Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2020/AM/0679

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Sachverhalt:

Aus der Stellungnahme 2019/AM/0553-01 (SN) ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:

 

Beim B-Plan Nr. 15.WA.119 für das Wohngebiet „Warnowgarten“ gibt es eine Differenz zwischen B-Plan-Festsetzung und textlicher Begründung. Textlich beschriebene Ausgleichsmaßnahmen findet sich nicht in den B-Plan-Festsetzungen:

 

  1. Aus welchem Grund sind die in der Begründung zum B-Plan als Ausgleichsforderung beschriebenen Bäume nicht in den B-Plan-Festsetzungen aufgeführt?
  2. Hat es in den Vorentwürfen des B-Plans einen Punkt gegeben, der den Ausgleich mit Bäumen und Heckenstrukturen festlegt? (z.B. Punkt 2.12)
  3. Aus welchem Grunde wurde dieser Punkt nicht in die Festsetzungen aufgenommen?

 

Die Antworten zu Frage 4 (Sind Festlegungen zu Ausgleichsmaßnahmen auch bei anderen Bauprojekten nicht umsetzt worden? Wenn ja, bei welchen Projekten und in welchem Ausmaß?) beziehen sich größtenteils auf nicht lange zurückliegende Projekte. Bei diesen sind Ausgleichsmaßnahmen noch nicht fällig oder in Entwicklung.

 

  1. Gibt es für den Zeitraum ab 1990 weitere B-Pläne, bei denen naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden? (Für diesen Fall bitte ich um die Vervollständigung der überreichten Auflistung.)

 

 

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