Beschlussvorlage - 2019/BV/0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft billigt den aktuellen Bedarf für Aus- und Fortbildungsstellen.

 

 

 

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Legende:

BoL – Bachelor of laws

VFA – Verwaltungsfachangestellte*r

KBM – Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement

Fami (42) – Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek

Fami (47) - Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv

Gä – Gärtner*in

VmT – Vermessungstechniker*in

FfB – Fachangestellte*r für Bäderbetriebe

StraWä – Straßenwärter*in

Notsan – Notsanitäter*in

BMA – Brandmeisteranwärter*in

BOIA – Brandmeisteroberinspektoranwärter*in

Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) KV M-V, Beschluss Nr. 2015/AN/1276

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2015/AN/1276

Nr. 2016/BV/1925

Nr. 2017/BV/3090

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2015/AN/1276 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die im Ausbildungskonzept 2010-2020 geplanten Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Bedarfszahlen sind jährlich prognostisch zu ermitteln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

Auf Grundlage der aktuellen Bedarfsermittlung wurden die Bedarfszahlen festgelegt.

Für die gehobene Qualifikationsebene besteht erfahrungsgemäß eine gute Bewerberlage, sodass acht der ausgewiesenen Bedarfe über die Vergabe von Studienplätzen für das Studium der Öffentlichen Verwaltung an der Fachhochschule Güstrow gedeckt werden sollen. Zur weiteren Bedarfsdeckung werden drei Fortbildungsplätze zur/ zum Verwaltungsfachwirt/-in für Beschäftigte der Stadtverwaltung ausgeschrieben.

Für die mittlere Qualifikationsebene besteht ein Nachsteuerungsbedarf von 16. Hier erfolgt die Nachbesetzung durch zehn Auszubildende. Im Übrigen können für Beschäftigte der Stadtverwaltung AI-Lehrgänge angeboten werden, um den Bedarf zu decken.

Die Berufe Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, in der Fachrichtung Archiv und der Fachrichtung Bibliothek werden über Bedarf ausgebildet. Zur Begründung dafür sei folgendes angemerkt:

  1. Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste/ Archiv

Die überplanmäßige Ausbildung sichert hier den durch Fluktuation, Erziehungszeiten etc. entstehenden Fachkräftebedarf. Es kann davon ausgegangen werden, dass derart qualifizierte Arbeitskräfte nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. Im Falle der Nichtausbildung wäre dann die Arbeitsfähigkeit gefährdet. Außerdem kann damit auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden. Kleinere Häuser – im Einzelfall sogar Ein-Mann-Archive- können den Aufwand, den eine Ausbildung erfordert, nicht leisten. Im Archiv der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind die Ausbildungsstrukturen sowohl personell als auch sachlich geschaffen worden und können somit nachhaltig genutzt werden. Zudem führt die fortführende Ausbildung zur Sicherung des einzigen Berufsschulstandorts für diese Berufsgruppe in M-V.

  1. Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste/ Bibliothek

Die Stadtbibliothek ist die größte öffentliche Bibliothek in M-V. Aktuell bilden 10 von 80 Bibliotheken im Land aus. Die Stadtbibliothek gewährleistet so unter Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungsstrukturen die Nachwuchskräftesicherung für kleinere Bibliotheken in M-V. Aktuell werden Refinanzierungsmöglichkeiten mit dem Verband der öffentlichen Bibliotheken geprüft. Für die Nachwuchssicherung ist die fortlaufende Ausbildung von großer Bedeutung, um in den nächsten 8 Jahren frühzeitige Renteneintritte, die im Planungszeitraum noch nicht bekannt sind, abzufangen.

Im Beruf Gärtner*in werden bedarfsgerecht 3 Auszubildende mit Beginn des Ausbildungsjahres 2020 ausgebildet.

Im Beruf Vermessungstechniker*in besteht kein Nachsteuerungsbedarf.

Im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe besteht landesweit Fachkräftemangel. Im Zuge einer externen Untersuchung in der NEPTUN Schwimmhalle wurde ein weiterer Personalbedarf in dieser Fachrichtung festgestellt. Dieser ist aktuell noch nicht in den prognostischen Bedarfszahlen enthalten, wird sich aber in Kürze dort realisieren. Vorausschauend muss hier Nachwuchs ausgebildet werden. Zudem steht ein Schwimmhallenneubau an, aus dem sich weiterer Fachkräftebedarf ergibt. Durch die dreijährige Ausbildungszeit ist die vorausschauende Nachsteuerung durch Ausbildung von Fachkräften erforderlich.

Aktuell bestehen für die Berufsgruppe Straßenwärter*in Nachsteuerungsbedarfe ab 2022 sowie den drei drauffolgenden Jahren in größerem Umfang (8 Stellen). Es ist ungewiss und eher unwahrscheinlich, diese Stellen über den externen Arbeitsmarkt abzudecken. Aktuell erfolgen deshalb Abstimmungen, ob und inwieweit dafür benötigtes Personal selbst ausgebildet werden soll. Dann müssten die nötigen Ausbildungsstrukturen geschaffen werden und Ausschreibungen für den Ausbildungsstart ab 2020 erfolgen.

Die Ausbildung der Brandmeisteranwärter*innen und Brandmeisteroberinspektoranwärter*innen verläuft bedarfsgerecht. Zudem sind die Ausbildungs­kapazitäten durch standortübergreifende Quotierung der Lehrgangsplätze begrenzt.

Bei den Notfallsanitätern ist der Fluktuationskoeffizient nicht zu berücksichtigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: 

keine

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.01.2020 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.01.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen