Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2019/AM/0398

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Sachverhalt:

 

Aufgrund zahlreicher Bürgeranfragen zur veränderten Vergabepraxis von Ausnahmegenehmigungen im ruhenden Verkehr gemäß § 46 StVO für Gewerbetreibende (Gewerbeparkkarten) und bestehender Unklarheiten zum ausgeübten Ermessensspielraum bei der Vergabe bitten wir um die zeitnahe Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1. Was hat dazu geführt, dass das bisher praktizierte Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Anwohnerparken für Gewerbetreibende verändert wurde?

 

2. Welche konkreten - vom bisherigen Verfahren abweichenden – Vorgaben zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind getroffen worden?

 

3. Zu welchem Zeitpunkt sind die Veränderungen eingetreten?

 

4. Wie wurden die Inhaber von Ausnahmegenehmigungen über die Veränderungen informiert?

 

5. Bei der Beantragung einer Verlängerung oder Neuausstellung einer Ausnahmegenehmigung wurden Gewerbetreibende nach unserer Kenntnis dazu aufgefordert, schriftlich darzulegen, dass die weitere Ausübung ihres Gewerbes ausschließlich bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung möglich ist, d.h. die Erteilung zwingend zur Aufrechterhaltung des Gewerbes erforderlich ist. Welche konkreten Anforderungen wurden an die Begründung der Gewerbetreibenden gelegt, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen würden?

 

6. Aufgrund verschiedener Bürgerberichte ist anzunehmen, dass beim

veränderten Verfahren eine sehr restriktive Ermessensausübung zugrunde

gelegt wurde. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2014/AN/5250 (mit ÄA-02) wurde „der Oberbürgermeister beauftragt, [] Festlegungen zur Regelung des Bewohnerparkens […] zu treffen, die die Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ausschöpfen.“ In der daraufhin

erfolgten Informationsvorlage 2014/IV/0459 wurde durch die Verwaltung dargelegt, dass sich die zunächst angenommene kritische Einschätzung hinsichtlich des Rechtsrahmens für das Bewohnerparken als weitestgehend unzutreffend erwiesen hat, d.h. dem Antrag entsprochen wird.

a. Warum wurde der Beschluss der Bürgerschaft zu einer weiten

Ermessensauslegung nun nicht mehr berücksichtigt?

b. Warum fand keine Beteiligung der Bürgerschaft zu dem veränderten, dem

Beschluss widersprechenden, Vorgehen statt?

 

7. Im Rostocker Blitz vom 13.10.2019 informiert die Verwaltung darüber,

dass derzeit eine Überprüfung der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen zum

Parken in Bewohnerparkgebieten an Gewerbetreibende erfolgt und neue,

rechtssichere Vergaberegelungen entworfen werden sollen. Es wird

weiterhin darüber informiert, dass bestehende und auch abgelaufene

Genehmigungen nunmehr bis Jahresende ihre Gültigkeit behalten.

a. Was hat zur beschriebenen Überprüfung des veränderten Verfahrens geführt?

b. Inwiefern ist das derzeit angewandte Verfahren nicht rechtssicher und

gilt diese Einschätzung ebenso für das ursprüngliche Verfahren, welches

ein weiter gefasstes Ermessen beinhaltete, oder nur für die veränderte,

restriktive Vergabe?

c. Es ist anzunehmen, dass Gewerbetreibende, welche die bestehenden

Ausnahmegenehmigungen aufgrund des veränderten Verfahrens nicht

verlängern konnten, nunmehr alternative Vorkehrungen getroffen haben

(z.B. Anmietung von Tiefgaragenstellplätzen, ggf. Umzug des Gewerbes).

Wären Schadenersatzforderungen der Betroffenen gegenüber der Hanse- und

Universitätsstadt Rostock denkbar, sofern das Verfahren nicht

rechtssicher war?

d. Wie ist das praktische Vorgehen für Gewerbetreibende mit abgelaufenen

Ausnahmegenehmigungen angedacht, die tatsächlich gar nicht mehr

vorhanden sind, aber nunmehr wieder gültig wären?

 

8. In der zuvor benannten Informationsvorlage 2014/IV/0459 wurden

weitere Untersuchungsergebnisse und angedachte Maßnahmen im Zusammenhang

mit der zukünftigen Ausgestaltung von Bewohnerparkgebieten und

Ausnahmegenehmigungen dargestellt, u.a. in Bezug auf unterschiedliche

Gegebenheiten in den verschiedenen Gebieten. Welche der Maßnahmen wurden

inzwischen umgesetzt und wie ist das weitere Vorgehen?

 

 

 

 

 

gez.
Julia Kristin Pittasch

 

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