eine diesbezügliche fachliche Stellungnahme zur Beantwortung der Frage nicht möglich.

 

 

  1. Gibt es für den Zeitraum ab 1990 weitere B-Pläne, bei denen naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden? (Für diesen Fall bitte ich um die Vervollständigung der überreichten Auflistung.)

 

 

Die mit der Stellungnahme 2019/AM /0553-01 (SN) überreichte Auflistung umfasst B-Pläne, die im Zeitraum von 2005 bis 2018 Rechtskraft erlangt haben. Die hier genannten Beispiele können mit Stand vom 21.01.2020 wie folgt ergänzt werden (B-Pläne mit erlangter Rechtskraft von 1998 bis 2014):

 

Bebauungsplan 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft(Rechtskraft 06.07.2005), inkl. 1. Änderung (Rechtskraft 27.06.2007) und 2. Änderung (Rechtskraft 18.12.2013)  

  1. Anlage einer extensiven Parkanlage (A), nördlich des Klärwerks und östlich des Kayenmühlengrabens (auf ca. 1.500 m² ca. 438 m² Gehölzpflanzung) - nicht erfolgt, aber zugeordneter Eingriff GE 13 auch nicht umgesetzt,
  2. Baumpflanzungen entlang Verkehrsflächen/Straßen (ursprünglich 115 Stk.): zum Teil umgesetzt, soweit Straßen wie geplant bestehen/ausgebaut sind (sind Verkehrsflächen zugeordnet)

 

Bebauungsplan 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ (Rechtskraft 08.02.2006)

  1. straßenbegleitende Baumpflanzungen (ursprünglich 91 Stk.) für Eingriff Verkehrsflächen – nur tlw. erfolgt, soweit Verkehrsflächen wie geplant bestehen/ausgebaut sind (sind Verkehrsflächen zugeordnet)

 

Bebauungsplan 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ (Rechtskraft 29.09.2016)

  1. TF 4.7: Renaturierung  Kleingewässer, Entsiegelung, Anlage Hausgarten u. naturbelassene Flächen, Baumpflanzungen als Ausgleich für Eingriffe durch WA 9 –

nicht umgesetzt; WA 9 - Rechtsstreit Vorhabenträger mit der HRO, plädiert auf

Unwirksamkeit von B-Plan und Erschließungsvertrag, OE 60 (Bauamt) und OE 10 (Hauptamt) bereiten Klage zur Umsetzung des Vertrags vor, insbes. zur Eintragung einer Dienstbarkeit und Reallast.

 

Bebauungsplan 14.W.184 „Südlich Pappelallee“ (Rechtskraft 25.05.2018)

  1. Pflanzung von Einzelbäumen im Plangebiet, externe Maßnahme: Pflanzung einer Feldhecke und Anlage einer extensiven Wiese – noch nicht umgesetzt; derzeit Baumaßnahmen, Baumpflanzungen erst nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen sinnvoll, externe Maßnahmen geplant, Umsetzung für 2019/2020 vorgesehen, verschiedene Investoren nicht kompatibel

 

Bebauungsplan 09.W.57.1 „Dorflage Biestow/ 1. Änderung“ (Rechtskraft 01.11.2007)

  1. Pflanzung einer mehrreihigen Hecke als Leitstruktur für wandernde Amphibien im Zusammenhang mit der Zusatzbebauung Am Dorfteich – Hecke wurde nicht umgesetzt, aufgrund Klage der Investorin und Formfehler im B-Plan; Heilung durch entspr. Festsetzungen im B-Plan „Wohngebiet Nobelstraße“

vorgesehen

 

Bebauungsplan 09.SO.156 „Landhotel Rittmeister“ (Rechtskraft 14.11.2012)

  1. Pflanzung von 45 Bäumen im „Rote-Burg-Park“ Südstadt incl. 10 Jahre Entwicklungspflege als externer Ausgleich – noch nicht umgesetzt; Nochmaliger Hinweis auf Abstimmung der Mikrostandorte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens IV/2019

 

Bebauungsplan 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ (Rechtskraft 16.05.2012) + 1. Änderung

  1. Pflanzung von 10 Bäumen als Ausgleich für erschließungsbedingte Eingriffe auf dem Flurstück 2077/228, Bleicherstraße 33 - Baumpflanzung war erfolgt und in 1. Änderung mit Erhaltungsgebot festgesetzt, Bäume sind jedoch jetzt im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme widerrechtlich gerodet worden; Ergebnis Anhörungsverfahren: Bäume wurden fachgerecht gerodet, bei GaLaBau eingeschlagen und werden nach Beendigung der Baumaßnahme wieder eingepflanzt

 

Bebauungsplan  01.W.166 „Am Golfplatz“ (Rechtskraft 21.05.2014)

  1. Pflanzung von dreireihigen einheimischen Hecken entlang des Diedrichshäger Baches auf Privatgrundstücken - Pflanzung wurde durch WIRO realisiert, jedoch wurden in jüngster Zeit ca. 75 % der Gehölze durch die Eigentümer gerodet; Anhörungen der Bauherren in Vorbereitung 

 

Bebauungsplan 01.W.141 „Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde“ (Rechtskraft 16.05.2012)

  1. 10 Jahre Mahd Schutzgebiet Reutershäger Wiesen - Rechtsstreit zwischen Investor und HRO bezüglich des erhobenen Nutzungsentgeltes endete mit einem Vergleich: Mahd nur von 2018 bis 2021, danach Pflege durch OE 67 (Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege)

 

Bebauungsplan 12.W.144 „Wohnanlage Riekdahl“ (Rechtskraft 26.10.2005)+ 1. Änderung (Rechtskraft 26.03.2014)

  1. Restleistungen auf Maßnahmenfläche 1: Abbruch noch genutzter Stallgebäude, Schuppen und Gewächshaus - lebenslanges Nutzungsrecht für den bewirtschaftenden Rentner vereinbart, Umsetzung der restlichen Maßnahmen nach Aufgabe der Bewirtschaftung

 

Bebauungsplan 14.WA.118 „An der Lindenallee Toitenwinkel“ (Rechtskraft 17.06.1998) *1)

  1. Anpflanzgebote innerhalb des Plangebietes, Straßenbaumpflanzungen, Hecken-pflanzung entlang Fernwärmeleitung, extern: Kopfweidenpflege Weidendamm u. Toitenwinkler Bruch - 50 % der aufgrund verschobener Baugrenzen nicht realisierbaren Heckenpflanzung wurde als Pflanzung von 15 Einzelbäumen in der Maßnahmenfläche Nördlich Goorstorfer Straße realisiert (Androhung v. Zwangsgeld), alle anderen Maßnahmen sind trotz vielfacher Mahnungen noch offen

 

*1) 1. Änderung B-Plan beabsichtigt, Verfahren ruht. Noch ausstehender Ausgleich ist im Änderungsverfahren zu sichern.

 

Bebauungsplan 01.W.165 „Nördlich des Stolteraer Weges“ (Rechtskraft 14.12.2011)

  1. Heckenstrukturen zwischen den Baufeldern auf privaten Grundstücken - Wurden zwar angelegt, aber durch Eigentümer teilweise für den Bau von Nebengebäuden wieder gerodet (Anzeige aus der Nachbarschaft); Kontrolle erschwert, da auf Privat- grundstücken sowie aus Kapazitätsgründen

 

Bebauungsplan 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“ (Rechtskraft 13.03.2002)

  1. Extensive Wiese westlich Lärmschutzwall und Maßnahmen auf nördlicher Kompensationsfläche - Bisher noch kein zugeordneter Eingriff erfolgt, Umsetzung ist bei Ansiedlung VGP durchzuführen

 

Bebauungsplan 12.W.60 „Wohnpark Brinckmanshöhe“ (Rechtskraft 22.04.1998)

  1. Erneuter Eingriff in hergestellte Maßnahmenfläche westlich Bahnlinie oberhalb Bolzplatz durch innovatives Blockheizkraftwerk - Doppelter Ausgleich derzeit noch offen (aber in Planung), wird im Landkreis umgesetzt

 

 

 

Bebauungsplan  13.GE.77 „Gewerbegebiet Petridamm“ (Rechtskraft 13.01.2000)

  1. Rückbau der Gärten auf Flurstück 1715/2 und Anlage einer extensiven Wiese - Bisher noch kein zugeordneter Eingriff erfolgt

 

 

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Holger Matthäus

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