Anfrage der Fraktion - 2019/AF/0597

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Beratungsfolge

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Mit Beschluss 2018/AN/3841 vom 05.09.2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Rückübertragung aller Sportanlagen und Sporthallen der WIRO GmbH in das Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu prüfen und mit der WIRO GmbH entsprechend zu verhandeln.

 

Lt. Informationsvorlage 2019/IV/4634 vom 15.05.2019 wurden die finanziellen und steuer-lichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geprüft. Man teilte der Bürgerschaft mit, dass Abstimmungsprozesse zwischen Stadtverwaltung und der WIRO GmbH zwar angelaufen seien, man dafür aber noch Zeit benötige. Somit war die Ausreichung einer Vorlage zur Bürgerschaftssitzung vor August 2019 nicht möglich. Bis dato erfolgte leider auch noch keine Beschlussvorlage. Daher bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:
 

  1. Wann wird der Bürgerschaft die angekündigte Beschlussvorlage vorgelegt?
  2. Wann soll im Zuge der Rückübertragung der Sportanlagen und Sporthallen der WIRO GmbH an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten durch die Bürgerschaft beschlossen werden?
     

Der Vertrag und die Zweckbindung für den Sportpark Gehlsdorf – bestehend aus Sporthalle, Schwimmhalle, Schießhalle und Sportplatz – läuft im November 2020 aus.
 

  1. Wann wird der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage zum zukünftigen Betrieb des Sportparks vorgelegt?
  2. Sofern die WIRO beispielsweise den gesamten Sportpark oder einzelne Teile davon explizit an externe Dritte selbst weiter verkaufen/verpachten sollte:
    a) sind dann noch die Regelungen der Entgeltordnung anwendbar?
    b) ist der Zutritt für die Öffentlichkeit weiterhin gewährleistet?
    c) gibt es für diesen Fall die Möglichkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock?  

 

gez.

Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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22.01.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben