Beschlussvorlage - 2019/BV/0470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt im TH 40 für die Verwaltungstätigkeit außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 20101 Schulträgeraufgaben bei dem Sachkonto 56259000/76259000 „Sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen“ in Höhe von 70.000 Euro.

 

Die Mehraufwendungen/Auszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Produkt 21504 „Heinrich-Schütz-Schule Sachkonto 52531000/72531000 „Kostenerstattungen an Sondervermögen“.

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Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V, § 6 Abs. 4 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2019/AN/4498 - Essenversorgung an Rostocker Schulen prüfen

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Antrages 2019/AN/4498 -Essenversorgung an Rostocker Schulen prüfen- in der Bürgerschaftssitzung vom 03.04.2019 erging der Prüfauftrag zu ermitteln, unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welchem Umsetzungszeitraum die Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder eine ihrer Beteiligungen die Schulspeisung selbst sicherstellen kann. Dabei sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einzuhalten.

Das Prüfergebnis soll der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Septembersitzung 2020 vorgelegt werden.

 

Die für die Beantwortung dieser hochkomplexen Fragestellung zwingend erforderliche interdisziplinäre Fachkompetenz und dazu erforderliche fachspezifische Kapazitäten sind derzeit im eigenen Zugriffsbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht verfügbar und müssen daher extern vertraglich gebunden werden.

 

Davon ausgehend führte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein Vergabeverfahren (Vergabenummer 33/10/19) durch, in dem fünf fachlich geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass keine Angebote eingegangen sind und daher dieses Vergabeverfahren eingestellt werden musste. Die für eine angestrebte Auftragsvergabe vorgesehenen Mittel wurden insofern nicht in Anwendung gebracht, sind jedoch nicht in das Haushaltsjahr 2020 übertragbar.

 

Eine detaillierte Zwischeninformation in der Sache liegt der Bürgerschaft mit der Informationsvorlage 2019/IV/0419 für die Sitzung am 04.12.2019 vor. Dabei wird in Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2019/AN/4498 ein neues Vergabeverfahren unter Einbeziehung eines nochmals erweiterten Bieterkreises eingeleitet.

 

Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt der Vorlage finaler Prüfergebnisse und deren Zahlungswirksamkeit ist derzeit nicht möglich. Der Ausschreibungsprozess soll im Interesse einer ununterbrochenen Fortführung des Prüfprozesses jedoch noch in 2019 neu begonnen werden. Die durch den Auftrag gebundenen Mittel sollen nachfolgend in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt40

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

11

Summe der ordentlichen Erträge

8.533.800,00

-231.938,00

     

21

Summe der ordentlichen Aufwendungen

47.222.622,00

9.424.645,00

 

22

Ordentliches Ergebnis

-38.688.822,00

-9.656.584,00

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der ordentlichen Einzahlungen

7.993.800,00

-299.613,00

     

18

Summe der ordentlichen Auszahlungen

48.142.107,00

9.810.070,00

 

19

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-40.148.307,00

-10.039.683,00

     

 

 


Produkt: 20101Bezeichnung: Schulträgeraufgaben

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

56259000

76259000

Bezeichnung

Sonstige Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichts u. ähnliche Aufwendungen

Sonstige Auszahlungen für Sachverständigen-, Gerichts u. ähnliche Aufwendungen

Ansatz

 

0,00

0,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0,00

0,00

AO

-

0,00

0,00

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

0,00

0,00

Neue Haushaltsüberschreitung

 

70.000,00

70.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit:

Mit Beschlussvorlage 2019/AN/4498 -Essenversorgung an den Rostocker Schulen prüfen- wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 03.04.2019 beschlossen, prüfen zu lassen, unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welchem Umsetzungszeitraum die Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder eine ihrer Beteiligungen die Schulspeisung selbst sicherstellen kann. Dabei sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einzuhalten. Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Septembersitzung 2020 vorzulegen.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Zum Planungszeitraum im Kalenderjahr 2017 für die Haushaltsjahre 2018, 2019 konnte der Beschluss eines Prüfauftrages nicht vorhergesehen werden.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von 70.000 EUR

 

 

Produkt: 21504Bezeichnung: Heinrich-Schütz-Schule

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

52531000

72531000

Bezeichnung

Kostenerstattungen an Sondervermögen

Kostenerstattungen an Sondervermögen

Ansatz

 

1.900.000,00

1.900.000,00

über-/außerplanmäßige

Erträge/Einzahlungen

+

0,00

0,00

AO

-

0,00

0,00

Aufträge

-

0,00

0,00

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

1.900.000,00

1.900.000,00

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

70.000,00

70.000,00

 


Begründung der Deckung

 

Von der Nutzung eines aus Raumzellen zu errichtenden Schulgebäudes für die Auslagerung der „Heinrich-Schütz-Schule“ während der geplanten und vorbereiteten Sanierung wurde aus wirtschaftlichen Gründen Abstand genommen. Die Auslagerung der „Heinrich-Schütz-Schule“ zur Sanierung soll nunmehr im geplanten Ersatzbau für die Grundschule Reutershagen „Nordwindkinner“ erfolgen, bevor dieser dann unmittelbar nachfolgend durch die Grundschule genutzt wird.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen