Beschlussvorlage - 2019/BV/0506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme 6654101201401599 – Verkehrssicherungs-und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen in Höhe von 300.000 EUR wird erteilt.

Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201401599 - Verkehrssicherungs-und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen in Höhe von 300.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen in Maßnahme 6654101201900224- Kreisverkehr Hafenallee/Dierkower Damm in Produktkonto 78532000 in Höhe von 300.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz /HAR

 

               0

265.981,95

offene Aufträge (AU)

 

             0

172.717,95

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

        8.833,23

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

300.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

565.981,95

 

 

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

328.729

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.462.667

12.071.705

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.795.667

-11.742.976

     

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201401599

Verkehrssicherungs-und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen

Investitionsposition

8

verkehrsberuhigende Maßnahmen

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz

 

200.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

100.981,95

außerplanmäßige Bewilligung

-

35.000

AO

-

8.833,23 

Aufträge

-

172.717,95

noch verfügbar

=

84.430,77

Neue Haushaltsüberschreitung

 

300.000,00

 

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

a) Unabweisbarkeit:

 

Die geplante Baumaßnahme Straßenerschließung und Verkehrsberuhigung vor der Kita „Tierhäuschen“ im Fritz-Triddelfitz-Weg ist eine Maßnahme die seit längerem vom KOE aus berechtigten Gründen der Verkehrssicherheit und der geordneten Abwicklung der Hol- und Bringeverkehre gefordert wird.

 

 

Aufgrund der geforderten Verkehrssicherheit und unter Berücksichtigung der erforderlichen notwendigen Verkehrsberuhigung, gerade auch für die Sicherheit des Bringe-und Abholeverkehrs für die Kinder der Kita „Tierhäuschen“, ist diese Maßnahme soweit planerisch vorbereitet, dass kurzfristig zeitnah nach Bereitstellung der finanziellen Mittel eine Ausschreibung

für die bauliche Umsetzung der Baumaßnahme sowie die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung erfolgen kann. Damit ist sowohl der Baubeginn, wie auch die Kassenwirksamkeit in 2020 abgesichert.              

b) Unvorhersehbarkeit:

Das Amt für Verkehrsanlagen hat von der Nordwasser GmbH die Information erhalten, dass der Regenwasserkanal in diesem Bereich im Jahr 2020 saniert werden soll. Diese Synergien sollten genutzt werden, um gemeinsam in diesem Bereich eine Baumaßnahme durchzuführen.

 

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 300.000 EUR

 

Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

durch Minderauszahlungen in Höhe von 300.000 EUR

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201900224

Kreisverkehr Hafenallee / Dierkower Damm

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

Ansatz

 

300.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

300.000

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

300.000

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die durch Bürgerschaftsbeschluss geforderte Maßnahme konnte aufgrund zahlreicher prioritär zu bearbeitender Maßnahmen (wie z.B. BUGA 2025, Innenentwicklungspotentiale und zahlreicher wichtigerer Baumaßnahmen) noch nicht begonnen werden.

Um feststellen zu können, ob in diesem Bereich die Einordnung eines Kreisverkehres verkehrsplanerisch möglich ist, muss im Vorfeld eine verkehrstechnische Untersuchung/ Machbarkeitsstudie veranlasst werden, welche unterschiedliche Knotenpunktformen und u. a. deren Leistungsfähigkeit untersucht.

 

Diese verkehrstechnische Untersuchung ist nicht investiv und dem Aufwand zuzuordnen. Sollte dann im Ergebnis der Untersuchung der Kreisverkehr die Vorzugslösung sein, könnte die Objektplanung nach HOAI beauftragt werden. Dieser Planungsprozess nimmt nach dem Start mehrere Jahre in Anspruch. Bau-und Planungskosten würden in Summe mehr als 1 Mio. € in Anspruch nehmen.

 

Die im Jahr 2019 in dieser Maßnahme bereitstehenden Haushaltsmittel über 300 TEUR sind deshalb verfügbar und können der konkret geplanten und ausführungsreifen Maßnahme „Kita Tierhäuschen“ zugeführt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000.09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201401599

Verkehrssicherungs-und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen

Investitionsposition

8

verkehrsberuhigende Maßnahmen

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Beschlüsse

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05.12.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen