Dringlichkeitsvorlage - 2019/DV/0565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Geldspende zugunsten der Grundschule „Juri Gagarin“ in Höhe von 1.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§44 (4) Kommunalverfassung M-V,

§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:-

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Annahme der Spende muss noch in 2019 erfolgen, da die Mittel sonst verfallen würden.

 

Sachverhalt:

 

Die Ostseesparkasse Rostock erklärte die Absicht, die Projekttage der Grundschule „Juri Gagarin“ mit einer Geldspende in Höhe von 1.000 EUR zu unterstützen. Die Geldspende wird für die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln verwendet. Die angebotene Geldspende wird somit für einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung verwendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Teilhaushalt  40

Produkt : 21114 Grundschule „Juri Gagarin“    

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlungen

Auszahlungen

2019

46290041 sonstige laufende Erträge – Spenden - zweckgebunden

1.000 EUR

 

 

 

2019

52450011 Lehr- und Unterrichtsmittel -zweckgebunden

 

1.000 EUR

 

 

 

2019

66290041 sonstige laufende Einzahlungen – Spenden- zweckgebunden

 

 

1.000 EUR

 

2019

72450011 Lehr- und Unterrichtsmittel - zweckgebunden

 

 

 

1.000 EUR

 

Die Entgegennahme der Geldspende wird im Haushalt der Hansestadt Rostock ergebnisneutral abgebildet.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen   

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen