Beschlussvorlage - 2020/BV/0640

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, den 10. Juni 2020 als Wahltag für die 3. Wahl des Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festzusetzen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 4 Absatz 2 Satzung für den Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Verbindung mit § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 2 Wahlordnung für den Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die Wahlperiode des 2. Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock endet turnusgemäß im Juni 2020. Gemäß § 2 Absatz 2 der Wahlordnung ist durch die Bürgerschaft ein Wahltermin für die nächste Wahlperiode festzusetzen. Die Wahlperiode des Migrantenrates beträgt fünf Jahre. Die Bürgerschaft kann etwas anderes beschließen.

 

In Abstimmung mit dem Migrantenrat wird der 10. Juni 2020 als Wahltag vorgeschlagen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Wahl sind im Produktkonto 12102 Wahlen und Abstimmungen geplant.

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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22.01.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen