Beschlussvorlage - 2019/BV/0470
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in der Verwaltungstätigkeit 2019 im TH 40 für die Zahlung von externen Consultingleistungen zur Prüfung der Essenversorgung an den Rostocker Schulen im Produkt 20101 Schulträgeraufgaben bei dem Sachkonto 56259000/76259000 "sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.11.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.12.2019
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt im TH 40 für die Verwaltungstätigkeit außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 20101 Schulträgeraufgaben bei dem Sachkonto 56259000/76259000 „Sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen“ in Höhe von 70.000 Euro.
Die Mehraufwendungen/Auszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen im Produkt 21504 „Heinrich-Schütz-Schule“ Sachkonto 52531000/72531000 „Kostenerstattungen an Sondervermögen“.
Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V, § 6 Abs. 4 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
2019/AN/4498 - Essenversorgung an Rostocker Schulen prüfen
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Antrages 2019/AN/4498 -Essenversorgung an Rostocker Schulen prüfen- in der Bürgerschaftssitzung vom 03.04.2019 erging der Prüfauftrag zu ermitteln, unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welchem Umsetzungszeitraum die Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder eine ihrer Beteiligungen die Schulspeisung selbst sicherstellen kann. Dabei sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einzuhalten.
Das Prüfergebnis soll der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Septembersitzung 2020 vorgelegt werden.
Die für die Beantwortung dieser hochkomplexen Fragestellung zwingend erforderliche interdisziplinäre Fachkompetenz und dazu erforderliche fachspezifische Kapazitäten sind derzeit im eigenen Zugriffsbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht verfügbar und müssen daher extern vertraglich gebunden werden.
Davon ausgehend führte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein Vergabeverfahren (Vergabenummer 33/10/19) durch, in dem fünf fachlich geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass keine Angebote eingegangen sind und daher dieses Vergabeverfahren eingestellt werden musste. Die für eine angestrebte Auftragsvergabe vorgesehenen Mittel wurden insofern nicht in Anwendung gebracht, sind jedoch nicht in das Haushaltsjahr 2020 übertragbar.
Eine detaillierte Zwischeninformation in der Sache liegt der Bürgerschaft mit der Informationsvorlage 2019/IV/0419 für die Sitzung am 04.12.2019 vor. Dabei wird in Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2019/AN/4498 ein neues Vergabeverfahren unter Einbeziehung eines nochmals erweiterten Bieterkreises eingeleitet.
Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt der Vorlage finaler Prüfergebnisse und deren Zahlungswirksamkeit ist derzeit nicht möglich. Der Ausschreibungsprozess soll im Interesse einer ununterbrochenen Fortführung des Prüfprozesses jedoch noch in 2019 neu begonnen werden. Die durch den Auftrag gebundenen Mittel sollen nachfolgend in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt40
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
11 | Summe der ordentlichen Erträge | 8.533.800,00 | -231.938,00 |
|
21 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 47.222.622,00 | 9.424.645,00 |
|
22 | Ordentliches Ergebnis | -38.688.822,00 | -9.656.584,00 |
|
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
10 | Summe der ordentlichen Einzahlungen | 7.993.800,00 | -299.613,00 |
|
18 | Summe der ordentlichen Auszahlungen | 48.142.107,00 | 9.810.070,00 |
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19 | Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -40.148.307,00 | -10.039.683,00 |
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Produkt: 20101Bezeichnung: Schulträgeraufgaben
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |
Produktsachkonto | 56259000 | 76259000 | |
Bezeichnung | Sonstige Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichts u. ähnliche Aufwendungen | Sonstige Auszahlungen für Sachverständigen-, Gerichts u. ähnliche Aufwendungen | |
Ansatz |
| 0,00 | 0,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen | +/- | 0,00 | 0,00 |
AO | - | 0,00 | 0,00 |
Aufträge | - | 0,00 | 0,00 |
noch verfügbar | = | 0,00 | 0,00 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 70.000,00 | 70.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Mit Beschlussvorlage 2019/AN/4498 -Essenversorgung an den Rostocker Schulen prüfen- wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 03.04.2019 beschlossen, prüfen zu lassen, unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welchem Umsetzungszeitraum die Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder eine ihrer Beteiligungen die Schulspeisung selbst sicherstellen kann. Dabei sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einzuhalten. Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Septembersitzung 2020 vorzulegen.
b) Unvorhersehbarkeit:
Zum Planungszeitraum im Kalenderjahr 2017 für die Haushaltsjahre 2018, 2019 konnte der Beschluss eines Prüfauftrages nicht vorhergesehen werden.
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen in Höhe von 70.000 EUR
Produkt: 21504Bezeichnung: Heinrich-Schütz-Schule
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |
Produktsachkonto | 52531000 | 72531000 | |
Bezeichnung | Kostenerstattungen an Sondervermögen | Kostenerstattungen an Sondervermögen | |
Ansatz |
| 1.900.000,00 | 1.900.000,00 |
über-/außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen | + | 0,00 | 0,00 |
AO | - | 0,00 | 0,00 |
Aufträge | - | 0,00 | 0,00 |
bereitgestellt für Deckungskreis | - | 0,00 | 0,00 |
noch verfügbar | = | 1.900.000,00 | 1.900.000,00 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 70.000,00 | 70.000,00 |
Begründung der Deckung
Von der Nutzung eines aus Raumzellen zu errichtenden Schulgebäudes für die Auslagerung der „Heinrich-Schütz-Schule“ während der geplanten und vorbereiteten Sanierung wurde aus wirtschaftlichen Gründen Abstand genommen. Die Auslagerung der „Heinrich-Schütz-Schule“ zur Sanierung soll nunmehr im geplanten Ersatzbau für die Grundschule Reutershagen „Nordwindkinner“ erfolgen, bevor dieser dann unmittelbar nachfolgend durch die Grundschule genutzt wird.