Stellungnahme - 2020/AN/0669-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, das Amt für Umwelt und Natur wird beauftragt dem Pflanzen hochwachsender Gehölze mehr Priorität einzuräumen und entsprechende Vorrausetzungen dafür zu schaffen.

 

Sachverhalt:

 

Ein konkretes Problem der Veränderung des Klimas ist das Aufheizen der Städte. Die Pflanzung von hochwachsenden Bäumen mit entsprechender Ausbildung der Krone kann ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz sein.

 

Eine nähere Erläuterung erfolgt mündlich auf der Bürgerschaftssitzung am 22.01.2020.

 

Stellungnahme:

 

Das 'Pflanzen hochwachsender Gehölze' und (genauso wichtig!), der Schutz vorhandener Pflanzen dieser Kategorie sind seit Jahren eine der Kernaufgaben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und somit eine prioritäre Pflichtaufgabe.

             

Den nachfolgenden Darlegungen wird aus Sicht des Fachamtes zugrunde gelegt, dass mit 'hochwachsenden Gehölzen'   Bäume  (kleinkronig, großkronig, Hochstämme ...),  Klettergehölze (selbstklimmend, rankend) und Großsträucher gemeint sind.

 

 


Im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege werden seit Jahren Baumpflanzungen entlang städtischer Straßen, in den Park- und Grünanlagen, in den städtischen Friedhöfen und in freien Landschaftsräumen realisiert.

 

Der Umfang und die jeweiligen Standorte der Pflanzungen sind dem jährlichen Baumbericht zu entnehmen.

 

Für derartige Baumpflanzungen stehen zweckgebunde Mittel aus den Produktkonten 'Städtischer Baumersatz' und 'Baumfond' zur Verfügung.  In den letzten Jahren wurden durchschnittlich 120.000,00 € aus  den vorbenannten Konten zur Verfügung gestellt.

 

Auf Grundlage weiterer Rechtsvorschriften (u.a. Grünflächengestaltungssatzung der HRO, Satzungen rechtskräftiger Bebauungspläne, Planfeststellungsbeschlüsse größerer Infrastrukturmaßnahmen etc.) erfolgen umfangreiche Pflanzungen.

 

Private Bauherren werden zunehmend aufgefordert, Klettergehölze an geeigneten Fassaden anzupflanzen und entsprechende Standortvoraussetzungen zu schaffen.

 

In Abstimmung mit Versorgungsunternehmen konnte erreicht werden, dass zum Beispiel unter Oberleitungen oder auf erdverlegten Trassen zunehmend Großsträucher gepflanzt werden können.

 

Im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege werden des Weiteren neue, dem Klimawandel angepasste Gehölze getestet, um eine nachhaltige Entwicklung des Baumbestandes zu sichern.

 

Gegenwärtig zeigt sich, dass kaum noch verfügbare Pflanzstandorte im verdichteten Innenbereich zur Verfügung stehen, so dass auf Grundlage planerischer Vorgaben und entsprechender stadtpolitischer Entscheidungen eine nachhaltige Sicherung und Erhöhung des Grünanteiles gewährleistet werden muss. Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig das 'Umwelt- und Freiraumkonzept' (UFK) erarbeitet.

 

Ein wesentliches Ziel dieses Konzeptes besteht darin, diese Flächensicherung und -Verfügbarmachung planerisch aufzuzeigen, um den aktuellen Entwicklungen  (Klimawandel, Insektensterben, Feinstaubreduzierung etc.) entgegen zu wirken.

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.01.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben