Informationsvorlage - 2019/IV/0631
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2019/AN/0386 zur Unterbrechung/Entwidmung der Elisabethstr. zwischen beiden Schulstandorten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.01.2020
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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22.01.2020
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bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2019/AN/0386 vom 06.11.2019
Sachverhalt:
Bezug nehmend auf den o. a. Beschluss vom 06.11.2019 ist zunächst festzustellen, dass
eine Vorlage des Ergebnisses einer durchzuführenden Verkehrsuntersuchung bis Ende 2019 völlig unrealistisch ist. Da das Thema u. a. wesentlicher Bestandteil der weiteren Untersuchungen und Planungen für den Schulstandort / Schulcampus Elisabethstraße unter der Federführung des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) im Auftrag des Amtes für Schule und Sport ist, wird auch der KOE federführend die Verkehrsuntersuchung beauftragen. Das Amt für Verkehrsanlagen hat diesbezüglich die Aufgabenstellung für diese Verkehrsuntersuchung nebst der Auflistung potenzieller Gutachterunternehmen bereits zeitnah erarbeitet und diese Anfang Dezember dem KOE zur weiteren Verwendung übergeben. Der KOE bereitet derzeit die Ausschreibung für die beabsichtigte Vergabe der Untersuchungsleistungen vor.
Gemäß dem aktuellen Zeitplan ist vorgesehen, die Planungsleistungen voraussichtlich im Februar 2020 zu vergeben bzw. zu beauftragen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Anlaufberatung mit dem dann bezuschlagten Büro vorgesehen. Aufgrund der derzeit hohen Auftragsdichte bei den Ingenieurbüros und der Komplexität der Aufgabe wird mit einem belastbaren Ergebnis aus der Untersuchung nicht vor dem 3. Quartal 2020 gerechnet. Erst nach Auswertung und Bewertung der Ergebnisse des Gutachtens seitens der Fachverwaltung könnte der Bürgerschaft frühestens im Herbst eine Beschlussvorlage mit einer Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise vorgelegt werden.