Stellungnahme - 2019/AM/0619-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

  1. Welche möglichen Maßnahmen (bauliche Veränderungen) wurden für die Erneuerung des Radweges geprüft.
  2. Wurden Alternativen zur Reduzierung der 120 Baumfällungen geprüft?

Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

 

Im Zuge der Vorplanung wurden mehrere Varianten zur Umsetzung geprüft. Darunter die Einrichtung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn oder die Verbreiterung der Straße und Errichtung von Radfahrsteifen. Alle Varianten wurden ausführlich untersucht. Es wurde festgestellt, dass es keine sinnvolle Variante gibt, ohne mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen, was wiederum Eingriffe in den Naturraum erforderlich macht.

 

Im Zuge dieser Variantenfindung wurde diese Vorzugsvariante mit getrenntem Geh- und Radweg gewählt, da hierfür weder ein Eingriff in das angrenzende Landschaftsschutzgebiet noch den Friedhof oder die Fällung von allen Alleebäumen notwendig ist.

 

 

  1. Inwiefern haben die geplanten Baumfällungen Einfluss auf den Küstenschutzwald sowie den Küstenschutz?

 

Die Küstenschutzfunktion des Waldes wird durch die Fällungen nicht beeinträchtigt.

 

 

 

 


  1. Warum wurden keine adäquaten Ersatzpflanzungen in Warnemünde vorgenommen?

 

Im Stadtteil Warnemünde stehen nicht ausreichend große Waldflächen für Ersatzaufforstungen in diesem Umfang zur Verfügung.

 

 

Verkehrsströme

 

  1. Wurde im Hinblick auf die Bewegungsströme der Fußgänger und Radfahrer sowie den zukünftigen Ausbau des Radwegenetzes eine Weiterführung des Radweges ohne Wechsel der Straßenseite geprüft? Wenn ja, wie sah diese aus?

 

Der Radverkehr wird westl. des Vorhabens im Bestand nördlich der Fahrbahn (Doberaner Landstraße) geführt.

Östlich des Vorhabens wird der Radverkehr im Bestand auf beidseitig der Fahrbahn angelegten Radfahrstreifen, also nördl. und südl. der Fahrbahn, geführt.
Ein wesentlicher Aspekt der Planung war, dem Radverkehr zwischen diesen beiden unterschiedlichen Führungsformen keine unnötigen Wechsel zuzumuten, also entweder die Führung des Radverkehrs auf der Nordseite von Westen kommend nach Osten zu planen oder die beidseitige Führung des Radverkehr aus Osten kommend nach Westen zu planen.

Ein Wechsel zwischen den o. g. unterschiedlichen Radverkehrsführungen ist im Rahmen dieses Projektes allerdings unvermeidbar.

In den ersten Planungsphasen wurden unterschiedliche Varianten umfangreich diskutiert. So auch z. B. die Führung des Radverkehrs nördl. und südl. der Fahrbahn (Weiterführung der östl. Radverkehrsführung nach Westen). Der Neubau einer Radverkehrsanlage südlich der Fahrbahn hätte jedoch zu Eingriffen im Bereich Neuer Friedhof (Bushaltestelle, Eingangssituation, Stellplätze u. a. für Besucher des Friedhofes), zu Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Diedrichshäger Land" sowie zu Eingriffen in die entlang der Parkstraße verlaufenden Allee geführt.
 

  1. Gab es durch die einseitige Nutzung in den letzten Jahren Verkehrsunfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern?

 

Ja.

Ergänzend verweisen wir auf die Anhörung zum Vollzug der StVO (Az. A14-0216 / 32.81.00) vom 04.11.2014, die maßgeblich zu den Planungsaktivitäten des Amtes für Verkehrsanlagen geführt hat.

 

 

Allgemein

 

  1. Ist die Beteiligung des Ortsbeirates durch die Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2019 abgeschlossen?

 

Die Vorstellung im Oktober war der letzte von mehreren Vorstellungsterminen im Ortsbeirat.

 

  1. Erfolgt eine neuerliche Beteiligung des neuen Ortsbeirates an den diversen Abschnitten des Vorhabens?

 

Der Ortsbeirat wird bei jedem größeren Bauvorhaben des Amtes für Verkehrsanlagen vorab informiert und beteiligt.

 


  1. Entspricht die Vorgehensweise der Verwaltung dem Leitfaden für Bürgerbeteiligung?

 

Da erst im Jahr 2018 mit dem Entwurf für einen Leitfaden zur Bürgerbeteiligung

in Rostock begonnen wurde, die Planung für das Vorhaben aber schon 2014 begonnen hat, sind selbstverständlich nicht alle Einzelschritte eingehalten worden.

Grundsätzlich entspricht die Vorgehensweise dem Leitfaden.

 

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