Beschlussvorlage - 2019/BV/0431

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2019

für die Maßnahme 8354801201700116 Erneuerung Uferpromenade ehemalige

Neptunwerft 3. BA in Höhe von 141.900,00 EUR wird erteilt:
 

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt: 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

aus der Maßnahme 6654802201500319 Flächenbefestigung LP 92/93/94 in Höhe von 69.900,00 EUR Konto 78532001 und aus der Maßnahme 8354802201700201 Ertüchtigung zur Entwicklung Kreuzfahrt u. maritimen Gewerbe auf dem ehemaligen Werftbecken in Höhe von 72.000,00 EUR Konto 78532000.

 

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Beschlussvorschriften:§ 50 KV M-V i.v.m. § 6 (4) Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Die stadtplanerische Zielstellung für das Gebiet der alten Neptunkai besteht in der Schaffung einer öffentlich zugänglichen und nutzbaren Uferkante mit einer Promenade für Fußgänger und Radfahrer als letzten noch zu sanierenden Abschnitt im Bereich des alten Werftstandortes „Neptunwerft“. Mit dem Erwerb der baulichen Anlage von der WIRO GmbH im Jahr 2018 ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Eigentümerin, u.a. für die ordnungsgemäße Sicherung der zugehörigen Verkehrsflächen, verantwortlich. Die gesamte Kaianlage befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine in 2017 durchgeführte Bauwerksprüfung ergab einen ungenügenden Zustand, der in weiten Teilen eine Instandsetzung bzw. mittelfristig eine Erneuerung der Kaianlage erfordert. Während die Standsicherheit der Anlage derzeit noch gegeben ist, zeigen insbesondere die öffentlich begehbaren Anlagenteile erhebliche Schäden und Mängel auf. Es besteht Unfallgefahr durch Absturzkanten (schadhafte Abdeckungen der Versorgungskanäle) und diverse Stolperkanten (z.B. Kranbahn). Auf Grund dieser Schäden und zur Vermeidung einer Sperrung der Anlage für die Öffentlichkeit ergibt sich ein entsprechend notwendiger Handlungsbedarf zur Schaffung einer begehbaren Flächenbefestigung.

 

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überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 83

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

17.070.000,00

16.329.356,06

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

  20.030.000,00

16.521.155,04

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-2.960.000,00

-191.789,98

     

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54801

Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

 

Produktkonto:

54801

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

8354801201700116

Erneuerung Uferpromenade ehemalige Neptunwerft 3. BA

Investitionsposition

2

 

 

Berechnung der Gesamtauszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

38.412,36

Haushaltsansatz

+

     

200.000,00

Mindereinzahlungen

-

 

120.000,00

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz  AO:

-

 

21.766,82

                                                                                   Aufträge:      

-

 

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

 

 

96.645,54

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

141.900,00

 

 

 

 

 

 

Gesamtauszahlungen

=

 

238.545,54

 

 

 


a)         Unabweisbarkeit:

Das Hafen- und Seemannsamt beabsichtigt die Umsetzung einer dauerhaften Sicherung der Flächenbefestigung an der Uferpromenade ehemalige Neptunwerft, die seit 2018 im Verantwortungsbereich des Hafen- und Seemannsamtes liegt. In Vorbereitung für die weitergehende Entwicklung sind notwendige Planungsleistungen für eine verkehrssichere Nutzung (Verletzungs- und Unfallgefahr) beauftragt und durchgeführt worden. Eine Fortführung der Maßnahme bedeutet, die Bauleistungen zu beauftragen und die Fertigstellung im Jahr 2020 zu realisieren.

 

b)         Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2018/2019 wurden für diese Maßnahme Fördermittel in Höhe von 180.000,00 EUR geplant. Im Laufe der Vorbereitungen für den Investitionsablauf wurde festgestellt, dass keine Zuwendungswürdigkeit für dieses Vorhaben besteht. Das heißt, für die Gesamtbaumaßnahme stehen keine Fördermittel zur Fertigstellung des Vorhabens zur Verfügung. Demzufolge wurde eine Erhöhung der Eigenmittel notwendig.

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

 

 

 

Produktkonto:

54802

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen -zweckgebunden

Investitionsnummer

6654802201500319

Flächenbefestigung LP 92/93/94

Investitionsposition

4

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

121.666,42

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

_

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

_

 

51.744,27

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

69.922,15

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

69.900,00

 

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Flächenbefestigung an den Liegeplätzen LP 92-94 sind im Haushaltsjahr 2019 abgeschlossen worden. Die erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen wurden geringer abgerechnet als erwartet. Somit können die noch zur Verfügung stehenden Mittel für die Maßnahme 8354801201700116 Erneuerung Uferpromenade ehemalige Neptunwerft 3. BA bereitgestellt werden.


3. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

 

 

 

Produktkonto:

54802

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

8354802201700201

Ertüchtigung Hafenvorgelände zur Entwicklung Kreuzfahrt u. maritimen Gewerbe auf dem ehemaligen Werftbecken.

Investitionsposition

4

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

72.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

_

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

_

 

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

72.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

72.000,00

 

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt hat dem Kauf von Grundstücken im Bereich des Werftbeckens zur Entwicklung des Standortes und des Kreuzfahrt-Tourismus zugestimmt. Bestandteil der angekauften Grundstücke sind nicht nur die Kai- und Hafenanlagen, sondern auch ein Hafenvorgelände, welches zur Betreibung der Kreuzschifffahrt unverzichtbar ist. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2018/2019 wurde die Ertüchtigung Hafenvorgelände als Einzelmaßnahme geplant. Im Laufe der Vorbereitungen des Investitionsablaufes wurde festgelegt, dass diese Investitionskosten in Höhe von 72.000,00 EUR im Gesamtkonzept der Maßnahme Neugestaltung Werftbecken berücksichtigt werden.

Somit können die noch verfügbaren Mittel in Höhe von 72.000,00 EUR für die Maßnahme 8354801201700116 Erneuerung Uferpromenade ehemalige Neptunwerft 3. BA bereitgestellt werden.

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.11.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen