Beschlussvorlage - 2019/BV/0500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2020 des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

§ 6 (2) Nr. 2 EigVO M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

 

Sachverhalt:

 

Der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hansestadt Rostock.

 


Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:

 

1.Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte

2.Grundstücksbewirtschaftung HRO

 

Im Geschäftsjahr 2020 beträgt der geplante Jahresgewinn 294 TEUR. Der KOE empfiehlt die Einstellung in die allgemeine Rücklage zum Abbau des Investitionsstaus.

 

Die Investitionen und Finanzierungen für 2020 stellen sich wie folgt dar:

 

Investitionskosten            59.238 TEUR

Geplante Kreditermächtigung 2019       20.932 TEUR

Kreditaufnahmen aus Kreditermächtigungen des Vorjahres    6.594 TEUR

Fördermittel       25.642 TEUR

Eigenmittel         6.070 TEUR

 

Im Geschäftsfeld Fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 21.550 TEUR umgesetzt werden.

Davon entfallen 14.350 TEUR auf den Bereich Soziales/Gewerbe und 9.400 TEUR auf den Bereich Kindertagesstätten/ Hort.

 

Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hansestadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 37.688 TEUR ausgeführt werden.

 

Davon entfallen auf den Bereich Schule & Sport 21.588 TEUR und auf den Bereich Verwaltung 16.100 TEUR.

 

Die Liquidität ist jederzeit mit der Genehmigung der beantragten Kredite und des Kassenkreditrahmens gewährleistet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mietzins Geschäftsfeld HRO:           21.252,0 TEUR

davon für die OE 10 Mieten Gebäude:             5.908,5 TEUR

davon für die OE 40 Mieten Gebäude: 15.295,0 TEUR

Betriebskostenvorauszahlung HRO             15.376,0 TEUR

davon für die OE 10 BKVZ Gebäude KOE:  4.134,2 TEUR

davon für die OE 10 BKVZ Gebäude Fremdanmietung:            182,0 TEUR

davon für die OE 40 BKVZ Gebäude KOE:10.754,0 TEUR

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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05.02.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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19.02.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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20.02.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.03.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen