Änderungsantrag - 2019/BV/0361-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Ersatzlos gestrichen wird der Absatz

 

2. Nach Einführung der BauGB-Novelle vom Mai 2017 sind für die Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – erfüllt. Demnach und gemäß § 13b BauGB i.V.m. 13a und 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

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i.V.

Stephan Porst

1. Stellvertreter

 

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Beschlüsse

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26.11.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.12.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt